Drucksache - DS/1563/III  

 
 
Betreff: East-Side-Gallery
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Pichler, ElviraPichler, Elvira
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 06.01.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Muss der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Falle einer künstlerischen Gestaltung der wasserzugewandten Rückseite der East-Side-Gallery tatsächlich die Mittel für die Betonsanierung dieses Mauerstücks zurückerstatten , wie ein Mitarbeiter der Senatsverwaltung bei der Anhörung im KuBi-Ausschuss am 4. November 09 behauptet hat?

 

2.      Welche (vertraglichen) Vereinbarungen gibt es mit dem Verein eastsidegallery e.V. bezüglich der Nutzung der Mauer?

 

3.      Welcher (auch  finanzieller) Aufwand ist nötig, um die Rückseite der East-Side-Gallery  weiß zu erhalten?

 

Nachfrage:

 

4.      Wie viel Geld hat es gekostet, um das Mauerstück an der Mühlenstraße in der Länge von 1,3 km von den Eigentümern der Grundstücke zurückzukaufen?

 

Dr. Schulz:

Zu 1:

Da muss man 2 Situationen unterscheiden. Die eine Situation ist, wenn wir über eine temporäre künstlerische Benutzung der Spreeseite sprechen, ohne dass dabei ein direktes Aufbringen erfolgt. Bei dieser Situation gehen wir als BA davon aus, dass keine finanziellen Forderungen aus den Förderungen erfolgen kann. In ihrer Fragestellung ist ja eine Aussage eines Mitarbeiters der Senatskulturverwaltung angesprochen worden.

Diese Äußerung des Mitarbeiters bezieht sich auf eine denkmalpflegerisches Konzept, dass in der Tat beigefügt worden ist, denn Fördermittelanträge einmal gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, also die GA Mittelförderung, aber auch beigefügt worden war dem Antrag bei der Berliner Klassenlotterie und entsprechend diesem denkmalpflegerischen Konzeptes wurde dann ja auch die Rückseite enstpr. behandelt mit einer ursprünglichen Farbgebung. Das war das restauratorische weiß und so auch entspr. hergestellt.

Aus Sicht der Senatskanzlei könnten Rückforderungen sich ergeben, bezogen auf den GA Mittelantrag. Das ist ja einmal der GA Mittelantrag und die Kofinanzierung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wenn dieses denkmalpflegerische Konzept verändert werden würde und damit beginnt natürlich die Streitfrage, wenn eine dauerhafte Bespielung und Eingriff in diese Rückwand geschieht, ob das unter dem Begriff der Nutzungsveränderung gesehen wird, immer sozusagen gemessen an der Latte des denkmalpflegerischen Konzepts oder nicht. Dasgleiche gilt natürlich auch bei den Fördermitteln der Klassenlotterie. Auch da würde dann letztendlich die Meßlatte sein, würde da eine Nutzungsveränderung durch den dauerhaften Betrieb entstehen oder nicht und dann enstpr. Einwendungen kommen können. Ich sag das noch mal mit dieser Vorsicht „kommen können“. Wie die oberste Denkmalschutzbehörde bei einer Nutzungsveränderung reagieren könnte, lässt sich vielleicht aus einer Antwort entnehmen, die im Abgeordnetenhaus dem Abgeordneten Klaus-Peter Lüdecke gegeben wurde. Dort hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als oberste Denkmalschutzbehörde  eindeutig gegen eine andere Nutzung der Spreeseite als Sanierungsmaßnahme ausgesprochen mit dem Hinweis, weil dann das denkmalpflegerische Konzept als Grundlage der Förderanträge sowie der Förderung wiedersprechen würden. Also, bleibt insoweit dann die Frage, würde durch eine oder durch welchen Grad der Bespielung würde dann tatsächlich eine, der Streitpunkt der Nutzungsveränderung ausgelöst werden oder nicht. Wo man das ausschließen kann, dass ist sozusagen für den fall einer temporären Bespielung und für den Fall, dass nicht direkte Eingriffe in die Rückseite gemacht werden.

Zu 2:

Das BA selbst hat keine Vereinbarungen. Nach unserer Kenntnis gibt es auch keine Vereinbarung zwischen Senatsverwaltung und Verein. Nach meiner Kenntnis gibt es auch keinen Verein aus der Zeit  Bezirksamt Friedrichshain mit dem Verein. Es hat jetzt einen temporär werdende Vereinbarung gegeben zwischen der ....und dem Verein zur Wiederbemalung der Eastsidegalery. Der Vertrag läuft aber jetzt aus.

Zu 3:

Da können wir im Moment nur das Zeitfenster zwischen Mai und November betrachten und das hochrechnen auf ein Jahr. Wenn man das tut, kommt man etwa auf 40-42000 € für die Beseitigung der Grafittys. Dazu müsste man Personalkosten für die Begehung berechnen. Da wären angesetzt 2000 € pro Monat. Es kämen noch mal 24000 € hinzu, sodass der Gesamtbetrag für die Registrierung und Behebung der Grafittys auf einen Betrag von rund 60000 € kommen würde und die Grafittys sind gegenwärtig etwa zur Hälfte auf der Rückseite und zur Hälfte auf der Eastsidegaleryseite, sodass im Endergebnis ihre Frage mit rund 33000 € zu beantworten wäre.

Zu 4:

Wir haben keine Mauerstücke an der Mühlenstrasse erworben sondern die kompletten Grundstücke zwischen Spree und dem Gehweg Mühlenstrasse

-technische Unterbrechung-

 

Frau Sommer-Wetter:

Wer entscheidet, wann eine Nutzungsveränderung dort eintritt.

 

Dr. Schulz:

Da wir bei dem Begriff Nutzungsänderung oder – Veränderung sprechen in einem Zusammenhang mit der Bereitstellung von Förderprogrammmitteln sprechen alle Akteure mit, die Fördermittel gegeben haben, d.h. die Senatsverwaltung für Wirtschaft – GA Mittel-, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die die Kofinanzierung zu den GA Mitteln gegeben hat und dann natürlich die Stiftung Klassenlotterei Berlin, die ja noch mal einen eigenständigen Anteil dazu gegeben hat.

 

Frau Pichler:

Mich würde interessieren, wer jetzt letztenendes für die Kosten, die sie eben beziffert haben aufzukommen hat. Sind die im Bezirkshaushalt eingestellt und wenn ja wo oder woher kommen die 66000 €.

 

Dr. Schulz:

Bis Ende 2009 sind die direkten Kosten zur Beseitigung noch aus den Fördermitteln genommen, die zur Verfügung stehen zur Sanierung und gleichzeitig ist der Personalaufwand abgedeckt worden durch das Projekt, das durch das Jobcenter finanziert worden ist. Wie dieses Projekt weiter fort geführt werden kann, da gibt es noch eine weitere mündliche Anfrage. Das will ich jetzt an diesem Punkt nicht vertiefen, sodass wir jetzt ersteinmal davon ausgehen wollen, dass vom Jobcenter die Maßnahme weitergeführt wird in 2010. Der Träger auch bereit wäre, auch im bestimmten Umfang auch Sachmittel zur Beseitigung bereitzustellen, aber es blieben Gelder übrig zwischen 20 und 25000 €, die er nicht tragen kann und da sozusagen geklärt werden muss, wer finanziert dieses Geld. Ich will ihnen auch nicht verschwiegen, dass das Abgeordnetenhaus, das müsste im Jahre 2001 gewesen sein einen durchaus glorreichen Beschluss gefasst hat, dass nämlich die bauliche Unterhaltung der Mauer, soweit sie auf öffentlichen Grund und Boden steht durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu leisten ist. Damals hatte man natürlich noch nicht an die Eastsidegalery gedacht, denn damals stand sie auf privaten Grund, aber wir werden natürlich zu gegebener Zeit die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an diesen Abgeordnetenhausbeschluss erinnern.

 

Herr Postler:

Das Konzept sieht ja vor, nach der Restaurierung der Mauer keine weitere Bemalung und Graffity zuzulassen. Deshalb ist ja die Eastsidegalery mit einem speziellen Grafityschutz

Versehen worden auf der Vorder-und Rückseite. Können sie uns sagen, wie teuer die Aufbringung dieses Grafityschutzes war.

 

Dr. Schulz:

Das kann ich nicht, dazu müsste ich sozusagen in die Abrechnung schauen. Wenn das für sie wirklich wesentlich ist, trage ich das gerne nach und würde ihnen das zu schicken.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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