Drucksache - DS/1507/III  

 
 
Betreff: Sicherung der Quantität, Qualität und Fachlichkeit der Angebote des ASD, des SpD und der BFB auch bei massivem Abbau der Fachkräfte im Bereich Soz/ Ges
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteher
Verfasser:Burkert-Eulitz, MarianneBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
10.12.2009    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
14.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
Soziales und Gesundheit Vorberatung
16.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
VzK DS1507III Austauschfassung  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt jetzt und in der Zukunft dafür zu sorgen, dass der derzeitige Stand der Angebote des ASD und des SpD hinsichtlich der besonderen Fachlichkeit der MitarbeiterInnen bezogen auf die Bedarfe des jeweiligen Klientel zu halten, zu sichern und auszubauen. Des weiteren darf den auf spezielle Beziehungsarbeit, aufsuchende Sozialarbeit und besondere Beratungsangebote angewiesenen Menschen, die Anspruch auf Hilfen nach dem SGB IX und XII haben, kein Nachteil entstehen, wenn das Bezirksamt aufgrund haushalterischer Zwänge, Kürzungen des Fachpersonals vornimmt. Die betroffenen Menschen sind auf Kontinuität in der Beziehungsarbeit angewiesen. Diese muss erhalten bleiben. Quantität, Qualität und Fachlichkeit der Angebote sind zu sichern und durch ein entsprechendes Monitorring kontinuierlich zu begleiten. Der BVV ist über den Stand der Entwicklungen halbjährlich zu berichten, insbesondere über Beschwerden und deren Abhilfe.

 

Begründung:

 

In dem oben beschriebenen Bereich wird zukünftig ein Drittel der SozialarbeiterInnenstellen eingespart werden. Von fachlicher Seite und Betroffenenseite wird mit einer massiven Verschlechterung der Angebote und des Fachstandards gerechnet. In Zukunft werden z.B. auch die Zahlen von älteren Menschen, die auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind, steigen. Auch die psychische Belastung von Menschen, die in Armut leben nimmt zu, so dass eigentlich mit steigenden Bedarfen zu rechnen ist. Es scheint daher vollkommen unlogisch, wenn die Angebote eingeschränkt werden müssen. Dies geschieht allein aus finanzieller Not des Bezirkes. Sicherlich lässt sich die Effizienz der Arbeit von SozialarbeiterInnen weiter verbessern. Aber eine Reduzierung des Personals von 1/3 und dem Verlust der Fachlichkeit von SpezialistInnen für die Bedürfnisse besonderer Personengruppen ist eigentlich nicht tragbar. Es muss daher die Aufgabe des Bezirksamtes sein, die Qualität und Quantität der Angebote und der Arbeit der Fachkräfte zu sichern.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit.

 

10.12.2009 Ausschuss für Soziales und Gesundheit

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt jetzt und in der Zukunft dafür zu sorgen, dass der derzeitige Stand der Angebote des ASD, des SpD und der BfB hinsichtlich der besonderen Fachlichkeit der MitarbeiterInnen bezogen auf die Bedarfe des jeweiligen Klientel zu halten, zu sichern und auszubauen. Des weiteren darf den auf spezielle Beziehungsarbeit, aufsuchende Sozialarbeit und besondere Beratungsangebote angewiesenen Menschen, die Anspruch auf Hilfen nach dem SGB IX und XII haben, kein Nachteil entstehen, wenn das Bezirksamt aufgrund haushalterischer Zwänge, Kürzungen des Fachpersonals vornimmt. Die betroffenen Menschen sind auf Kontinuität in der Beziehungsarbeit angewiesen. Diese muss erhalten bleiben. Quantität, Qualität und Fachlichkeit der Angebote sind zu sichern und durch ein entsprechendes Monitorring kontinuierlich zu begleiten. Der BVV ist über den Stand der Entwicklungen vierteljährlich zu berichten, insbesondere über Beschwerden und deren Abhilfe.

 

16.12.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt jetzt und in der Zukunft dafür zu sorgen, dass der derzeitige Stand der Angebote des ASD, des SpD und der BfB hinsichtlich der besonderen Fachlichkeit der MitarbeiterInnen bezogen auf die Bedarfe des jeweiligen Klientel zu halten, zu sichern und auszubauen. Des weiteren darf den auf spezielle Beziehungsarbeit, aufsuchende Sozialarbeit und besondere Beratungsangebote angewiesenen Menschen, die Anspruch auf Hilfen nach dem SGB IX und XII haben, kein Nachteil entstehen, wenn das Bezirksamt aufgrund haushalterischer Zwänge, Kürzungen des Fachpersonals vornimmt. Die betroffenen Menschen sind auf Kontinuität in der Beziehungsarbeit angewiesen. Diese muss erhalten bleiben. Quantität, Qualität und Fachlichkeit der Angebote sind zu sichern und durch ein entsprechendes Monitorring kontinuierlich zu begleiten. Der BVV ist über den Stand der Entwicklungen vierteljährlich zu berichten, insbesondere über Beschwerden und deren Abhilfe.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: JHA, Ausschuss für Soziales und Gesundheit ff.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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