1.Werden
an alle Aids-Kranken, die ALG II beziehen und einen monatlichen Mehrbedarf von
24 € beantragen, dieser auch ausgezahlt?
2.Wie
viele Personen sind davon betroffen?
3.Wie
viele an Aids erkrankte Personen insgesamt sind im Bezirk registriert?
Sehr geehrter Herr Schuhmacher,
anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
1.Werden
an alle Aids-Kranken, die ALG II beziehen und einen monatlichen Mehrbedarf von
24 € beantragen, dieser auch ausgezahlt?
Gem. § 21 SGB II steht bestimmten Personengruppen ein
Mehrbedarf zu, u.a. für Personengruppen, denen Mehrbedarf auf Grund
kostenaufwendiger Ernährung besteht. Für HIV-infizierte/AIDS-kranke Menschen
ergibt sich nach der bestehenden Arbeitsanweisung ein Mehrbedarf i.H.v. 25,56 €
monatlich. Die Zahlung erfolgt, wenn der Anspruch glaubhaft nachgewiesen wird
(ärztliche Bescheinigung).
2.Wie
viele Personen sind davon betroffen?
Eine statistische
Datenerhebung durch das Jobcenter gibt es in diesem Bereich nicht, da es sich
um hochsensible Daten handelt.
3.Wie
viele an Aids erkrankte Personen insgesamt sind im Bezirk registriert?
Die HIV- Infektione
bzw. Aids ist eine anonym zu meldende chronische Erkrankung. Eine Erfassung
bzw. Registierung, wie viele Personen im Bezirk davon betroffen sind, gibt es
nicht.
Mit
freundlichen Grüßen
Knut
Mildner- Spindler
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36