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Drucksache - DS/0814-1/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, dass die Betroffenen im voraus und regelmäßig immer
wieder darüber informiert werden, dass die Anrufer einen Rückruf durch Ihren
Sachbearbeiter bestellen können. Begründung: Die Möglichkeit des persönlichen Telefonkontaktes mit dem eigenen Sachbearbeiter, der Telefon-Kontakt zu einem Ansprechpartner vor Ort, der konkrete Auskünfte zum persönlichen Anliegen über einen zuverlässigen Rückruf geben kann, ist für viele Betroffene ein wichtiges Erfordernis. Unvorhersehbare,
nicht langfristig planbare, kritische Situationen müssen durch kurzfristige
Kontaktmöglichkeiten bearbeitet werden können. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird ersucht, dass die Betroffenen im voraus und regelmäßig immer wieder darüber informiert werden, dass die Anrufer einen Rückruf durch Ihren Sachbearbeiter bestellen können. 16.12.09
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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