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Drucksache - DS/1553/III
Sehr
geehrte Frau Leese, Ihre o. g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Wie
ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Bauvorhaben der „Floating Homes“ auf
/ an der Halbinsel Stralau? Die
Baugenehmigung für die „Floating Homes“ ist im Dezember 2009 abgelaufen. 2.
Welche
Vorkehrungen trifft das Bezirksamt um mögliche Konflikt zwischen neuen und
alten Nutzungen (z. B. Wohnheim für mehrfach Behinderte, Grundschule,
Sportplatz) auszuräumen? Hinsichtlich
des Sportplatzes wurde aus Gründen des Immissionsschutzes zur Einhaltung der
Richtwerte eine Betriebseinschränkung als Nebenbestimmung in seine Baugenehmigung
vom 01.10.2003 aufgenommen. Dabei wurde auch der Standort der geplanten
„Floating Homes“ berücksichtigt. Laut Gutachten ist bei Einhaltung dieser
Einschränkungen nicht mit weiteren Richtwerteüberschreitungen zu rechnen. Dies gilt
gleichermaßen für die anderen in der Frage aufgeführten Nutzungen. 3.
Wie
stellt das Bezirksamt sicher, dass
die bisherigen Anlieger vor einer Klage (z. B. wegen Ruhestörung) möglicher
„neuer“ Anwohner geschützt / gesichert werden? Siehe Beantwortung
Frage Nr. 2 1. Nachfrage: Hält das
Bezirksamt auch weiterhin an seinen ursprünglichen Planungen hinsichtlich der
„Floating Homes“ fest? Das
Bezirksamt sieht zurzeit keinen Anlass, von der bisherigen Konzeption abzuweichen.
Hinzuweisen bleibt, dass der rechtskräftige B-Plan V-16 die entsprechenden
städtebaulichen Bezüge zu den „Floating Homes“ herstellt. 2.
Nachfrage: Stimmen
Berichte des Bürgerforums Stralau, nach denen die zu den „Floating Homes“
führende Grünfläche den zukünftigen Eigentümern zugeschrieben wird? Nein. Im
Zusammenhang mit den „Floating Homes“ und dem o. g. B-Plan V-16 ist allerdings
ein Leitungsrecht durch die genannte öffentliche Grünfläche und eine kleine
Stellplatzfläche am Ende der Grünfläche / Ecke Alt Stralau vorgesehen. Mit
freundlichen Grüßen Dr. Franz
Schulz
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