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Drucksache - DS/1570/III
Sehr
geehrter Herr BV Dahl, Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1. Wie
erklärt sich das Bezirksamt die Steigerung des Haushaltstitels 63601 um mehr
als 100% vom Ansatz für 2009 in Höhe von 382.000 € auf 789.000 € für die
Haushaltsjahre 2010 und 2011? Der Titel 63601
– Ersatz von Verwaltungsausgaben an Sozialversicherungsträger – gehört neben
weiteren 10 Transfertiteln zum kameralen Transferausgabefeld der Krankenhilfe. Hierfür erhält der
Bezirk auf Basis der Krankenhilfeprodukte 79722, 79724 und 79725 ein Zielbudget
- außerhalb der Normierung – zugewiesen. Das entsprechende Zielbudget für die Krankenhilfe
betrug für die Jahre 2008 10,7 Mio. € 2009 11,0 Mio. €
(Fortschreibung 14,3 Mio. €) 2010 12,6 Mio. € und weist ggü. 2008
eine steigende Tendenz aus. In diesem Gesamtrahmen
musste eine sinnvolle Verteilung auf alle Krankenhilfetitel in den Kapiteln des
Amtes für soziale Dienste erfolgen. Bei der Basiskorrektur
der Krankenhilfe trägt die Senatsverwaltung für Finanzen dem Umstand der sehr
unterschiedlich hoch ausfallenden Stückkosten Rechnung, indem sie hier nicht nur - standardgemäß - die
Mengenabweichungen, sondern auch die Abweichungen zu den bezirksindividuellen
Stückkosten - positiv wie negativ - nachbudgetiert. Zu 2. Warum wird dieser Titel nicht
niedriger angesetzt, wenn dieser doch ohnehin basiskorrigiert wird, also
Mehrausgaben des Bezirks vom Land ausgeglichen werden, um den Gesamtetat des
Bezirks zu entlasten? Grundlage
für die Basiskorrektur sind immer die gezielten Zuweisungen und nicht die vom Bezirk ggf.
abweichend gebildeten Ansätze. Das heißt, dass eine Unterveranschlagung bei den
Titeln der Krankenhilfe ggü. der Zuweisung für die Krankenhilfe ein
Haushaltsrisiko darstellen würde, weil hierdurch verursachte Mehrausgaben im
Basiskorrekturverfahren keine Berücksichtigung finden würden. Zu 3. Welche Titel im Haushaltsplanentwurf 2010/11 unterliegen noch der
Basiskorrektur? Für alle Titel des Einnahmefeldes E04 und E05
erfolgt eine finanzielle Neutralstellung durch Anpassung der Einnahmevorgabe an
die Ist- Einnahmen. Die über den Z-Teil
zugewiesenen Transferausgaben werden ebenfalls grundsätzlich (bis auf
einzelne Ausnahmen) an die zum Jahresende aufgelaufenen Ist-Ausgaben angepasst. Bei den Investitionstiteln
für Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung (Ogr. 70 und 72) erfolgt ebenfalls
eine Basiskorrektur, indem die nicht verausgabten Mittel maßnahmebezogen
abgeschöpft werden. Diese Mittel können im Bedarfsfall zur Ausfinanzierung der
Maßnahmen in künftigen Haushaltsjahren erneut zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechend werden bei Mehrausgaben aufgrund Baufortschritts die
Zuweisungsbeträge erhöht. Darüber hinaus
erscheint eine titelbezogene Aufzählung nicht geeignet, da es sich regelmäßig
um auf Produktbasis abgerechnete Basiskorrektursachverhalte handelt. Als feststehende
Sachverhalte können hier nur beispielhaft benannt werden: Für alle Produkte (Planmengenkategorie 1, 2 und 7), die bei der
Zuweisung mit Prognose-Planmengen
hinterlegt worden sind, erfolgt standardgemäß eine Nachbudgetierung von
Mengen-/Fallzahlabweichungen. auf Basis der KLR-Jahresabschlüsse. Hier handelt es sich neben den Transferprodukten der ausnahmsweise
vollständig abgerechneten Krankenhilfe um die Transferprodukte der Hilfen in
besonderen Lebenslagen und der Hilfen zur Erziehung (anteilig) aber auch um
Schulprodukte, Produkte des Bereichs Hortbetreuung / Beköstigung, Produkte des
Pass- und Meldewesens, um nur einige zu nennen. Als Sachverhalte
des T-Teils werden 2009 nochmals der Kita-Bereich einschl. Tagespflege
vollständig basiskorrigiert. Die Nachbudgetierung des Verwaltungstransferprodukts (Grundsicherung
Hartz IV – KdU) erfolgt ebenfalls durch eine Anpassung der Zuweisungswerte
an die tatsächlich angefallenen bezirksindividuellen Mengen und Stückkosten. Basiskorrekturen
erfolgen regelmäßig auch im Rahmen
von Zuständigkeitsänderungen, z.B.
Zentrenbildung im Gesundheitsdienst oder die mit der Gründung des
Landeslabors Berlin-Brandenburg verbundene Verlagerung der Probenentnahmen sowie für Personalbezogene Sachverhalte, wie z.B -
Mehrbelastungen
durch Tariferhöhungen -
Mehrbelastungen
durch VBL-Sanierungsgelder -
Anpassung
der Ausbildungsmittelzuweisung an die tatsächlichen Ist-Ausgaben . Mit
freundlichen Grüßen Klebba Bezirksstadträtin |
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