Drucksache - DS/1366/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV zur Oktobersitzung ein künstlerisches Gesamtkonzept für den Umgang mit der Fläche der spreezugewandten Seite der ehemaligen Hinterlandmauer (wasserzugewandten Seite der East-Side-Gallery) an der Mühlenstraße vorzulegen, das den Charakter einer lebendigen Galerie mit wechselnden „Ausstellungen“ trägt.
Dieses Konzept soll folgende Aspekte enthalten:
a) Die künstlerische Gestaltung dieser Fläche soll 1. temporär sein (z.B. 2x jährlich wechselnd) 2. den stadträumlichen Kontext des Ortes beachten 3. mit unterschiedlichen Medien (Malerei, Fotografie, Streetart, Graffiti, etc.) arbeiten 4. formal unterschiedlich sein (narrativ, konzeptionell, seriell, etc.). 5. in Form eines offenen Wettbewerbes ausgeschrieben werden, wobei die Auswahl durch eine qualifizierte Jury erfolgt
b) Modelle für die Finanzierung der River-Side-Gallery, die den Möglichkeiten des Bezirkshaushaltes Rechnung tragen (z.B. Sponsorenmodell, Drittmittelmodell).
Begründung:
Die River-Side-Gallery soll keine Kopie der East-Side-Gallery sein. Das heißt, sie soll kein Museum werden, sondern mit ihrer wechselnden Gestaltung eine zeitgenössische Auseinandersetzung mit diesen Flächen ermöglichen. Keine kleinteilige, in der Tradition des Tafelbildes stehende Aufteilung der Flächen ist gefragt. Die Herausforderung besteht vielmehr darin, für die Gesamtfläche oder für größere Teilabschnitte künstlerische Gestaltungskonzepte zu entwickeln, die mit der stadträumlichen Situation vor Ort kommunizieren.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen und den Ausschuss für Kultur und Bildung ff.
Korrektur:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss SPREERAUM und den Ausschuss für Kultur und Bildung ff.
14.10.2009 Ausschuss SPREERAUM
Der Ausschuss empfiehlt dem ff Ausschuss für Kultur und Bildung mehrheitlich (JA-10, NEIN-1), den Antrag mit folgenden Änderungen / Ergänzungen anzunehmen:
· Umbenennung von ‚River-Side-Gallery’ in ‚West-Side-Gallery’ · C) darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, ob Modelle zur freien Gestaltung in Teilbereichen eingerichtet werden können.
09.12.09 KuBi
Änderungsantrag Die Linke, übernommen Bündnis 90 Die Grünen
Zugleich Beschlussempfehlung des Ausschusses KuBi
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV ein künstlerisches Gesamtkonzept für den Umgang mit der Fläche der spreezugewandten Seite der ehemaligen Hinterlandmauer (wasserzugewandten Seite der East-Side-Gallery) an der Mühlenstraße vorzulegen, das den Charakter einer lebendigen Galerie mit wechselnden „Ausstellungen“ trägt.
1) Dieses Konzept soll folgende Aspekte enthalten: a) Die künstlerische Gestaltung dieser Fläche soll 1. temporär sein (z.B. 2x jährlich wechselnd) 2. den stadträumlichen und historischen Kontext des Ortes beachten 3. mit unterschiedlichen Medien (Malerei, Fotografie, Streetart, Graffiti, etc.) arbeiten 4. formal unterschiedlich sein (narrativ, konzeptionell, seriell, etc.). 5. in Form eines offenen Wettbewerbes ausgeschrieben werden, wobei die Auswahl durch eine qualifizierte Jury erfolgt.
b) Modelle für die Finanzierung der Westside-Gallery, die den Möglichkeiten des Bezirkshaushaltes Rechnung tragen (z.B. Sponsorenmodell, Drittmittelmodell). c) Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Westside-Gallery-Konzeptes bleibt beim Bezirk.
2) Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, in die Erarbeitung des Westside-Gallery-Konzeptes fachlich zuständige und kompetente Instanzen und Einrichtungen sowohl des Bezirkes als auch des Landes Berlin einzubeziehen sowie Fachleute aus Institutionen, die größere Projekte im Bereich Kunst im öffentlichen Raum durchgeführt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass der Mauerstreifen an der Mühlenstraße nicht allein musealisiert, sondern auch in den Kontext einer zeitgenössischen künstlerischen Auseinandersetzung gesetzt wird. Diese künstlerische Projektarbeit auf der Spreeuferseite des Mauerstreifens Mühlenstraße muss der historischen Bedeutung des Ortes gerecht werden, diese reflektieren und in anspruchsvollen temporären künstlerischen Arbeiten ihren Ausdruck finden. Dies kann auch beinhalten, dass zwischen den regelmäßigen Projektphasen Pausen eingelegt werden und dem Wunsch der Denkmalpflege nach Rekonstruktion der Westseite als „weiße“ Mauer Rechnung getragen wird.
Bei der Bildung der Jury sind bezirkliche und Landesinteressen ausgewogen zu berücksichtigen .
Als Ansprechpartner auf Bezirksseite kommen neben der bezirklichen Kommission Kunst im öffentlichen Raum zum Beispiel die Neue Gesellschaft für Bildende Kunst (NGBK), der Kunstverein artitude und der Verein eastsidgegallery e.V. in Frage. Auf Landesebene sollte beispielsweise der Beratungsausschuss Kunst (Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten), die Akademie der Künste und das Büro für Kunst im öffentlichen Raum (im BBK) für eine Mitarbeit bei der Konzeptentwicklung angesprochen werden.
Dem Kulturausschuss ist kontinuierlich über den Fortgang der Arbeit am Westside-Gallery-Konzept zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
KuBi 31.08.2011
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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