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Drucksache - DS/1556/III
Ich frage das Bezirksamt:
Betr.
Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 1556/III – Biber-Rastplatz
an der Spree Sehr
geehrte Frau Thimm, Ihre o.g.
Mündliche Anfrage vom 16.12.2009 beantworte ich wie folgt: 1.
Auf
welcher Grundlage erfolgte der Bau des Biber/innen-Rastplatzes an der Spree? Antwort: Hintergrund: Der Rastplatz für Biber wurde im
Rahmen der Weiterführung des Artenhilfsprogramms „Biber und Fischotter in
Berlin“ realisiert. Die fachlichen Grundlagen werden in einem Gutachten aus dem
Jahr 2007 von Manfred Krauß und Dr. Angela von Lührte, das von der Senatsverwaltung
in Auftrag gegeben wurde, dargestellt. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
ist gemeinsam mit anderen Bezirken , dem Land Berlin sowie zahlreichen
Betrieben und Verbänden 2008 dem Aktionsbündnis Countdown 2010, einem von der
Internationalen Naturschutzorganisation IUCN initiiertem Aktionsbündnis
beigetreten. Das Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, den weiteren Rückgang der
biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu verhindern. Die Ausstellung zum
Countdown 2010 im Dienstgebäude Yorckstraße im Sept./Okt. 2009 dokumentierte
die Aktivitäten der einzelnen Partner, insbesondere auch die des Bezirksamtes
Friedrichshain-Kreuzberg zum Bau des Biberausstiegs. Rechtliche Grundlage: Der Biber ist im Anhang IV der
EG-Richtlinie „Fauna, Flora, Habitate“ (FFH-Richtlinie) aufgeführt, und gehört
gemäß Bundesnaturschutzgesetz zu den
streng geschützten Arten. In Berlin steht der Biber zudem auf der Roten
Liste der gefährdeten Tierarten als vom Aussterben bedrohte Art. Im Rahmen der Erarbeitung eines
Biotopverbundsystems in Berlin durch SenStadt wurde der Biber als eine Zielart
der semiaquatischen Säugetiere ausgewählt. Er steht somit als Leitart für die
Erhaltung bzw. Wiederherstellung von naturnahen Uferbereichen und die
Durchwanderungsmöglichkeiten des Gewässernetzes ohne Barrieren. 2.
Wie
bewertet das BA die Verhältnismäßigkeit des Baus einer solchen Anlage für
58.000 Euro (EFRE) für einen geschätzten Biberbestand von ca. 30 Tieren (nach
Medienberichten)? Antwort: Die Aufwand -Nutzen -Relation wird
als sehr hoch eingeschätzt. Das Bezirksamt ist bestrebt, beim Bau seiner
Grünanlagen sowohl die Erholungsfunktion für Menschen als auch die ökologische
Funktion, d.h. unter anderem den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu
berücksichtigen. Eine optimales Gleichgewicht für Mensch und Tier wäre im
Bereich der Spree eine naturnahe Gestaltung des Spreeufers mit breiten
gehölzbestandenen abgeflachten Ufern gewesen. Aus verschiedensten Gründen - es
handelt sich hier um eine Bundeswasserstraße! - aber auch u.a. wegen des
Denkmalschutzes hinter der East-Side-Gallery, war diese Herangehensweise von
vornherein ausgeschlossen. Der nun entstandene Biberausstieg -
lediglich als Trittstein im Biotopverbund - ist ein Minimum an Angebot für
semiaquatisch lebende Tiere, um ihr Überleben abzusichern und eine Durchwegung
der Spree als Bestandteil des natürlichen Lebensraums zu ermöglichen. Das
Projekt kommt nicht nur Bibern zu
Gute, sondern auch anderen am Wasser lebenden Tierarten. 3.
Aus
welchen Mitteln wurde der Bau finanziert? Antwort: Die Mittel stammen zu 50% aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), zu 40% aus dem Umweltentlastungsprogramm II und zu 10% aus bezirkseigenen Mitteln für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Mit
freundlichen Grüßen Jutta
Kalepky Dez BWI |
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