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Drucksache - DS/1572/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
- Statthaus Böcklerpark - Jugendhaus Chip - Freizeithaus Regenbogen - Kinderfreizeitladen Die Nische
sowie die kommunale Teile der Kooperationseinrichtungen - Kinder- und Jugendkulturzentrum KMAntenne - Kinderfreizeitzentrum Schatzinsel / Cabuwazi - Abenteuer- und Bauspielplatz Forcki / Rabe - Sport-, Bildungs- und Kulturzentrum Naunynritze
werden bis Ende Juni 2010 an anerkannte freie Träger der Jugendhilfe übertragen.
Begründung:
Gegenwärtig werden insgesamt 27 Projekte nach § 11 SGB VIII in Friedrichshain-Kreuzberg bezirklich gefördert. Insgesamt 10 Projekte befinden sich in öffentlicher Trägerschaft, davon 9 standortgebunden.
Insgesamt 5 standortgebundene Projekte befinden sich in Kooperation von öffentlicher und freier Trägerschaft.
Insgesamt 11 Projekte befinden sich in freier Trägerschaft, davon 10 standortgebunden.
Hinzu kommt das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro in freier Trägerschaft (Gesellschaft für Sport- und Jugendsozialarbeit gGmbH).
Die nicht auskömmliche Budgetzuweisung für den Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen führt auch in diesem Jahr in der Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 zu gravierenden Kürzungen des bezirklichen Haushalts, so auch im Bereich Jugend. Der HHP- Entwurf 2010/2011 sieht eine Kürzung der Mittel von 10 Mill. ? im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg vor, davon sind gemäß Bezirksamtsbeschluss ca. 2 Mill. durch das Jugendamt aufzulösen.
Nach intensiver Prüfung der Ansätze der einzelnen Kapitel und Titel des Haushaltes des Jugendamtes erscheint die Übertragung von kommunalen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in Freie Trägerschaft die einzige Möglichkeit, das Haushaltsdefizit zu minimieren, ohne dass Angebote nach § 11 SGB VIII ersatzlos wegfallen.
Nach umfangreichen Diskussionen im JHA legt die Abteilung Jugend, Familie und Schule hiermit ein Gesamtkonzept der Kinder- und Jugendarbeit in Friedrichshain-Kreuzberg zur Beschlussfassung vor.
Die Übertragung von kommunalen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit an anerkannte freie Träger der Jugendhilfe im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg orientiert sich an folgenden Rahmenbedingungen bei einer vorgegebenen Gesamtfinanzierungssumme der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII:
- Orientierung an einem Indikatorenmodell - Orientierung an einem bezirklichen Ausstattungsvergleich der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (in Anlehnung an das berlinweite Standardpapier: Personelle und sächliche Ausstattungsstandards in Jugendfreizeitstätten (Sen BJS III 11.09.2004)
Bei einer Budgetverteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf die einzelnen Regionen wird an einem faktenorientierten Indikatorenmodell orientiert, um eine Verteilungsgerechtigkeit entsprechend der regionalen Verhältnisse zu erzielen - auch wenn es keine gänzliche Übereinstimmung zwischen dem vorhandenen Bedarf in den Regionen nach Indikatorenmodell und den real existierenden Sachzwängen, insbesondere der vorhandenen Standorte (bestehende Häuser und Grundstücke) erreicht werden kann.
Wesentlicher Indikator ist der Anteil der Bevölkerung von 6 Jahren bis unter 21 Jahren als Hauptzielgruppe der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk. Kinder- und Jugendarbeit als entwicklungsförderndes Angebot richtet sich an alle Kinder und Jugendliche ohne Zugangsvoraussetzungen. Gleichwohl ist bekannt, dass dieses Angebot von Kindern und Jugendlichen aus ökonomisch und sozial benachteiligten Familien im besonderen Maße nachgefragt wird. Um eine den Regionen entsprechende Mischung am "Bildungsort Jugendfreizeitstätte" anzustreben, soll das Indikatorenmodell zu 90 % die entsprechende Zielgruppe und zu 10 % sozialökologische Bedingungen berücksichtigen. Eine gute Grundlage hierfür bietet der Sozialindex aus dem Sozialstrukturatlas 2008 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Dieser Sozialindex ist regional erhebbar und beschreibt anhand von 19 verschiedenen Indikatoren einen Stadtteil, z. B. Zugänglichkeit von Grün- und Spielflächen, Qualität der sozialen Infrastruktur, Wohn- und Erwerbssituation.
Budgetaufteilung
Um eine Angebotsvielfalt und gute Qualität der Arbeit weiterhin zu gewährleisten, müssen sowohl die zu übertragenden Einrichtungen als auch die bisher bezirklich geförderten freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit vergleichbar und angemessen in personeller und sächlicher Hinsicht ausgestattet sein.
Zur Sicherung der Angebotsqualität soll sich daher an den landesweit erarbeiteten Ausstattungsstandards orientiert werden. Eine gänzliche Übereinstimmung lässt sich bei der veranschlagten Finanzierungssumme nicht erzielen.
Wesentliche Ausstattungsmerkmale : - Einteilung der Einrichtungen in sehr große, große, mittlere und kleine Einrichtungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Profile der Häuser - Bereitstellung von Honorar- und Sachmittel nach Einrichtungskategorien - Einsatz von pädagogisch ausgebildeten Mitarbeiter/innen - Personalkostenberechnungen freier Träger auf Basis der Durchschnittssätze 2009 - Festlegung der Personalausstattung und- eingruppierung in den Leistungsverträgen - Berücksichtigung von einheitlichen Regiekosten - Die Gebäude verbleiben beim kommunalen Träger und werden auch weiterhin von ihm bewirtschaftet ( A-Teil des Haushaltsplanes ).
Vergleichbare personelle und finanzielle Ausstattung der im Bezirk tätigen Träger der Kinder- und Jugendarbeit:
Das Gesamtkonzept der Kinder- und Jugendarbeit in Friedrichshain-Kreuzberg ab 2011 geht ferner von nachfolgend aufgelisteten handlungsleitenden Grundannahmen aus:
- Die durch Einsparvorgaben notwendigen Veränderungen werden gleichzeitig mit strukturellen Umsteuerungen verbunden zur Anpassung des Angebots an Bedarfslagen durch Standortveränderungen (siehe Strukturkonzept der Kinder- und Jugendarbeit 2010/2011 vom Mai 2009) - Unter rein fiskalischen Gesichtspunkten erfolgt die Betrachtung, welche kommunalen Standorte an freie Träger übergeben werden sollen bzw. welche in kommunaler Trägerschaft erhalten bleiben: a) Übertragung der personalstarken kommunalen Einrichtungen/ Kooperationseinrichtungen (Verringerung der Umlagekosten auf das Verwaltungsprodukt der Kinder- und Jugendarbeit): Statthaus Böcklerpark, Naunynritze, Freizeithaus Regenbogen b) ortsteilgetrennte Betrachtung infolge historisch unterschiedlich gewachsener Strukturen c) Ortsteil Kreuzberg: Erhalt der Trägervielfalt durch Betreibung einer Kooperationseinrichtung: DTK-Wasserturm d) Ortsteil Friedrichshain: Erhalt der Trägervielfalt durch je zwei kommunaler Einrichtungen je regionale Organisationseinheit (V/VII: JC KoCa und JC Feuerwache, VI/VIII Känguruh und JC Skandal) e) Übertragung der bisher mit Personalvereinbarung gestellten einzelnen kommunalen Mitarbeiter/innen an freie Träger (Kinderbauernhof Görli, Liebig 19).
Nach Beschlussfassung eines Gesamtkonzeptes der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII in Friedrichshain-Kreuzberg ab 2011 durch den JHA und die BVV ist als weiteres Vorgehen geplant:
- Gestaltung der Übergangsphase in 2010 - Erstellung von Profilen für die einzelnen Standorte - Durchführung von Interessenbekundungsverfahren bei Übergabe von kommunalen Einrichtungen in freie Trägerschaft unter Einbeziehung des Verfahrens eines Betriebsüberganges gemäß § 613a BGB - Umsetzung des Gesamtkonzeptes ab 2011 - Abschluss von Leistungsverträgen mit freien Trägern über einen Zeitraum von 3 Jahren (Forderung)
Andy Hehmke JHA- Vorsitzender
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
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