Drucksache - DS/1541/III  

 
 
Betreff: Leistungsverträge § 11 KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Wesener, DanielBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
05.01.2010    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 08.12.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig Leistungsverträge im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (§11 KJHG) mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren abzuschließen.

 

 

Begründung:

 

Eine Verlängerung der Vertragslaufzeiten von zwei auf drei Jahre dient der Kontinuität und der Absicherung von Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit. Der Antrag entspricht in dieser Zielsetzung dem rot-roten Koalitionsvertrag auf Landesebene. Dort heißt es: „Mit freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und der Kinder- und Jugendsozialarbeit werden zukünftig Leistungsvereinbarungen und Zuwendungsverträge mit dreijähriger Laufzeit geschlossen.“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den JHA überwiesen.

 

05.01.2010 JHA

 

Die DS 1541 III wird von der einbringenden Fraktion zurückgezogen, da eine Verlaufszeit der Verträge mit freien Trägern der Jugendhilfe mit einer Dauer von 3 Jahren bereits Bestandteil des Beschlusses zur DS 1572 III durch die BVV ist.

 

 
 

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