Drucksache - DS/1557/III  

 
 
Betreff: Fällung der alten Silberlinde Reichenberger Strasse 40
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Seid, BarbaraSeid, Barbara
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 15.12.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurde die alte Silberlinde (Baum Nr. 40) gefällt, obwohl ein Gutachten gab, dass dem Baum bei Kroneneinkürzung Standsicherheit bescheinigte und diese Kroneneinkürzung auch stattgefunden hat?

 

  1. Existiert ein neues Gutachten?

 

  1. Wie erklären sich die widersprüchlichen Aussagen des Grünflächenamts einerseits, dass ein stinkender Pilz dort gewachsen sei, so dass allen Beteiligten schlecht geworden sei - und Beobachtern der Fällung andererseits, die nichts dergleichen bemerkt haben?

 

Nachfragen:

 

  1. Ist dem Grünflächenamt bekannt, dass nur die wenigsten Pilze die Bäume nachhaltig schädigen, - sowie eine Höhlung eines alten Baums keine Schädigung darstellen, sondern durchaus normal sind?

 

  1. ,Warum gab es keine Gelegenheit ein Gegengutachten zu erstellen, obwohl bekannt war, dass es einige engagierten BürgerInnen gibt, die sich für diesen Baum eingesetzt haben?




 

 

 

 


Betr. Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 1557/III – Fällung der alten Silberlinde Reichenberger Straße 40

 

 

Sehr geehrte Frau Seid,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 16.12.2009 beantworte ich wie folgt:

 

1.          Warum wurde die alte Silberlinde (Baum Nr. 40) gefällt, obwohl ein Gutachten gab, dass dem Baum bei Kroneneinkürzung Standsicherheit bescheinigte und diese Kroneneinkürzung auch stattgefunden hat?

Antwort:

Diese Fällung erfolgte aufgrund der akuten Gefährdung der Verkehrssicherheit im Zwieselbereich, die durch keinerlei baumpflegerische Maßnahme wieder hergestellt werden konnte.

 

 

2.          Existiert ein neues Gutachten?

Antwort:

Ja, erarbeitet von der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Frau Dr. Schmidt am 09.11.2009.

 

 

3.          Wie erklären sich die widersprüchlichen Aussagen des Grünflächenamtes einerseits, dass ein stinkender Pilz dort gewachsen sei, so dass allen Beteiligten schlecht geworden sei und Beobachtungen der Fällung andererseits, die nichts dergleichen bemerkt haben?

Antwort:

Der Widerspruch erklärt sich möglicherweise in der räumlichen Entfernung, die die Personen bei der Fällung des Baumes  inne hatten bzw. wie dicht sie sich dem abgesägten Holz genähert haben. Der Geruch entwickelte sich besonders stark, als Teile des Baumes in einem geschlossenen Fahrzeug für weitere Untersuchungen abtransportiert worden sind. Die schleimhautreizenden Entgasungen müssen nicht zwingend Ausdünstungen eines Pilzes gewesen sein, sondern können auch im Zusammenhang mit im morschen Baum entdeckten Ameisen stehen, die  Ameisensäure oder ähnliche reizende Substanzen ausscheiden.

 


Nachfragen:

 

1.          Ist dem Grünflächenamtbekannt, dass nur die wenigsten Pilze die Bäume nachhaltig schädigen, - sowie eine Höhlung eines alten Baumes keine Schädigung darstellen, sondern durchaus normal sind?

Antwort:

Dem Fachbereich Naturschutz und Grünflächen ist bekannt, dass es auch Pilze gibt, die mit Bäumen in Symbiose leben. Aber die Pilze, um die es hier ging, waren  ein nach außen tretendes Zeichen für Zersetzungsprozesse im Holzkörper. Eine Höhlung, die als nicht schädigend bezeichnet werden kann, wurde am Baum von der Gutachterin nicht festgestellt.

 

2.          Warum gab es keine Gelegenheit ein Gutachten zu erstellen, obwohl bekannt war, dass es einige engagierte BürgerInnen gibt, die sich für diesen Baum eingesetzt haben?

Antwort:

Bei einer akuten Bruchgefährdung ist im Verantwortungsbereich des Bezirksamtes, insbesondere, wenn der Baum an einem Standort steht, der nicht weiträumig abgesperrt werden kann, unverzügliches Handeln erforderlich. Gegengutachten sind kein vertretbares Mittel, eine festgestellte akute Verkehrsgefährdung weiterhin zu tolerieren. Dies verbietet sich auch aufgrund langjährig gefestigter Rechtsprechung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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