Drucksache - DS/1186/III  

 
 
Betreff: Landschaftsschutz für das Gleisdreieck-Wäldchen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Kapek, AntjeBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
31.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
19.01.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS 1186-III Landschaftsschutz für das Gleisdreieck-Wäldchen  
VzK1186_VzK_ Wäldchen Gleisdreieck  
1. Version vom 16.12.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass „das Wäldchen“ auf dem Gelände des Parks Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird.

Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein Veränderungsverbot verhängt wird.

Der zuständige Fachausschuss ist über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

 

Begründung:

 

Da das Gleisdreieck fast ausschließlich zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört, hat dieser die Belange des Fachbereichs Naturschutz und Grünflächen zu vertreten. Das Wäldchen wurde vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vor einigen Jahren mit einem Zaun eingefasst, da dieses als schutzwürdig eingestuft und vor Beschädigung durch Spaziergänger und auslaufende Hunde bewahrt werden sollte. Seit Jahren ist bekannt, dass das Wäldchen u.a. für Bodenbrüter ein wertvoller Schutzraum ist. Es handelt sich demnach um einen besonders empfindlichen Landschaftsteil.

 

Am 10.2.09 wurde von GRÜN BERLIN mitgeteilt man plane den Zaun in den nächsten Wochen zu entfernen.
Mit der Entfernung des Zauns besteht die Gefahr, dass Bodenbrüter und der entstandene Biotopverbund massiv durch die plötzliche Zugänglichkeit für Spaziergänger und Hunde bedroht werden würden.

 

In § 26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

 

Ein dauerhafter Schutz für das Wäldchen auf dem Gelände des Gleisdreiecks ist daher nur durch die Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes an dieser Stelle zu gewährleisten.

 

 

BVV 25.03.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr.

 

 

UMV 31.03.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass „das Wäldchen“ auf dem Gelände des Parks Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird.

Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein Veränderungsverbot verhängt wird.

Der zuständige Fachausschuss ist über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

 

 

 

BVV 29.04.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass „das Wäldchen“ auf dem Gelände des Parks Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird.

Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein Veränderungsverbot verhängt wird.

Der zuständige Fachausschuss ist über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

16.12.09 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr.

 

 

UmwVerk 19.01.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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