Drucksache - DS/1553/III  

 
 
Betreff: "Floating Homes" auf/an der Halbinsel Stralau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, Anita 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 06.01.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrte Frau Leese,

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.      Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Bauvorhaben der „Floa­ting Homes“ auf / an der Halbinsel Stralau?

 

Die Baugenehmigung für die „Floating Homes“ ist im Dezember 2009 abgelaufen.

 

 

2.      Welche Vorkehrungen trifft das Bezirksamt um mögliche Konflikt zwi­schen neuen und alten Nutzungen (z. B. Wohnheim für mehrfach Be­hinderte, Grundschule, Sportplatz) auszuräumen?

 

Hinsichtlich des Sportplatzes wurde aus Gründen des Immissionsschutzes zur Einhal­tung der Richtwerte eine Betriebseinschränkung als Nebenbestimmung in seine Bau­genehmigung vom 01.10.2003 aufgenommen. Dabei wurde auch der Standort der geplanten „Floating Homes“ berücksichtigt. Laut Gutachten ist bei Einhaltung dieser Einschränkungen nicht mit weiteren Richtwerteüberschreitungen zu rechnen.

Dies gilt gleichermaßen für die anderen in der Frage aufgeführten Nutzungen.

 

 

3.      Wie stellt das  Bezirksamt sicher, dass die bisherigen Anlieger vor einer Klage (z. B. wegen Ruhestörung) möglicher „neuer“ Anwohner ge­schützt / gesichert werden?

 

Siehe Beantwortung Frage Nr. 2

 

 

 

 

 

 

1.  Nachfrage:

 

Hält das Bezirksamt auch weiterhin an seinen ursprünglichen Planungen hinsichtlich der „Floating Homes“ fest?

 

Das Bezirksamt sieht zurzeit keinen Anlass, von der bisherigen Konzeption abzuwei­chen. Hinzuweisen bleibt, dass der rechtskräftige B-Plan V-16 die entsprechenden städtebaulichen Bezüge zu den „Floating Homes“ herstellt.

 

 

2. Nachfrage:

 

Stimmen Berichte des Bürgerforums Stralau, nach denen die zu den „Floa­ting Homes“ führende Grünfläche den zukünftigen Eigentümern zuge­schrieben wird?

 

Nein. Im Zusammenhang mit den „Floating Homes“ und dem o. g. B-Plan V-16 ist allerdings ein Leitungsrecht durch die genannte öffentliche Grünfläche und eine kleine Stellplatzfläche am Ende der Grünfläche / Ecke Alt Stralau vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

                                                                                                                                                                                                                        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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