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Drucksache - DS/1552/III
Ich
frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Dahl, anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. 1. Wo und ab wann sollen im
Bezirk die beiden vom Senat zur Verfügung gestellten Controller eingesetzt
werden? Durch
das Land Berlin werden den Bezirken Mittel für die Einrichtung von zwei Stellen
für Controller/innen oder Pflegefachkräfte zur Verfügung gestellt. Außeneinstellungen
werden zugelassen. Diese
Mitarbeiter sollen zu einem Einstieg in das bezirkliche Fachcontrolling der
Organisation der Transferleistungen der Hilfe zur Pflege und der Kosten
der Unterkunft nach dem SGB II beitragen. Diese
zwei Mitarbeiter/innen werden nach Übereinkunft im Bezirksamt dem Sozialamt
zugeordnet. Zurzeit
werden auf überbezirklicher Ebene das Aufgabenprofil bzw. das
Anforderungs-profil sowie die Eingruppierung für diese Fachkräfte abgestimmt.
Danach sollen die Stellen ausgeschrieben und so schnell wie möglich besetzt
werden. 2. Welche
Einspareffekte erhofft sich das Bezirksamt vom Einsatz der Controller? Die
Einführung eines Fachcontrollings in Transferleistungsbereichen zielt nicht
vordergründig auf Einspareffekte. Betriebswirtschaftlich
betrachtet soll Controlling zuerst eine Transparenzfunktion erfüllen.
Betriebswirtschaftlich kann dabei als „(erfolgs-)zielorientiert“ bzw.
„ergebnisbezogen“ verstanden werden. Von der Kosten- und Leistungsrechnung
unterscheidet sich das Controlling insbesondere durch den Verwendungsbezug der
Informationen. Während das interne Rechnungswesen darauf ausgerichtet ist,
beispielsweise die richtigen Kosten einer Kostenstelle oder das richtige
Ergebnis eines Produkts zu ermitteln, zielt das Controlling dieser Auffassung
zu Folge darauf ab, dass mit diesen Informationen die richtigen
„unternehmerischen“ Entscheidungen getroffen werden. Die
Berliner AG „Steuerung der Transferleistungen“ hat am 27.11.2009 einstimmig
vorgeschlagen, einen Organisationsentwicklungsprozess für die „Hilfe zur
Pflege“ in Gang zu setzen, in dem insbesondere folgende Felder betrachtet
werden sollen: § Organisation der Hilfebedarfsfeststellung (u.a. soll auch die Variante einer zentralen Hilfebedarfsfeststellung z.B. im LAGeSo betrachtet werden), § Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Gesundheit und Soziales der Bezirke, § Einführung eines Fallmanagements, § Qualifikation, Qualifizierung des eingesetzten bzw. benötigten Personals (insbesondere für die Hilfebedarfsfeststellung und bei Einführung eines Fallmanagements), § Erstellung eines Personalbedarfskonzepts, § Umgang mit „angebotsgesteuerten Hilfebedarfen“, § Absenkung des hohen Anteils von Fällen in der Pflegestufe 0, § Ansatzpunkte für eine Steuerung in den Pflegestufen 0 und 1 über die Fallzahlen und in den Pflegestufen 2 und 3 über die Bedarfsbemessung, § Manifestierung eines nachhaltigen Dialogs zwischen den Bezirken einerseits und zwischen Bezirken, Fachverwaltung und SenFin andererseits, § Neukonzeption der Budgetierung der Hilfe zur Pflege, um „ungesunde Konkurrenz“ unter den Bezirken zu vermeiden (Budgetierungsgewinner lassen sich nicht in die Karten schauen). Dieser Prozess soll kurzfristig strukturiert und eingeleitet werden und extern unterstützt werden. Vorgesehen ist zunächst eine Pilotphase, an der sich zwei bis drei Bezirke beteiligen sollten, um die entwickelten Lösungsansätze zunächst in einem begrenzten Bereich erproben und ggf. optimieren zu können. Zielsetzungen
dieses OE-Prozesses sind §
die Sicherung der
Qualität der Versorgung, §
die Dämpfung des
Kostenanstiegs, §
die Sicherstellung einer
zukunftsfähigen Steuerung. §
eine Vorab-Analyse der
Auswirkungen der Pilotierung auf die KLR, um Verzerrungen zwischen Piloten und
den übrigen Bezirken zu vermeiden, §
eine Überprüfung der
Fallraten, §
eine auskömmliche
Personalausstattung in qualitativer und quantitativer Hinsicht (mit
entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen), §
das Zusammenwirken der
Bereiche Soziales und Gesundheit in den Bezirken, § durch den OE-Prozess müssen für die Bezirke spürbare Verbesserungen in der Aufgabenerledigung eintreten. Das
Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg hat sich am 3.12.2009 als Pilotbezirk
beworben. In
diesem Prozess wird es keine ausgewiesenen Einsparziele geben. Der Bereich
Controlling wird in den Prozess eingebunden sein. Für
das Controlling „Kosten der Unterkunft“ werden zwei Zielvereinbarungen
abgeschlossen: 1. Vereinbarung
über Fachcontrolling zwischen dem Bezirk und dem JobCenter: Gegenstand ist ein Controlling der Angemessenheitsprüfung zu den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach der AV Wohnen sowie die damit verbundenen Ziele, die zu erhebenden Daten, die Berichtspflichten sowie die sich aus den unterschiedlichen Rollen der Parteien ergebenden Rechte und Pflichten. Das sich aus Ziffer 12 AV Wohnen ergebende Ziel, die rechtmäßige Umsetzung der AV-Wohnen sicherzustellen, wird mit dieser Vereinbarung konkretisiert: § In jedem Fall des tatsächlichen Bezuges von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II einschließlich laufender Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung der Angemessenheitsprüfung gemäß der AV-Wohnen unterzogen. § Die Anzahl der Fälle wird entsprechend der Anlage Datenerfassung dokumentiert, unterschieden nach Richtwertüber- bzw. -unterschreitung. §
In jedem der unter 1. genannten Fälle wird die
Entscheidung getroffen, ob es sich um individuell angemessene oder
unangemessene Kosten handelt und ob das Kostensenkungsverfahren gemäß Ziffer 4
AV Wohnen einzuleiten ist. Die Feststellungen
der individuellen Angemessenheit werden mit der Anzahl der Fälle nach
akzeptiertem Grund der Richtwertüberschreitung entsprechend der Anlage
Datenerfassung dokumentiert. §
In jedem Fall der
individuell festgestellten Unangemessenheit der tatsächlichen Kosten für
Unterkunft und Heizung werden Maßnahmen der Kostensenkung realisiert. §
Die Anzahl der jeweils
realisierten Maßnahme wird dokumentiert. 2.
Vereinbarung zum Finanzcontrolling zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen
und dem Bezirk: Diese Vereinbarung legt fest, dass das Vereinbarungsziel erreicht ist,
wenn die in der Zielvereinbarung zum Fachcontrolling festgelegten Ziele durch
die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als erreicht
bestätigt wurden und empfiehlt, unterstützend zur unterjährigen Begleitung des
Zielerreichungsprozesses im Rahmen des Fachcontrollings die beschriebenen
Auswertungen und Überprüfungen vorzunehmen. Bei
Erfüllung des Vereinbarungsziels erhält der Bezirk im Rahmen der Basiskorrektur
für 2011 zusätzlich 250.000,00 € zugewiesen. Es gibt kein
konkretes Einsparungsziel. Vielmehr ist das Controlling vorrangig auf die
korrekte Umsetzung der AV Wohnen ausgerichtet. An diesem Prozess wird das
Controlling beteiligt sein. 3. Wem
werden die Controller personalrechtlich unterstellt? Dienststelle wird das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg sein. Die Zuordnung erfolgt zum Sozialamt, innerhalb
des Sozialamts zum Bereich „Interner Service“. Innerhalb des „Internen Service“
werden die Mitarbeiter in den Bereich Controlling/KLR integriert. Dieser
Bereich wird dadurch leistungsfähiger und wirkungsvoller aufgestellt werden. Die beiden Mitarbeiter/innen werden den jeweiligen
Leitungskräften unterstellt. Der Bereich „Interner Service“ ist dem Amtsleiter
zugeordnet. Mit
freundlichen Grüßen Knut
Mildner- Spindler |
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