Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1563/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Muss
der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Falle einer künstlerischen Gestaltung
der wasserzugewandten Rückseite der East-Side-Gallery tatsächlich die Mittel
für die Betonsanierung dieses Mauerstücks zurückerstatten , wie ein Mitarbeiter
der Senatsverwaltung bei der Anhörung im KuBi-Ausschuss am 4. November 09
behauptet hat? 2.
Welche
(vertraglichen) Vereinbarungen gibt es mit dem Verein eastsidegallery e.V.
bezüglich der Nutzung der Mauer? 3.
Welcher
(auch finanzieller) Aufwand ist
nötig, um die Rückseite der East-Side-Gallery weiß zu erhalten? Nachfrage: 4.
Wie
viel Geld hat es gekostet, um das Mauerstück an der Mühlenstraße in der Länge
von 1,3 km von den Eigentümern der Grundstücke zurückzukaufen? Dr.
Schulz: Zu 1: Da muss
man 2 Situationen unterscheiden. Die eine Situation ist, wenn wir über eine
temporäre künstlerische Benutzung der Spreeseite sprechen, ohne dass dabei ein
direktes Aufbringen erfolgt. Bei dieser Situation gehen wir als BA davon aus,
dass keine finanziellen Forderungen aus den Förderungen erfolgen kann. In ihrer
Fragestellung ist ja eine Aussage eines Mitarbeiters der Senatskulturverwaltung
angesprochen worden. Diese
Äußerung des Mitarbeiters bezieht sich auf eine denkmalpflegerisches Konzept,
dass in der Tat beigefügt worden ist, denn Fördermittelanträge einmal gegenüber
der Senatsverwaltung für Wirtschaft, also die GA Mittelförderung, aber auch
beigefügt worden war dem Antrag bei der Berliner Klassenlotterie und
entsprechend diesem denkmalpflegerischen Konzeptes wurde dann ja auch die
Rückseite enstpr. behandelt mit einer ursprünglichen Farbgebung. Das war das
restauratorische weiß und so auch entspr. hergestellt. Aus Sicht
der Senatskanzlei könnten Rückforderungen sich ergeben, bezogen auf den GA
Mittelantrag. Das ist ja einmal der GA Mittelantrag und die Kofinanzierung
durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wenn dieses
denkmalpflegerische Konzept verändert werden würde und damit beginnt natürlich
die Streitfrage, wenn eine dauerhafte Bespielung und Eingriff in diese Rückwand
geschieht, ob das unter dem Begriff der Nutzungsveränderung gesehen wird, immer
sozusagen gemessen an der Latte des denkmalpflegerischen Konzepts oder nicht.
Dasgleiche gilt natürlich auch bei den Fördermitteln der Klassenlotterie. Auch
da würde dann letztendlich die Meßlatte sein, würde da eine Nutzungsveränderung
durch den dauerhaften Betrieb entstehen oder nicht und dann enstpr. Einwendungen
kommen können. Ich sag das noch mal mit dieser Vorsicht „kommen können“. Wie
die oberste Denkmalschutzbehörde bei einer Nutzungsveränderung reagieren
könnte, lässt sich vielleicht aus einer Antwort entnehmen, die im
Abgeordnetenhaus dem Abgeordneten Klaus-Peter Lüdecke gegeben wurde. Dort hat
sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als oberste
Denkmalschutzbehörde eindeutig
gegen eine andere Nutzung der Spreeseite als Sanierungsmaßnahme ausgesprochen
mit dem Hinweis, weil dann das denkmalpflegerische Konzept als Grundlage der
Förderanträge sowie der Förderung wiedersprechen würden. Also, bleibt insoweit
dann die Frage, würde durch eine oder durch welchen Grad der Bespielung würde
dann tatsächlich eine, der Streitpunkt der Nutzungsveränderung ausgelöst werden
oder nicht. Wo man das ausschließen kann, dass ist sozusagen für den fall einer
temporären Bespielung und für den Fall, dass nicht direkte Eingriffe in die
Rückseite gemacht werden. Zu 2: Das BA
selbst hat keine Vereinbarungen. Nach unserer Kenntnis gibt es auch keine
Vereinbarung zwischen Senatsverwaltung und Verein. Nach meiner Kenntnis gibt es
auch keinen Verein aus der Zeit
Bezirksamt Friedrichshain mit dem Verein. Es hat jetzt einen temporär
werdende Vereinbarung gegeben zwischen der ....und dem Verein zur
Wiederbemalung der Eastsidegalery. Der Vertrag läuft aber jetzt aus. Zu 3: Da können
wir im Moment nur das Zeitfenster zwischen Mai und November betrachten und das
hochrechnen auf ein Jahr. Wenn man das tut, kommt man etwa auf 40-42000 € für
die Beseitigung der Grafittys. Dazu müsste man Personalkosten für die Begehung
berechnen. Da wären angesetzt 2000 € pro Monat. Es kämen noch mal 24000 €
hinzu, sodass der Gesamtbetrag für die Registrierung und Behebung der Grafittys
auf einen Betrag von rund 60000 € kommen würde und die Grafittys sind
gegenwärtig etwa zur Hälfte auf der Rückseite und zur Hälfte auf der
Eastsidegaleryseite, sodass im Endergebnis ihre Frage mit rund 33000 € zu
beantworten wäre. Zu 4: Wir haben
keine Mauerstücke an der Mühlenstrasse erworben sondern die kompletten
Grundstücke zwischen Spree und dem Gehweg Mühlenstrasse -technische
Unterbrechung- Frau
Sommer-Wetter: Wer
entscheidet, wann eine Nutzungsveränderung dort eintritt. Dr.
Schulz: Da wir
bei dem Begriff Nutzungsänderung oder – Veränderung sprechen in einem
Zusammenhang mit der Bereitstellung von Förderprogrammmitteln sprechen alle
Akteure mit, die Fördermittel gegeben haben, d.h. die Senatsverwaltung für
Wirtschaft – GA Mittel-, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die die
Kofinanzierung zu den GA Mitteln gegeben hat und dann natürlich die Stiftung
Klassenlotterei Berlin, die ja noch mal einen eigenständigen Anteil dazu
gegeben hat. Frau
Pichler: Mich
würde interessieren, wer jetzt letztenendes für die Kosten, die sie eben
beziffert haben aufzukommen hat. Sind die im Bezirkshaushalt eingestellt und
wenn ja wo oder woher kommen die 66000 €. Dr.
Schulz: Bis Ende
2009 sind die direkten Kosten zur Beseitigung noch aus den Fördermitteln
genommen, die zur Verfügung stehen zur Sanierung und gleichzeitig ist der
Personalaufwand abgedeckt worden durch das Projekt, das durch das Jobcenter
finanziert worden ist. Wie dieses Projekt weiter fort geführt werden kann, da
gibt es noch eine weitere mündliche Anfrage. Das will ich jetzt an diesem Punkt
nicht vertiefen, sodass wir jetzt ersteinmal davon ausgehen wollen, dass vom
Jobcenter die Maßnahme weitergeführt wird in 2010. Der Träger auch bereit wäre,
auch im bestimmten Umfang auch Sachmittel zur Beseitigung bereitzustellen, aber
es blieben Gelder übrig zwischen 20 und 25000 €, die er nicht tragen kann und
da sozusagen geklärt werden muss, wer finanziert dieses Geld. Ich will ihnen
auch nicht verschwiegen, dass das Abgeordnetenhaus, das müsste im Jahre 2001
gewesen sein einen durchaus glorreichen Beschluss gefasst hat, dass nämlich die
bauliche Unterhaltung der Mauer, soweit sie auf öffentlichen Grund und Boden
steht durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu leisten ist. Damals
hatte man natürlich noch nicht an die Eastsidegalery gedacht, denn damals stand
sie auf privaten Grund, aber wir werden natürlich zu gegebener Zeit die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an diesen Abgeordnetenhausbeschluss
erinnern. Herr
Postler: Das
Konzept sieht ja vor, nach der Restaurierung der Mauer keine weitere Bemalung
und Graffity zuzulassen. Deshalb ist ja die Eastsidegalery mit einem speziellen
Grafityschutz Versehen
worden auf der Vorder-und Rückseite. Können sie uns sagen, wie teuer die
Aufbringung dieses Grafityschutzes war. Dr.
Schulz: Das kann
ich nicht, dazu müsste ich sozusagen in die Abrechnung schauen. Wenn das für
sie wirklich wesentlich ist, trage ich das gerne nach und würde ihnen das zu
schicken. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin