Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass das Job-Center
Strukturen für obdachlose Menschen analog den Strukturen für suchtkranke
Menschen entwickelt.
Begründung:
Menschen, die von
Obdachlosigkeit betroffen sind, sind ähnlich wie suchtkranke Menschen mit den
allgemeinen Anforderungen des Job-Centers überfordert. Für suchtkranke Menschen
hat aber das Job-Center gute Strukturen entwickelt ohne die Defizite der
betroffenen Menschen ausgleichen zu können. Im Bereich der von Obdachlosigkeit
betroffener Menschen steht dies noch aus. Bezirke wie Tempelhof-Schöneberg,
Lichtenberg, Treptow-Köpenick haben hierfür bereits erfolgreiche Strukturen
gefunden.
Das
Bezirksamt wird beauftragt, unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer Bezirke,
die derzeitige Betreuung obdachloser Menschen durch das JobCenter hinsichtlich
ihrer Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen. Aus dem Ergebnis ist nötigenfalls
ein Betreuungskonzept zu entwickeln.
Der BVV
ist bis zur Sitzung im Oktober zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer Bezirke,
die derzeitige Betreuung obdachloser Menschen durch das JobCenter hinsichtlich
ihrer Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen. Aus dem Ergebnis ist nötigenfalls
ein Betreuungskonzept zu entwickeln.
Der BVV
ist bis zur Sitzung im Oktober zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36