Drucksache - DS/1570/III  

 
 
Betreff: Haushaltsplanentwurf 2010/11
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, John 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 05.01.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr BV Dahl,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu 1.    Wie erklärt sich das Bezirksamt die Steigerung des Haushaltstitels 63601 um mehr als 100% vom Ansatz für 2009 in Höhe von 382.000 € auf 789.000 € für die Haushaltsjahre 2010 und 2011?

 

Der Titel 63601 – Ersatz von Verwaltungsausgaben an Sozialversicherungsträger – gehört neben weiteren 10 Transfertiteln zum kameralen Transferausgabefeld der Krankenhilfe.

 

Hierfür erhält der Bezirk auf Basis der Krankenhilfeprodukte 79722, 79724 und 79725 ein Zielbudget - außerhalb der Normierung – zugewiesen.

 

Das entsprechende Zielbudget für die Krankenhilfe betrug für die Jahre 

 

2008 10,7 Mio. €

2009 11,0 Mio. €  (Fortschreibung 14,3 Mio. €)

2010 12,6 Mio. €

 

und weist ggü. 2008 eine steigende Tendenz aus.

In diesem Gesamtrahmen musste eine sinnvolle Verteilung auf alle Krankenhilfetitel in den Kapiteln des Amtes für soziale Dienste erfolgen.

 

Bei der Basiskorrektur der Krankenhilfe trägt die Senatsverwaltung für Finanzen dem Umstand der sehr unterschiedlich hoch ausfallenden Stückkosten Rechnung, indem sie hier  nicht nur - standardgemäß - die Mengenabweichungen, sondern auch die Abweichungen zu den bezirksindividuellen Stückkosten - positiv wie negativ - nachbudgetiert.

 


Zu 2.    Warum wird dieser Titel nicht niedriger angesetzt, wenn dieser doch ohnehin basiskorrigiert wird, also Mehrausgaben des Bezirks vom Land ausgeglichen werden, um den Gesamtetat des Bezirks zu entlasten?

 

Grundlage für die Basiskorrektur sind immer die gezielten Zuweisungen  und nicht die vom Bezirk ggf. abweichend gebildeten Ansätze.

Das heißt,  dass eine Unterveranschlagung bei den Titeln der Krankenhilfe ggü. der Zuweisung für die Krankenhilfe ein Haushaltsrisiko darstellen würde, weil hierdurch verursachte Mehrausgaben im Basiskorrekturverfahren keine Berücksichtigung finden würden.

 

 

Zu 3. Welche Titel im Haushaltsplanentwurf 2010/11 unterliegen noch der Basiskorrektur?

 

Für alle Titel des Einnahmefeldes E04 und E05 erfolgt eine finanzielle Neutralstellung durch Anpassung der Einnahmevorgabe an die Ist- Einnahmen.

 

Die über den Z-Teil zugewiesenen Transferausgaben werden ebenfalls grundsätzlich (bis auf einzelne Ausnahmen) an die zum Jahresende aufgelaufenen Ist-Ausgaben angepasst.

 

Bei den Investitionstiteln für Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung (Ogr. 70 und 72) erfolgt ebenfalls eine Basiskorrektur, indem die nicht verausgabten Mittel maßnahmebezogen abgeschöpft werden. Diese Mittel können im Bedarfsfall zur Ausfinanzierung der Maßnahmen in künftigen Haushaltsjahren erneut zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend werden bei Mehrausgaben aufgrund Baufortschritts die Zuweisungsbeträge erhöht.

 

Darüber hinaus erscheint eine titelbezogene Aufzählung nicht geeignet, da es sich regelmäßig um auf Produktbasis abgerechnete Basiskorrektursachverhalte handelt.

 

Als feststehende Sachverhalte können hier nur beispielhaft benannt werden:

 

Für alle Produkte (Planmengenkategorie 1, 2 und 7), die bei der Zuweisung  mit Prognose-Planmengen hinterlegt worden sind, erfolgt standardgemäß eine Nachbudgetierung von Mengen-/Fallzahlabweichungen. auf Basis der KLR-Jahresabschlüsse.

Hier handelt es sich neben den Transferprodukten der ausnahmsweise vollständig abgerechneten Krankenhilfe um die Transferprodukte der Hilfen in besonderen Lebenslagen und der Hilfen zur Erziehung (anteilig) aber auch um Schulprodukte, Produkte des Bereichs Hortbetreuung / Beköstigung, Produkte des Pass- und Meldewesens, um nur einige zu nennen.

 

Als Sachverhalte des T-Teils werden 2009 nochmals der Kita-Bereich einschl. Tagespflege vollständig basiskorrigiert.

 

Die Nachbudgetierung des Verwaltungstransferprodukts (Grundsicherung Hartz IV – KdU) erfolgt ebenfalls durch eine Anpassung der Zuweisungswerte an die tatsächlich angefallenen bezirksindividuellen Mengen und Stückkosten.


Basiskorrekturen erfolgen regelmäßig auch

 

im Rahmen von Zuständigkeitsänderungen,  z.B. Zentrenbildung im Gesundheitsdienst oder die mit der Gründung des Landeslabors Berlin-Brandenburg verbundene Verlagerung der Probenentnahmen

 

sowie für

 

Personalbezogene Sachverhalte, wie z.B

-          Mehrbelastungen durch Tariferhöhungen

-          Mehrbelastungen durch VBL-Sanierungsgelder

-          Anpassung der Ausbildungsmittelzuweisung an die tatsächlichen Ist-Ausgaben .

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Klebba

Bezirksstadträtin

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 
 

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