Drucksache - DS/1505/III  

 
 
Betreff: Zukunft des ÖBS
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Schüßler, LotharBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:DIE LINKE
   Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
01.12.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
16.11.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1505III VzK Zukunft ÖBS  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Gesprächen mit dem Jobcenter und dem Berliner Senat darauf hinzuwirken, dass die über den sogenannten Beschäftigungszuschuss (BZ) teilfinanzierten Stellen im ÖBS grundsätzlich, aber bei Prüfung des Einzelfalls, auch dann aus Landesmitteln weiterhin kofinanziert werden, wenn nach der ersten Förderphase die bundesseitige Finanzierung abgesenkt werden sollte.

 

 

Begründung:

 

Im Bezirk läuft im nächsten bzw. übernächsten Jahr die zweijährige erste Förderphase für mehrere hundert, über den Beschäftigungszuschuss finanzierte,  Stellen im ÖBS aus. In dieser Phase beträgt die bundesseitige Finanzierung in der Regel 75% des Arbeitgeberbruttos. Aus Landesmitteln werden die restlichen 25% finanziert. In der zweiten (unbefristeten) Förderphase kann eine Absenkung des Bundeszuschusses um bis zu 10% erfolgen, wenn sich die Vermittlungshemmnisse verringert haben sollten. Momentan wird aber diskutiert, bei Absenkung des Bundeszuschusses die landesseitige Förderung einzustellen. Der Sinn des Beschäftigungszuschusses wie auch des ÖBS ist aber, Langzeitarbeitslosen, denen auch bei deutlicher Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt der Zugang zu einer dauerhaften Beschäftigung verschlossen bleibt, eine langfristige Beschäftigungsperspektive in einem öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) zu eröffnen. Auch die gegenwärtig im ÖBS Beschäftigten sind davon ausgegangen, dass ihre Tätigkeit eine langfristige bis dauerhafte (z.B. bei Langzeitarbeitslosen über 55) ist.    

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Beschäftigung und Jobcenter.

 

 

 

JC 01.12.09

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Gesprächen mit dem Jobcenter und dem Berliner Senat darauf hinzuwirken, dass die über den sogenannten Beschäftigungszuschuss (BZ) teilfinanzierten Stellen im ÖBS grundsätzlich, aber bei Prüfung des Einzelfalls, auch dann aus Landesmitteln weiterhin kofinanziert werden, wenn nach der ersten Förderphase die bundesseitige Finanzierung abgesenkt werden sollte.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Gesprächen mit dem Jobcenter und dem Berliner Senat darauf hinzuwirken, dass die über den sogenannten Beschäftigungszuschuss (BZ) teilfinanzierten Stellen im ÖBS grundsätzlich, aber bei Prüfung des Einzelfalls, auch dann aus Landesmitteln weiterhin kofinanziert werden, wenn nach der ersten Förderphase die bundesseitige Finanzierung abgesenkt werden sollte.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird in den Ausschuss JobCenter und Beschäftigung überwiesen.

 

16.11.2010 JC

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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