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Drucksache - DS/1557/III
Ich frage
das Bezirksamt:
Nachfragen:
Betr.
Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 1557/III – Fällung der
alten Silberlinde Reichenberger Straße 40 Sehr
geehrte Frau Seid, Ihre o.g.
Mündliche Anfrage vom 16.12.2009 beantworte ich wie folgt: 1.
Warum
wurde die alte Silberlinde (Baum Nr. 40) gefällt, obwohl ein Gutachten gab,
dass dem Baum bei Kroneneinkürzung Standsicherheit bescheinigte und diese
Kroneneinkürzung auch stattgefunden hat? Antwort: Diese Fällung erfolgte aufgrund
der akuten Gefährdung der Verkehrssicherheit im Zwieselbereich, die durch
keinerlei baumpflegerische Maßnahme wieder hergestellt werden konnte. 2.
Existiert
ein neues Gutachten? Antwort: Ja, erarbeitet von der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Frau Dr. Schmidt am 09.11.2009. 3.
Wie
erklären sich die widersprüchlichen Aussagen des Grünflächenamtes einerseits,
dass ein stinkender Pilz dort gewachsen sei, so dass allen Beteiligten schlecht
geworden sei und Beobachtungen der Fällung andererseits, die nichts dergleichen
bemerkt haben? Antwort: Der Widerspruch erklärt sich möglicherweise in der räumlichen Entfernung, die die Personen bei der Fällung des Baumes inne hatten bzw. wie dicht sie sich dem abgesägten Holz genähert haben. Der Geruch entwickelte sich besonders stark, als Teile des Baumes in einem geschlossenen Fahrzeug für weitere Untersuchungen abtransportiert worden sind. Die schleimhautreizenden Entgasungen müssen nicht zwingend Ausdünstungen eines Pilzes gewesen sein, sondern können auch im Zusammenhang mit im morschen Baum entdeckten Ameisen stehen, die Ameisensäure oder ähnliche reizende Substanzen ausscheiden. Nachfragen: 1.
Ist
dem Grünflächenamtbekannt, dass nur die wenigsten Pilze die Bäume nachhaltig
schädigen, - sowie eine Höhlung eines alten Baumes keine Schädigung darstellen,
sondern durchaus normal sind? Antwort: Dem Fachbereich Naturschutz und Grünflächen ist bekannt, dass es auch Pilze gibt, die mit Bäumen in Symbiose leben. Aber die Pilze, um die es hier ging, waren ein nach außen tretendes Zeichen für Zersetzungsprozesse im Holzkörper. Eine Höhlung, die als nicht schädigend bezeichnet werden kann, wurde am Baum von der Gutachterin nicht festgestellt. 2.
Warum
gab es keine Gelegenheit ein Gutachten zu erstellen, obwohl bekannt war, dass
es einige engagierte BürgerInnen gibt, die sich für diesen Baum eingesetzt
haben? Antwort: Bei einer akuten Bruchgefährdung ist im Verantwortungsbereich des Bezirksamtes, insbesondere, wenn der Baum an einem Standort steht, der nicht weiträumig abgesperrt werden kann, unverzügliches Handeln erforderlich. Gegengutachten sind kein vertretbares Mittel, eine festgestellte akute Verkehrsgefährdung weiterhin zu tolerieren. Dies verbietet sich auch aufgrund langjährig gefestigter Rechtsprechung. Mit
freundlichen Grüßen Jutta
Kalepky Dez BWI |
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