Drucksache - DS/1552/III  

 
 
Betreff: Controlling
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, John 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wo und ab wann sollen im Bezirk die beiden vom Senat zur Verfügung gestellten Controller eingesetzt werden?

 

  1. Welche Einspareffekte erhofft sich das Bezirksamt vom Einsatz der Controller?

 

  1. Wem werden die Controller personalrechtlich unterstellt?

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dahl,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

 

1.    Wo und ab wann sollen im Bezirk die beiden vom Senat zur Verfügung gestellten Controller eingesetzt werden?

 

Durch das Land Berlin werden den Bezirken Mittel für die Einrichtung von zwei Stellen für Controller/innen oder Pflegefachkräfte zur Verfügung gestellt. Außeneinstellungen werden zugelassen.

 

Diese Mitarbeiter sollen zu einem Einstieg in das bezirkliche Fachcontrolling der Organisation der Transferleistungen der Hilfe zur Pflege und der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II beitragen.

 

Diese zwei Mitarbeiter/innen werden nach Übereinkunft im Bezirksamt dem Sozialamt zugeordnet.

 

Zurzeit werden auf überbezirklicher Ebene das Aufgabenprofil bzw. das Anforderungs-profil sowie die Eingruppierung für diese Fachkräfte abgestimmt. Danach sollen die Stellen ausgeschrieben und so schnell wie möglich besetzt werden.

 

 

2.       Welche Einspareffekte erhofft sich das Bezirksamt vom Einsatz der Controller?

 

Die Einführung eines Fachcontrollings in Transferleistungsbereichen zielt nicht vordergründig auf Einspareffekte.

 

Betriebswirtschaftlich betrachtet soll Controlling zuerst eine Transparenzfunktion erfüllen. Betriebswirtschaftlich kann dabei als „(erfolgs-)zielorientiert“ bzw. „ergebnisbezogen“ verstanden werden. Von der Kosten- und Leistungsrechnung unterscheidet sich das Controlling insbesondere durch den Verwendungsbezug der Informationen. Während das interne Rechnungswesen darauf ausgerichtet ist, beispielsweise die richtigen Kosten einer Kostenstelle oder das richtige Ergebnis eines Produkts zu ermitteln, zielt das Controlling dieser Auffassung zu Folge darauf ab, dass mit diesen Informationen die richtigen „unternehmerischen“ Entscheidungen getroffen werden.

 

Die Berliner AG „Steuerung der Transferleistungen“ hat am 27.11.2009 einstimmig vorgeschlagen, einen Organisationsentwicklungsprozess für die „Hilfe zur Pflege“ in Gang zu setzen, in dem insbesondere folgende Felder betrachtet werden sollen:

 

§               Organisation der Hilfebedarfsfeststellung (u.a. soll auch die Variante einer zentralen Hilfebedarfsfeststellung z.B. im LAGeSo betrachtet werden), 

§               Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Gesundheit und Soziales der Bezirke,

§               Einführung eines Fallmanagements,

§               Qualifikation, Qualifizierung des eingesetzten bzw. benötigten Personals (insbesondere für die Hilfebedarfsfeststellung und bei Einführung eines Fallmanagements),

§               Erstellung eines Personalbedarfskonzepts,

§               Umgang mit „angebotsgesteuerten Hilfebedarfen“,

§               Absenkung des hohen Anteils von Fällen in der Pflegestufe 0,

§               Ansatzpunkte für eine Steuerung in den Pflegestufen 0 und 1 über die Fallzahlen und in den Pflegestufen 2 und 3 über die Bedarfsbemessung,

§               Manifestierung eines nachhaltigen Dialogs zwischen den Bezirken einerseits und zwischen Bezirken, Fachverwaltung und SenFin andererseits,

§               Neukonzeption der Budgetierung der Hilfe zur Pflege, um „ungesunde Konkurrenz“ unter den Bezirken zu vermeiden (Budgetierungsgewinner lassen sich nicht in die Karten schauen).

 

Dieser Prozess soll kurzfristig strukturiert und eingeleitet werden und extern unterstützt werden. Vorgesehen ist zunächst eine Pilotphase, an der sich zwei bis drei Bezirke beteiligen sollten, um die entwickelten Lösungsansätze zunächst in einem begrenzten Bereich erproben und ggf. optimieren zu können.

 

Zielsetzungen dieses OE-Prozesses sind

§               die Sicherung der Qualität der Versorgung,

§               die Dämpfung des Kostenanstiegs,

§               die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Steuerung.

§               eine Vorab-Analyse der Auswirkungen der Pilotierung auf die KLR, um Verzerrungen zwischen Piloten und den übrigen Bezirken zu vermeiden,

§               eine Überprüfung der Fallraten,

§               eine auskömmliche Personalausstattung in qualitativer und quantitativer Hinsicht (mit entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen),

§               das Zusammenwirken der Bereiche Soziales und Gesundheit in den Bezirken,

§               durch den OE-Prozess müssen für die Bezirke spürbare Verbesserungen in der Aufgabenerledigung eintreten.

 

Das Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg hat sich am 3.12.2009 als Pilotbezirk beworben.

 

In diesem Prozess wird es keine ausgewiesenen Einsparziele geben. Der Bereich Controlling wird in den Prozess eingebunden sein.

 

Für das Controlling „Kosten der Unterkunft“ werden zwei Zielvereinbarungen abgeschlossen:

 

1.       Vereinbarung über Fachcontrolling zwischen dem Bezirk und dem JobCenter:

Gegenstand ist ein Controlling der Angemessenheitsprüfung zu den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach der AV Wohnen sowie die damit verbundenen Ziele, die zu erhebenden Daten, die Berichtspflichten sowie die sich aus den unterschiedlichen Rollen der Parteien ergebenden Rechte und Pflichten.

Das sich aus Ziffer 12 AV Wohnen ergebende Ziel, die rechtmäßige Umsetzung der AV-Wohnen sicherzustellen, wird mit dieser Vereinbarung konkretisiert:

 

§               In jedem Fall des tatsächlichen Bezuges von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II einschließlich laufender Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung der Angemessenheitsprüfung gemäß der AV-Wohnen unterzogen.

§               Die Anzahl der Fälle wird entsprechend der Anlage Datenerfassung dokumentiert, unterschieden nach Richtwertüber- bzw. -unterschreitung.

§               In jedem der unter 1. genannten Fälle wird die Entscheidung getroffen, ob es sich um individuell angemessene oder unangemessene Kosten handelt und ob das Kostensenkungsverfahren gemäß Ziffer 4 AV Wohnen einzuleiten ist. Die Feststellungen der individuellen Angemessenheit werden mit der Anzahl der Fälle nach akzeptiertem Grund der Richtwertüberschreitung entsprechend der Anlage Datenerfassung dokumentiert.

§               In jedem Fall der individuell festgestellten Unangemessenheit der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden Maßnahmen der Kostensenkung realisiert.

§               Die Anzahl der jeweils realisierten Maßnahme wird dokumentiert.

 

2. Vereinbarung zum Finanzcontrolling zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Bezirk:

 

Diese Vereinbarung legt fest, dass das Vereinbarungsziel erreicht ist, wenn die in der Zielvereinbarung zum Fachcontrolling festgelegten Ziele durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als erreicht bestätigt wurden und empfiehlt, unterstützend zur unterjährigen Begleitung des Zielerreichungsprozesses im Rahmen des Fachcontrollings die beschriebenen Auswertungen und Überprüfungen vorzunehmen.

 

Bei Erfüllung des Vereinbarungsziels erhält der Bezirk im Rahmen der Basiskorrektur für 2011 zusätzlich 250.000,00 € zugewiesen.

 

Es gibt kein konkretes Einsparungsziel. Vielmehr ist das Controlling vorrangig auf die korrekte Umsetzung der AV Wohnen ausgerichtet. An diesem Prozess wird das Controlling beteiligt sein.

 

3.    Wem werden die Controller personalrechtlich unterstellt?

 

Dienststelle wird das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sein. Die Zuordnung erfolgt zum Sozialamt, innerhalb des Sozialamts zum Bereich „Interner Service“. Innerhalb des „Internen Service“ werden die Mitarbeiter in den Bereich Controlling/KLR integriert. Dieser Bereich wird dadurch leistungsfähiger und wirkungsvoller aufgestellt werden.

 

Die beiden Mitarbeiter/innen werden den jeweiligen Leitungskräften unterstellt. Der Bereich „Interner Service“ ist dem Amtsleiter zugeordnet.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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