Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zur
Reduzierung der Feinstaubbelastung im Bezirk folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Bei der Erteilung von
Baugenehmigungen ist durch Auflagen und Hinweise darauf hinzuwirken,dass durch die sachgerechte Einrichtung
und den Betrieb von Baustellen (z.B. Befeuchten bei Abrissarbeiten und von verdreckten
Arealen/Fahrwegen auf der Baustelle, Abdecken von Sandhaufen etc. mit Folien)
die Feinstaubbelastung im Bezirk reduziert wird.
2. Zur Reduzierung von
Staubemissionen durch Hausbrand (Heizungen) ist in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Bezirksschornsteinfegerinnen und –fegern die Aufklärung von
Nutzerinnen und Nutzern von Einzelöfen über die zulässigen Brennstoffe und
sachgerechte Nutzung vorzunehmen, bzw. zu intensivieren.
3. In Zeiten längerer Trockenheit
ist durch eine zügige Begrünung von Brachflächen und deren Bewässerung die
Aufwirbelung von Staub rechtzeitig zu unterbinden.
4. Die vorgenannten Maßnahmen sind
vom Bezirksamt entsprechend zu überwachen.
5. Der BVV ist bis September zu
berichten.
Begründung:
Laut Medienberichten und Auskunft
von Sen GUV wurden in der Frankfurter Alle bis zum 28.04.2009 für das Jahr 2009
bereits 26 Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte für Feinstaub gemessen
und dies trotz eingerichteter Umweltzone. Das sind bereits zwei mehr als im
gesamten Jahr 2008. Es ist daher in diesem Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit
mit einer Überschreitung der maximal zulässigen 35 Überschreitungstage zu
rechnen.
In seiner Beantwortung der
mündlichen Anfrage (DS/1250/III) vom 29.04.2009 welche Maßnahmen der Bezirk
selbst zur Feinstaubreduzierung ergreifen könnte, nannte das Bezirksamt
explizit die oben genannten Maßnahmen.
Die Hauptverursacher von Feinstaub
sind nach wie vor Verkehr und Industrie, aber zur Abwehr der durch Feinstaub
drohenden Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung ist jede noch so kleine
Reduzierung der Belastung willkommen, insbesondere in besonders belasteten
Quartieren. Es sollte daher jede erdenkliche Maßnahme zur Reduzierung von
Feinstaub ergriffen werden, sei sie in ihrer Wirkung auch noch so klein. Das
Bezirksamt sollte daher seinen Worten auch Taten folgen lassen, nicht zuletzt
um der Vorbildwirkung des Bezirks gerecht zu werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird in die Ausschüsse für Umwelt und Verkehr / Stadtplanung und Bauen /
Personal, Haushalt, Investitionen ff. überweisen.
StadtBau
07.07.09
Der
Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss PHI, der BVV zu
empfehlen, der DS seine Zustimmung zu geben.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zur
Reduzierung der Feinstaubbelastung im Bezirk folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Bei der Erteilung von Baugenehmigungen ist durch
Auflagen und Hinweise darauf hinzuwirken,dass durch die sachgerechte Einrichtung und den Betrieb
von Baustellen (z.B. Befeuchten bei Abrissarbeiten und von verdreckten
Arealen/Fahrwegen auf der Baustelle, Abdecken von Sandhaufen etc. mit
Folien) die Feinstaubbelastung im Bezirk reduziert wird.
Zur Reduzierung von Staubemissionen durch Hausbrand
(Heizungen) ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Bezirksschornsteinfegerinnen und –fegern die Aufklärung von Nutzerinnen
und Nutzern von Einzelöfen über die zulässigen Brennstoffe und
sachgerechte Nutzung vorzunehmen, bzw. zu intensivieren.
In Zeiten längerer Trockenheit ist durch eine
zügige Begrünung von Brachflächen und deren Bewässerung die Aufwirbelung
von Staub rechtzeitig zu unterbinden.
Die vorgenannten Maßnahmen sind vom Bezirksamt
entsprechend zu überwachen.
Der BVV ist bis September 2009 einschließlich
über den erforderlichen finanziellen Aufwandzu berichten.
Das Bezirksamt wird ersucht, zur
Reduzierung der Feinstaubbelastung im Bezirk folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Bei der Erteilung von Baugenehmigungen ist durch
Auflagen und Hinweise darauf hinzuwirken,dass durch die sachgerechte Einrichtung und den Betrieb
von Baustellen (z.B. Befeuchten bei Abrissarbeiten und von verdreckten
Arealen/Fahrwegen auf der Baustelle, Abdecken von Sandhaufen etc. mit
Folien) die Feinstaubbelastung im Bezirk reduziert wird.
Zur Reduzierung von Staubemissionen durch
Hausbrand (Heizungen) ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Bezirksschornsteinfegerinnen und –fegern die Aufklärung von Nutzerinnen
und Nutzern von Einzelöfen über die zulässigen Brennstoffe und
sachgerechte Nutzung vorzunehmen, bzw. zu intensivieren.
In Zeiten längerer Trockenheit ist durch eine
zügige Begrünung von Brachflächen und deren Bewässerung die Aufwirbelung
von Staub rechtzeitig zu unterbinden.
Die vorgenannten Maßnahmen sind vom Bezirksamt
entsprechend zu überwachen.
Der BVV ist bis September 2009 einschließlich
über den erforderlichen finanziellen Aufwandzu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
23.09.09
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird überwiesen in die Ausschüsse Umwelt, Verkehr und
Wohnen und Stadtplanung und Bauen (ff).
UMV und
StadtBau 08.12.09
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
24.06.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 9.29 - überwiesen
30.06.2009 - Umwelt, Verkehr und Wohnen
Ö 13 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
07.07.2009 - Stadtplanung und Bauen
Ö 10 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
14.07.2009 - Personal, Haushalt und Investitionen
Ö 9 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
15.07.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 8.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
23.09.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 14.30 - überwiesen
08.12.2009 - Stadtplanung und Bauen
Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
08.12.2009 - Umwelt, Verkehr und Wohnen
Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
16.12.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.17 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
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