Wohin nach der Grundschule?

Schüler und Schülerinnen vor der Schule

Im sechsten Schuljahr steht für die Kinder und ihre Eltern eine wichtige Entscheidung an: die Wahl der weiterführenden Schule. Die Grundschulen helfen den Eltern, denn jedes Kind soll die Schule besuchen, die seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht.

Auch wenn die Schularten Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule und Gymnasium sich in einigen Angeboten unterscheiden, haben sie doch gemeinsam, dass alle Schulabschlüsse erreicht werden können. Der Zugang zum Gymnasium ist ab dem Schuljahr 2025/2026 an einen Eignungstest für diese Schulart gebunden.

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Wohin nach der Grundschule?

Schulwegweiser 2025/2026

Die Broschüre informiert Sie über das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2025/2026, die verschiedenen Schularten, Ganztagsangebote, Fremdsprachen oder besondere Schulprofile. So können Sie für Ihr Kind die passende Schule und Sprachenangebot finden.

  • Broschüre: Wohin nach der Grundschule?

    Schulwegweiser 2025/2026

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Verzeichnis aller weiterführenden Schulen

    sortiert nach Bezirken

    PDF-Dokument (598.0 kB)

Die Anmeldung für die weiterführende Schule

5. Klasse

Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 an weiterführenden Schulen ist vom 11. Februar bis 14. Februar 2025 (Erstwunsch).

7. Klasse

Falls Sie, abweichend von der Empfehlung der Grundschule, Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten, müssen Sie Ihr Kind freiwillig für einen Probeunterricht vom 10. bis 11. Februar 2025 bei der zuletzt besuchten Grundschule oder Gemeinschaftsschule anmelden. Dies gilt auch für Kinder, deren Geschwister bereits an einem Gymnasium beschult werden.

Der Probeunterricht ist eine Eignungsfeststellung und findet am 21. Februar 2025 an einem Gymnasium des Bezirkes statt, in dem Ihre zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule gelegen ist. Er wird berlinweit einheitlich durchgeführt und umfasst schriftliche Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen, die für einen Lernerfolg im gymnasialen Bildungsgang erforderlich sind. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Probeunterrichtes erhalten Sie zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Den abschließenden Eignungsbescheid, der von der Schulaufsichtsbehörde ausgestellt wird, bekommen Sie zu Beginn des Anmeldezeitraumes durch die zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule ausgehändigt.

Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 6. März bis 14. März 2025.

In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden. Bei der Anmeldung am Gymnasium mit einer Durchschnittsnote >2,2 muss der Anmeldung die Bescheinigung über den bestandenen Probeunterricht beiliegen.

Bei der Anmeldung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 (grundständige Gymnasien) gelten besondere Regelungen.

Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus einem anderen Bundesland

Ihr Kind besucht eine Schule in einem anderen Bundesland und soll nun nach Berlin wechseln. Wenn Sie es für die Jahrgangsstufe 7 an einer öffentlichen Berliner Schule anmelden möchten, gelten die nachfolgend aufgeführten Anmeldekriterien. Diese unterscheiden sich vom Verfahren für Berliner Schulkinder, weil noch kein (Haupt-)Wohnsitz in Berlin besteht.

Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus dem Ausland

Ihr Kind hat eine Auslandsschule besucht und Sie möchten es nun für die Jahrgangsstufe 7 an einer öffentlichen Berliner Schule anmelden? Dann gelten für Sie die nachfolgend aufgeführten Anmeldekriterien.

  • Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus anderen Bundesländern

    Elterninfo

    PDF-Dokument (222.7 kB) - Stand: Februar 2023

  • Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus dem Ausland

    Elterninfo

    PDF-Dokument (391.2 kB) - Stand: Februar 2023

Die Grundschule berät zur Eignung für den weiteren Bildungsgang

Um die richtige Wahl der weiterführenden Schule treffen zu können, werden die Eltern und ihre Kinder frühzeitig, individuell und verbindlich durch die Grundschule beraten, in welcher Schulart ihr Kind voraussichtlich die beste Förderung erhalten wird.

Förderprognose
In einer schriftlichen Förderprognose empfiehlt die Grundschule den Besuch einer Integrierten Sekundarschule/Gemeinschaftsschule oder Integrierten Sekundarschule/Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Grundlage dieser Empfehlung sind das Leistungsvermögen, die Lernkompetenzen, die Neigungen der Schülerin oder des Schülers sowie die dazu passenden Angebote der jeweiligen Schulart.

Die Förderprognose beinhaltet eine Durchschnittsnote, die aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des 1. Halbjahres der 6. Klasse gebildet wird. Hierbei zählen die Noten für Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften doppelt.

Im untenstehenden Beispiel ist die Durchschnittsnote 67 : (13 + 13) = 2,5.*

Aus der Durchschnittsnote ergibt sich folgende Empfehlung:

  • bis 2,2 : Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule
  • >2,2 : Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule

Berechnung der Durchschnittsnote

Für die Berechnung der Durchschnittsnote wird die Summe durch die Anzahl der Noten geteilt: 67 : (13 + 13) = 2,5*

* Hinweis: Die Durchschnittsnote wird mit einer nicht gerundeten Stelle nach dem Komma ausgewiesen. (laut §24 GsVO – Grundschulverordnung)

Schulwahl
Die Eltern können die für ihr Kind gewünschte weiterführende Schule wählen, sie kann auch in einem anderen Bezirk als der Wohnort liegen.

Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind?

Fragen der Eltern an die Grundschule

  • Welche Durchschnittsnote hat die Grundschule ermittelt? Welche Förderprognose ergibt sich daraus?
  • Was empfiehlt die Klassenlehrerin im persönlichen Gespräch?
  • Hat mein Kind bisher selbstständig und ohne größere Schwierigkeiten gelernt, wie es das Gymnasium voraussetzt?
  • Welches Lerntempo ist für mein Kind angemessen? Ist eine Schule, die mehr Rücksicht auf Leistungsunterschiede nimmt passender für mein Kind?
  • Wo hat mein Kind Schwächen? Wäre eine Ganztagsschule mit Fördermöglichkeiten bis 16 Uhr das Richtige?
  • Lässt sich aus den Interessen meines Kindes schon ein erster Berufswunsch ableiten und wie könnte dieser gefördert werden?

Fragen der Eltern an sich und ihr Kind

  • Welche weiterführende Schule wünscht sich mein Kind? Und warum?
  • Welche Schulen befinden sich in Wohnortnähe? Welchen Schulweg kann und will ich meinem Kind zumuten?
  • Benötigt mein Kind bei den Hausaufgaben und beim Vorbereiten auf Klassenarbeiten viel Hilfe?
  • Welche Lieblingsfächer hat mein Kind und welche Interessen?
  • Welche zweite Fremdsprache möchte mein Kind lernen?
  • Welchen Aktivitäten wie zum Beispiel Sport, Musik, Chor, Computer möchte mein Kind auf der neuen Schule in einer Arbeitsgemeinschaft und im Ganztagsangebot nachgehen?
  • Hat mein Kind bereits einen Berufswunsch und könnte ich diesen mit der Schulwahl unterstützen?

Fragen der Eltern an die weiterführende Schule

  • Welche Kurse bietet die Schule als Wahlpflichtfach ab Klasse 7 und Klasse 9 an?
  • Bietet die Schule ein Fächerprofil (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliche, informationstechnische, musische oder sportliche Profilierung), Klassen mit spezieller Profilierung oder Arbeitsgemeinschaften an?
  • Welche erste Fremdsprache hat mein Kind gelernt und welche Schule bietet diese an? Welche weiteren Fremdsprachen werden an der neuen Schule angeboten?
  • Mein Kind hat schon erste Berufsvorstellungen: Bietet die Schule ein Unterrichtsmodell mit Berufsvorbereitung und Dualem Lernen? Hat die Schule einen fachlichen Schwerpunkt, der zum Berufsprofil passt?
  • Hat die Schule Förderangebote, damit mein Kind im differenzierten Unterricht oder in Förderkursen am Nachmittag an seinen Schwächen arbeiten oder in seinen Stärken gefördert werden kann?
  • Welche Kooperationen mit außerschulischen Partnern bzw. Partnerschulen im Ausland unterhält die Schule? Welche Projekte werden an der Schule gefördert?
  • Wie sieht die Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler aus? Gibt es eine eigene Mensa? Wird eine warme Mahlzeit gewährleistet?

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Integrierter Sekundarschule und Gymnasium zeigt folgende Tabelle:

Mehr Anmeldungen als freie Plätze - die Aufnahmekriterien

Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, kann nicht jedes Kind aufgenommen werden. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler findet nach klaren und fairen Regeln statt. Vorab werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen.

Die Vergabe der verbleibenden Plätze erfolgt nach folgender Verteilung:

  • Bis zu 10 Prozent der Plätze werden für zunächst für Härtefälle vergeben, danach für Kinder, die ein Geschwisterkind an dieser Schule haben.
  • Mindestens 60 Prozent der Plätze werden nach Aufnahmekriterien vergeben, die jede Schule festgelegt hat und die sich an den Leistungen und Kompetenzen der Schüler orientieren. Neben der Durchschnittsnote der von der Grundschule erstellten Förderprognose konnten die Schulen entsprechend ihres Profils eine Kombination aus der Notensumme bestimmter Fächer, spezieller Kompetenzen des Schülers oder dem Ergebnis eines Tests als Aufnahmekriterien wählen.
  • 30 Prozent der Plätze werden unter den angemeldeten Schülern verlost, dabei werden Geschwisterkinder vorrangig berücksichtigt.

Die Aufnahmekriterien jeder Schule finden Sie im Online-Schulverzeichnis

Für Gemeinschaftsschulen gelten besondere Aufnahmekriterien. Diese werden von der Schule unter Berücksichtigung des Schulprogramms festgelegt.

Zeitlicher Ablauf des Aufnahmeverfahrens

Für Kinder, die an der gewünschten Schule keinen Platz bekommen haben, gibt es ein Aufnahmeverfahren, das ihnen möglichst an der Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz gewährleisten soll. Dabei ist zu beachten, dass im Zweit- und Drittwunschverfahren vorrangig Kinder aus dem Bezirk, in dem die Schule liegt, aufgenommen werden.

Erst, wenn an keiner der gewünschten Schulen eine Aufnahme möglich ist, benennt das Schulamt eine andere Schule der gewünschten Schulart.

  • Am 26. Juni 2025 versendet das Schulamt den Bescheid über die Aufnahme Ihres Kindes.

Sollte keine Ihrer drei Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen können, benennt Ihnen das Schulamt eine andere Schule der gewünschten Schulart, die Ihr Kind aufnehmen würde. Diese Schule kann auch in einem anderen Bezirk liegen.

Vereinfachte grafische Darstellung des Aufnahmeverfahrens

  • Schulplatzvergabe ab Jahrgangsstufe 7

    PDF-Dokument (41.1 kB) - Stand: 28. September 2024

Anmeldung für den Übergang in die 5. Klasse (grundständige Gymnasien)

Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule wechselt, dann teilen Sie dies der Klassenlehrerin bis Mitte Dezember 2024 mit. Die Grundschule wird bis spätestens Ende Januar 2025 ein Beratungsgespräch mit Ihnen führen.

Die Aufnahme Ihres Kindes kann an bestimmte Bedingungen, zum Beispiel an Zeugnisnoten oder das Bestehen eines Aufnahmetests gebunden sein und erfolgt nach der Rangfolge bestimmter Kriterien.

Schnelllerner-Klassen

Soll Ihr Kind eine Schnelllerner-Klasse besuchen, ist ein Eignungstest erforderlich. Dafür müssen Sie Ihr Kind vom 7. Januar 2025 bis 10. Januar 2025 an der gewünschten Schule anmelden. Der Test findet am 18. Januar 2025 statt.

Musikgymnasien und Französisches Gymnasium

Für die Aufnahmetests der Musikgymnasien und des Französischen Gymnasiums müssen Sie Ihr Kind bis zum 10. Januar 2025 an der jeweiligen Schule angemeldet haben. Über die konkreten Testtermine informieren Sie sich bitte rechtzeitig an diesen Schulen.

Drei Wunschschulen

Am 31. Januar 2025 erhält Ihr Kind sein Halbjahreszeugnis der 4. Klasse zusammen mit einer Förderprognose. Damit können Sie Ihr Kind an bis zu drei Wunschschulen anmelden.

  • Erstwunsch
    Vom 11. Februar 2025 bis 14. Februar 2025 melden Sie Ihr Kind in Ihrer Erstwunschschule an. Das Bezirksschulamt sendet Ihnen am 13. März 2025 einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Erstwunschschule mitteilt.
  • Zweitwunsch
    Haben Sie eine Absage erhalten, haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich an den Schulen zu bewerben, die noch freie Plätze anbieten. Diese Schulen werden Ihnen in dem Schulamt-Bescheid mitgeteilt. Für diese zweite Bewerbungsrunde gilt der Anmeldezeitraum 19. März 2025 bis 20. März 2025. Erfordert die Aufnahme an einer Schule einen Test, muss Ihr Kind in jedem Fall daran teilnehmen. Das bezirkliche Schulamt sendet Ihnen am 1. April 2025 den Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Zweitwunschschule mitteilt.
  • Drittwunsch
    Wenn es auch in der zweiten Bewerbungsrunde nicht mit Ihrem gewünschten Schulplatz geklappt hat, können Sie sich nun an den Schulen bewerben, an denen noch freie Plätze vorhanden sind. Für diese Bewerbung gilt der Zeitraum vom 29. April 2025 bis 30. April 2025. Das Bezirksschulamt sendet Ihnen am 9. Mai 2025 einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Drittwunschschule mitteilt.

Erhält Ihr Kind an keinem grundständigen Gymnasium einen Schulplatz, setzt es seine Schullaufbahn in seiner Grundschule fort.

Probejahr
Wer die 5. Klasse eines Gymnasiums, die als Probezeit gewertet wird, nicht besteht, wechselt wieder in die 6. Klasse der Grundschule.

Übersicht aller öffentlicher Gymnasien ab Jahrgangsstufe 5

Anmeldezeiten für die 5. Klasse

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