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Drucksache - DS/1672/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber dem Senat folgende Forderungen zur Unterstützung der Mieterinnen und Mieter der Fanny-Hensel-Siedlung zu vertreten: 1. Die bestehende Härtefallregelung (Mietausgleichsvorschriften) für vom Wegfall der Anschlussförderung betroffene Mieterinnen und Mieter soll im vorliegenden Fall unter Ausnutzung des Ermessensspielraums angewendet werden. Das betrifft sowohl den befristeten Mietzuschuss wie die Umzugsbeihilfe. 2. Der Senat wird aufgefordert, seine bisherige Verweigerungshaltung aufzugeben und endlich am Runden Tisch des Bezirks teilzunehmen. 3. Im Bedarfsfall soll der Senat darauf hinwirken, dass schnellstmöglich über die landeseigenen Wohnungsgesellschaften Angebote für Ersatzwohnungen gemacht werden. 4. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, zumindest für einzelne Quartiere die Belegungsbindung für die Sozialwohnungen nach Ablauf der Freistellung 2011 wieder aufleben zu lassen.
Begründung:
Der Antrag nimmt u.a. Diskussionen und Anregungen aus der letzten Bauausschusssitzung des Abgeordnetenhauses vom letzten Donnerstag wieder auf. Er soll deutlich machen, dass die auch die BVV Friedrichshain-Kreuzberg die Forderungen unterstützt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber dem Senat folgende Forderungen zur Unterstützung der Mieterinnen und Mieter der Fanny-Hensel-Siedlung zu vertreten: 1. Die bestehende Härtefallregelung (Mietausgleichsvorschriften) für vom Wegfall der Anschlussförderung betroffene Mieterinnen und Mieter soll im vorliegenden Fall unter Ausnutzung des Ermessensspielraums angewendet werden. Das betrifft sowohl den befristeten Mietzuschuss wie die Umzugsbeihilfe. 2. Der Senat wird aufgefordert, seine bisherige Verweigerungshaltung aufzugeben und endlich am Runden Tisch des Bezirks teilzunehmen. 3. Im Bedarfsfall soll der Senat darauf hinwirken, dass schnellstmöglich über die landeseigenen Wohnungsgesellschaften Angebote für Ersatzwohnungen gemacht werden. 4. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, zumindest für einzelne Quartiere die Belegungsbindung für die Sozialwohnungen nach Ablauf der Freistellung 2011 wieder aufleben zu lassen.
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