Drucksache - DS/1576/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich kurzfristig beim Senat dafür einzusetzen, dass eine Ausnahmegenehmigung nach Punkt 15, Abs. 3 der Mietausgleichsvorschriften von 2007 erteilt wird. Denn die Grundförderung im Sozialen Wohnungsbau ist bereits am 31.01.05 ausgelaufen und die dreijährige Frist für die Beantragung von Mietausgleichzahlungen bei der IBB (Investitionsbank Berlin) ist verstrichen.
Begründung:
Wir die Bezirksverordneten von Friedrichshain-Kreuzberg bekunden unsere Solidarität mit den Mieterinnen und Mieter der Fanny-Hensel-Siedlung und unterstützen deren Petition an den Senat.
Die bevorstehende Mietsteigerung von über 30% stellt die Mieterinnen und Mieter vor große Probleme. Eine Mietausgleichszahlung gibt ihnen die nötige Zeit, sie zu lösen.
Der Bezirk setzt sich seit 2005 mit der Problematik der Schimmelhäuser der Fanny-Hensel-Siedlung auseinander. Der gerichtliche Vergleich mit der betreffenden Hausverwaltung zur Behebung der Baumängel, die durch Gutachter festgestellt wurden, wurde nicht eingehalten. Der Teilverkauf der betreffenden Häuser und die angekündigten Mieterhöhungen stellen für den betreffenden Personenkreis eine große Belastung dar. Der Begriff "Gentrification" zeigt sich hier durch drohende Entmietung. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich kurzfristig beim Senat dafür einzusetzen, dass eine Ausnahmegenehmigung nach Punkt 15, Abs. 3 der Mietausgleichsvorschriften von 2007 erteilt wird. Denn die Grundförderung im Sozialen Wohnungsbau ist bereits am 31.01.05 ausgelaufen und die dreijährige Frist für die Beantragung von Mietausgleichzahlungen bei der IBB (Investitionsbank Berlin) ist verstrichen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin