1.Welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit mit der Abtragung der Schuttreste
des Pamukkale-Brunnens begonnen wird?
2.Was
ist die Zeitplanung vom Beginn der Schuttbeseitigung bis zur vollständigen
Wieder-Begehbarkeit?
3.Sind
nach Entfernung des Bauzaunes und Schuttbeseitigung Zwischennutzungen möglich
bzw. geplant?
Sehr
geehrte Frau Kapek,
Ihre
o.g. Mündliche Anfrage vom 16.07.08 beantworte ich wie folgt:
1.Welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein, damit mit der Abtragung der Schuttreste des
Pamukkale-Brunnens begonnen wird?
Voraussetzung für den Abtrag der Schuttreste ist,
dass eine erneute gerichtliche Beweisaufnahme nicht mehr erforderlich wird. Das
gerichtlich bestellte Gutachten liegt jetzt vor, die Auswertung ist noch nicht
erfolgt. Der Gerichtstermin ist für November 2008 vorgesehen.
2.Was ist die Zeitplanung
vom Beginn der Schuttbeseitigung bis zur vollständigen Wieder-Begehbarkeit?
Eine konkrete Zeitplanung vom Beginn der Schuttbeseitigung
bis zur vollständigen Wiederbegehbarkeit der Fläche kann erst erstellt werden,
wenn die Voraussetzungen zu 1. erfüllt sind. Die Entfernung des Bauzauns und
Schuttbeseitigung hängt vom Gerichtsurteil ab.
3.Sind nach Entfernung
des Bauzaunes und Schuttbeseitigung Zwischennutzungen möglich bzw. geplant?
Auch diese Frage kann zurzeit nicht verlässlich
beantwortet werden. Sollte eine Wiederherstellung des Brunnens auf lange Zeit
finanziell nicht möglich sein, könnte man im Prinzip auch über Zwischennutzung
nachdenke.
Mit
freundlichen Grüßen
Jutta
Kalepky
Dez
BWI
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36