Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird
beauftragt, die Sicherstellung der Landschaft und der Tierwelt in seiner
heutigen Form und Erscheinung im Zuge des Verfahrens zur Unterschutzstellung
als Landschaftsschutzgebiet zu gewährleisten.
Hierzu soll es
zeitnahin einem Bericht darlegen,
wie das Gebiet des schützenswerten "Wäldchens" bis zurErlangung des Schutzstatus vor einer
Umgestaltung des Gleisdreiecks bewahrt werden kann. Insbesondere sollen darin
die Frage geklärt werden,ob ein
„Veränderungsverbot“umgesetzt
werden kann, um eine Unterschutzstellung bis zur Anerkennung als
Landschaftsschutzgebiet zu gewährleisten.
Bis dieser Bericht
abschließend von der BVV zur Kenntnis genommen wurde, soll der Bezirk gegenüber
der zuständigen Senatsverwaltung ein Fällmoratorium im Wäldchen und am Rand des
Wäldchens erwirken und jegliche Bauaktivität im Wäldchen und im direkten Umfeld
verhindern.
Begründung:
Das Wäldchen im Gleisdreieck soll zum
Landschaftsschutzgebiet erklärt werden. Dies ist letztes Jahr in der BVV
beschlossen worden und die Überprüfung ob es sich um ein schützenswertes Gebiet
handelt verlief positiv. Das Verfahren ist jedoch langwierig (mündliche Aussage
der Stadträtin in der letzten Ausschusssitzung beträgt die Bearbeitung 2
Jahre). Die momentanen Planungen sehen allerdings größere Eingriffe in das
zukünftige Naturschutzgebiet vor, das Gebiet soll „erlebbar“ werden,
„Angsträume beseitigt“ und womöglich ein Weg durchgeleitet werden.
Als eine Bürgervertretung des Ausschuss
auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht hat, hat der Ausschuss eine Anhörung
mit der zuständigen Senatsverwaltung und dem planungsbefugten Atelier Loidl
gefordert und bis dahin ein Fällmoratorium gefordert. Diese Anhörung ist bis
heute nicht erfolgt. Zu befürchten ist, dass das als schützenswertes Areal nur
noch rudimentär übrigbleibt. Dies würde auch die bisherige Arbeit des Bezirks
und der Verordneten zur Unterschutzstellung hin untergraben. Ganz zu schweigen
von den Schäden an der Stadtnatur.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das BA wird beauftragt, die Sicherstellung der Landschaft
und der Tierwelt in seiner heutigen Form und Erscheinung im Zuge des Verfahrens
zur Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet zu gewährleisten.
Hierzu soll es zeitnahin einem Bericht darlegen, wie das Gebiet des schützenswerten
"Wäldchens" bis zurErlangung des Schutzstatus vor einer Umgestaltung des Gleisdreiecks
bewahrt werden kann. Insbesondere sollen darin die Frage geklärt werden,ob ein „Veränderungsverbot“umgesetzt werden kann, um eine
Unterschutzstellung bis zur Anerkennung als Landschaftsschutzgebiet zu
gewährleisten.
Bis dieser Bericht abschließend von der BVV zur Kenntnis
genommen wurde, soll der Bezirk gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung ein
Fällmoratorium im Wäldchen und am Rand des Wäldchens erwirken und jegliche
Bauaktivität im Wäldchen und im direkten Umfeld verhindern.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird
überwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr.
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