Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, über die Trägervertretung gemeinsam mit der
Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zu prüfen, welche
Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III genutzt werden können,
vorliegende Schuldenproblematiken bei ALG II-Bezieher/innen zu lösen.
Insbesondere zu prüfen ist, ob über das Vermittlungsbudget (§45 SGB III) eine
Schulden- und Insolvenzberatung finanziert werden kann, und wie in Maßnahmen
nach §46 SGB III (Aktivierung und berufliche Eingliederung) und bei Projekten
der Freien Förderung (§16f SGB II) die Überwindung des festgestellten Vermittlungshemmnisses
Verschuldung innovativ einbezogen werden kann.
Das soll
die bezirklichen Zuschüsse für die Schuldner/innen- und Insolvenzberatung bei
freien Trägern ergänzen.
Begründung:
Unter den
Bedingungen einer sich verschärfenden Wirtschaftskrise ist für die folgenden
Haushaltsjahre damit zu rechnen, dass sich die Verschuldungsrate von
Einzelpersonen und Familien im Bezirk deutlich erhöht. Da sich dieses negativ
auf die psychosoziale Situation und die Aktivierungsfähigkeit und Bereitschaft
von vielen Menschen auswirkt, sieht sich der Bezirk in der Verantwortung, den
Betroffenen die Möglichkeiten und Verfahren des Insolvenzrechtes darzustellen.
In dieser Beratung sind freie Träger erfolgreich tätig, die in ihrer Arbeit
gestützt werden müssen.
Insbesondere
für die Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt stellt die
familiäre und persönliche Verschuldungssituation ein wichtiges
Vermittlungshemmnis dar. Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten geschaffen,
Vermittlungshemmnisse zu überwinden. Die konkrete Umsetzung dieser Möglichkeit
soll geprüft werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Beschäftigung und Job Center.
JC
09.06.09
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, über die Trägervertretung gemeinsam mit der
Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zu prüfen, welche
Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III genutzt werden können,
vorliegende Schuldenproblematiken bei ALG II-Bezieher/innen zu lösen.
Insbesondere zu prüfen ist, ob über das Vermittlungsbudget (§45 SGB III) eine
Schulden- und Insolvenzberatung finanziert werden kann, und wie in Maßnahmen
nach §46 SGB III (Aktivierung und berufliche Eingliederung) und bei Projekten
der Freien Förderung (§16f SGB II) die Überwindung des festgestellten
Vermittlungshemmnisses Verschuldung innovativ einbezogen werden kann.
Das soll
die bezirklichen Zuschüsse für die Schuldner/innen- und Insolvenzberatung bei
freien Trägern ergänzen
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, über die Trägervertretung gemeinsam mit der
Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zu prüfen, welche
Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III genutzt werden können, vorliegende
Schuldenproblematiken bei ALG II-Bezieher/innen zu lösen. Insbesondere zu
prüfen ist, ob über das Vermittlungsbudget (§45 SGB III) eine Schulden- und
Insolvenzberatung finanziert werden kann, und wie in Maßnahmen nach §46 SGB III
(Aktivierung und berufliche Eingliederung) und bei Projekten der Freien
Förderung (§16f SGB II) die Überwindung des festgestellten
Vermittlungshemmnisses Verschuldung innovativ einbezogen werden kann.
Das soll
die bezirklichen Zuschüsse für die Schuldner/innen- und Insolvenzberatung bei
freien Trägern ergänzen
21.10.2009
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse: Ausschuss für Beschäftigung und
Job Center, Ausschuss für Soziales und Gesundheit ff.
JC
10.11.09
Der
Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss SozGes, der BVV zu empfehlen,
die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis zu nehmen.
19.11.2009
SozGes
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird gem. Beschlussempfehlung zur Kenntnis genommen.