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Drucksache - DS/1541/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig
Leistungsverträge im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (§11 KJHG) mit einer
Vertragslaufzeit von drei Jahren abzuschließen. Begründung: Eine Verlängerung der Vertragslaufzeiten von zwei auf drei
Jahre dient der Kontinuität und der Absicherung von Angeboten in der Kinder-
und Jugendarbeit. Der Antrag entspricht in dieser Zielsetzung dem rot-roten
Koalitionsvertrag auf Landesebene. Dort heißt es: „Mit freien Trägern der
Kinder- und Jugendarbeit und der Kinder- und Jugendsozialarbeit werden
zukünftig Leistungsvereinbarungen und Zuwendungsverträge mit dreijähriger
Laufzeit geschlossen.“ Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den JHA überwiesen. 05.01.2010
JHA Die DS 1541 III wird von der einbringenden Fraktion zurückgezogen, da
eine Verlaufszeit der Verträge mit freien Trägern der Jugendhilfe mit einer
Dauer von 3 Jahren bereits Bestandteil des Beschlusses zur DS 1572 III durch
die BVV ist. |
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