Drucksache - DS/1576/III  

 
 
Betreff: Schimmelhäuser und Kostenmietproblematik in der Fanny-Hensel-Siedlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Goumagias, DimitrosBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,  sich kurzfristig beim Senat dafür einzusetzen, dass eine Ausnahmegenehmigung nach Punkt 15, Abs. 3 der Mietausgleichsvorschriften von 2007 erteilt wird. Denn die Grundförderung im Sozialen Wohnungsbau ist bereits am  31.01.05 ausgelaufen und  die dreijährige Frist für die Beantragung von Mietausgleichzahlungen bei der IBB (Investitionsbank Berlin) ist verstrichen.

 

Begründung:

 

Wir die Bezirksverordneten von Friedrichshain-Kreuzberg bekunden unsere Solidarität mit den Mieterinnen und Mieter der Fanny-Hensel-Siedlung und unterstützen deren Petition an den Senat.

 

Die bevorstehende Mietsteigerung von über 30% stellt die Mieterinnen und Mieter vor große Probleme. Eine Mietausgleichszahlung gibt ihnen die nötige Zeit, sie zu lösen.

 

Der Bezirk setzt sich seit 2005 mit der Problematik der Schimmelhäuser der Fanny-Hensel-Siedlung auseinander.

Der gerichtliche Vergleich mit der betreffenden Hausverwaltung zur Behebung der Baumängel, die durch Gutachter festgestellt wurden, wurde nicht eingehalten.  Der Teilverkauf der betreffenden Häuser und die angekündigten Mieterhöhungen stellen für den betreffenden Personenkreis eine große Belastung dar. Der Begriff "Gentrification" zeigt sich hier durch drohende Entmietung.    

16.12.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,  sich kurzfristig beim Senat dafür einzusetzen, dass eine Ausnahmegenehmigung nach Punkt 15, Abs. 3 der Mietausgleichsvorschriften von 2007 erteilt wird. Denn die Grundförderung im Sozialen Wohnungsbau ist bereits am  31.01.05 ausgelaufen und  die dreijährige Frist für die Beantragung von Mietausgleichzahlungen bei der IBB (Investitionsbank Berlin) ist verstrichen.

 

 

 
 

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