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Drucksache - DS/1186/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert
sich dafür einzusetzen, dass „das Wäldchen“ auf dem Gelände des Parks
Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird. Ferner ist dafür Sorge zu tragen,
dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein
Veränderungsverbot verhängt wird. Der zuständige Fachausschuss ist
über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren. Begründung: Da das Gleisdreieck fast
ausschließlich zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört, hat dieser die
Belange des Fachbereichs Naturschutz und Grünflächen zu vertreten. Das Wäldchen
wurde vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vor einigen Jahren mit einem Zaun
eingefasst, da dieses als schutzwürdig eingestuft und vor Beschädigung durch
Spaziergänger und auslaufende Hunde bewahrt werden sollte. Seit Jahren ist
bekannt, dass das Wäldchen u.a. für Bodenbrüter ein wertvoller
Schutzraum ist. Es handelt sich demnach um einen besonders empfindlichen
Landschaftsteil. Am 10.2.09 wurde von GRÜN
BERLIN mitgeteilt man plane den Zaun in den nächsten Wochen zu entfernen. In § 26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete
der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und
Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt
und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer
besonderen Bedeutung für die Erholung. Ein dauerhafter Schutz für das
Wäldchen auf dem Gelände des Gleisdreiecks ist daher nur durch die Einrichtung
eines Landschaftsschutzgebietes an dieser Stelle zu gewährleisten. BVV 25.03.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr. UMV 31.03.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert
sich dafür einzusetzen, dass „das Wäldchen“ auf dem Gelände des Parks
Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird. Ferner ist dafür Sorge zu tragen,
dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein
Veränderungsverbot verhängt wird. Der
zuständige Fachausschuss ist über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu
informieren. BVV
29.04.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert
sich dafür einzusetzen, dass „das Wäldchen“ auf dem Gelände des Parks
Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird. Ferner ist dafür Sorge zu tragen,
dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein
Veränderungsverbot verhängt wird. Der
zuständige Fachausschuss ist über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu
informieren. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. 16.12.09
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr. UmwVerk
19.01.2010 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. |
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