Drucksache - DS/1556/III  

 
 
Betreff: Biber - Rastplatz an der Spree
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Thimm, HelgaThimm, Helga
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 15.12.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

  1. Auf welcher Grundlage erfolgte der Bau des Biber/innen- Rastplatzes an der Spree?

 

  1. Wie bewertet das BA die Verhältnismäßigkeit des Baues einer solchen Anlage für 58.000 Euro (EFRE) für einen geschätzten Biberbestand von ca. 30 Tieren (nach Medienberichten)?

 

  1. Aus welchen Mitteln wurde der Bau finanziert?

 

 

 

 

 

 


Betr. Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 1556/III – Biber-Rastplatz an der Spree

 

 

Sehr geehrte Frau Thimm,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 16.12.2009 beantworte ich wie folgt:

 

1.          Auf welcher Grundlage erfolgte der Bau des Biber/innen-Rastplatzes an der Spree?

Antwort:

 

Hintergrund:

Der Rastplatz für Biber wurde im Rahmen der Weiterführung des Artenhilfsprogramms „Biber und Fischotter in Berlin“ realisiert. Die fachlichen Grundlagen werden in einem Gutachten aus dem Jahr 2007 von Manfred Krauß und Dr. Angela von Lührte, das von der Senatsverwaltung in Auftrag gegeben wurde, dargestellt.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist gemeinsam mit anderen Bezirken , dem Land Berlin sowie zahlreichen Betrieben und Verbänden 2008 dem Aktionsbündnis Countdown 2010, einem von der Internationalen Naturschutzorganisation IUCN initiiertem Aktionsbündnis beigetreten. Das Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, den weiteren Rückgang der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu verhindern. Die Ausstellung zum Countdown 2010 im Dienstgebäude Yorckstraße im Sept./Okt. 2009 dokumentierte die Aktivitäten der einzelnen Partner, insbesondere auch die des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg zum Bau des Biberausstiegs.

 

Rechtliche Grundlage:

Der Biber ist im Anhang IV der EG-Richtlinie „Fauna, Flora, Habitate“ (FFH-Richtlinie) aufgeführt, und gehört gemäß Bundesnaturschutzgesetz zu den  streng geschützten Arten. In Berlin steht der Biber zudem auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten als vom Aussterben bedrohte Art.

 

Im Rahmen der Erarbeitung eines Biotopverbundsystems in Berlin durch SenStadt wurde der Biber als eine Zielart der semiaquatischen Säugetiere ausgewählt. Er steht somit als Leitart für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von naturnahen Uferbereichen und die Durchwanderungsmöglichkeiten des Gewässernetzes ohne Barrieren.

 

 

2.          Wie bewertet das BA die Verhältnismäßigkeit des Baus einer solchen Anlage für 58.000 Euro (EFRE) für einen geschätzten Biberbestand von ca. 30 Tieren (nach Medienberichten)?

Antwort:

 

Die Aufwand -Nutzen -Relation wird als sehr hoch eingeschätzt. Das Bezirksamt ist bestrebt, beim Bau seiner Grünanlagen sowohl die Erholungsfunktion für Menschen als auch die ökologische Funktion, d.h. unter anderem den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen. Eine optimales Gleichgewicht für Mensch und Tier wäre im Bereich der Spree eine naturnahe Gestaltung des Spreeufers mit breiten gehölzbestandenen abgeflachten Ufern gewesen. Aus verschiedensten Gründen - es handelt sich hier um eine Bundeswasserstraße! - aber auch u.a. wegen des Denkmalschutzes hinter der East-Side-Gallery, war diese Herangehensweise von vornherein ausgeschlossen.

Der nun entstandene Biberausstieg - lediglich als Trittstein im Biotopverbund - ist ein Minimum an Angebot für semiaquatisch lebende Tiere, um ihr Überleben abzusichern und eine Durchwegung der Spree als Bestandteil des natürlichen Lebensraums zu ermöglichen. Das Projekt kommt nicht nur  Bibern zu Gute, sondern auch anderen am Wasser lebenden Tierarten.

 

3.          Aus welchen Mitteln wurde der Bau finanziert?

Antwort:

 

Die Mittel stammen zu 50% aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), zu 40% aus dem Umweltentlastungsprogramm II und zu 10% aus bezirkseigenen  Mitteln für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 

 

 

 

 
 

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