5. Klasse
Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 an weiterführenden Schulen ist vom 11. Februar bis 14. Februar 2025 (Erstwunsch).
7. Klasse
Falls Sie, abweichend von der Empfehlung der Grundschule, Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten, müssen Sie Ihr Kind freiwillig für einen Probeunterricht vom 10. bis 11. Februar 2025 bei der zuletzt besuchten Grundschule oder Gemeinschaftsschule anmelden. Dies gilt auch für Kinder, deren Geschwister bereits an einem Gymnasium beschult werden.
Der Probeunterricht ist eine Eignungsfeststellung und findet am 21. Februar 2025 an einem Gymnasium des Bezirkes statt, in dem Ihre zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule gelegen ist. Er wird berlinweit einheitlich durchgeführt und umfasst schriftliche Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen, die für einen Lernerfolg im gymnasialen Bildungsgang erforderlich sind. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Probeunterrichtes erhalten Sie zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Den abschließenden Eignungsbescheid, der von der Schulaufsichtsbehörde ausgestellt wird, bekommen Sie zu Beginn des Anmeldezeitraumes durch die zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule ausgehändigt.
Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 6. März bis 14. März 2025.
In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden. Bei der Anmeldung am Gymnasium mit einer Durchschnittsnote >2,2 muss der Anmeldung die Bescheinigung über den bestandenen Probeunterricht beiliegen.
Bei der Anmeldung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 (grundständige Gymnasien) gelten besondere Regelungen.
Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus einem anderen Bundesland
Ihr Kind besucht eine Schule in einem anderen Bundesland und soll nun nach Berlin wechseln. Wenn Sie es für die Jahrgangsstufe 7 an einer öffentlichen Berliner Schule anmelden möchten, gelten die nachfolgend aufgeführten Anmeldekriterien. Diese unterscheiden sich vom Verfahren für Berliner Schulkinder, weil noch kein (Haupt-)Wohnsitz in Berlin besteht.
Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus dem Ausland
Ihr Kind hat eine Auslandsschule besucht und Sie möchten es nun für die Jahrgangsstufe 7 an einer öffentlichen Berliner Schule anmelden? Dann gelten für Sie die nachfolgend aufgeführten Anmeldekriterien.