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Drucksache - DS/1544/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
Wahl einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin
Frau Ingeborg Byszewski
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die in der Anlage aufgeführte Person wird mit Wirkung vom 01.12.2009 zur ehrenamtlichen Mitarbeiterin gewählt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden nach der Wahl von dem für die Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung zuständigen Mitglied des Bezirksamtes berufen.
A). Begründung: Nach der "Allgemeinen Anweisung über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (Allg Anw EaD)" vom 08. August 1995 - Abl. Nr. 53, S. 4166 - soll der Ehrenamtliche Dienst bei den Bezirksämtern von Berlin den Bürgern eine Beteiligung an sozialen Aufgaben im Rahmen der bezirklichen Selbstverwaltung ermöglichen. Er hat eine ergänzende Funktion und soll die hauptamtliche Arbeit nicht ersetzen, sondern die sozialen Angebote der Bezirksämter in den Bereichen Soziales erweitern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Frau Byszinski unterstützt die Arbeit in der Seniorenfreizeitstätte Palisadenstraße 46. Sie hat ihre Bereitschaft erklärt, die ehrenamtliche Mitarbeit wahrzunehmen und erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen für dieses Amt.
B). Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Buchstabe c des BezVG
C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Beim Kapitel 3930, Titel 412 01, stehen die Mittel für die Entschädigung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder, der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zur Verfügung.
Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine Berlin, den 10.12.2009
Dr. Franz Schulz Knut Mildner-Spindler
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.
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