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Drucksache - DS/1656/III
Ich frage das
Bezirksamt: 1. Wie hat das beauftragte Büro
Spiekermann begründet, dass sie das Gutachten zurückziehen und inwieweit hält
das Bezirksamt die vorgebrachten Gründe für stichhaltig? 2. Ist es möglich und üblich ein
Gutachten einfach so, trotz abgeschlossener Verträge, zurückziehen und das Geld
trotz geleisteter Arbeit zurück zu überweisen? 3. Wie bewertet das Bezirksamt die in
der Presse vorgebrachten Vorwürfe, das Gutachten sei nur durch Druck und
Einflussnahme des Senat zurückgezogen worden? Nachfragen: 1. Wenn der Senat solches Interesse an
dem Gutachten des Bezirks zeigt, frage ich das Bezirksamt, ob und wie das
Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der A 100 betroffen ist? 2. Gedenkt das Bezirksamt mit dem
rückgezahltem Geld ein neues Gutachten, bzw. eine neue Verkehrszählung in
Auftrag zu geben? Dr.
Schulz: Zu 1: Will nicht
ganz ins Detail gehen, aber im wesentlichen sind es zwei Argumentenblöcke, die
von dem Büro vorgetragen werden. Ein Block bezieht sich darauf, dass es mit dem
Ergebnis des Gutachtens eine parteipolitische Instrumentalisierung gegeben
hätte. Was mich etwas wundert, weil der Auftrag ja vom BA
Friedrichshain-Kreuzberg erteilt wurde und dass ja nun bekanntlicherweise nicht
zu den Befürwortern des Bauabschnittes gehört, sondern im Gegenteil. Ein
weiterer Block bezieht sich darauf, welche Datengrundlage zugrunde gelegt
worden ist für das Gutachten. Da ist ja insb. einmal die Verkehrszählung von
1998 dieses Knotens Elsenbrücke/Stralauer Allee und zum zweiten sind dann
natürlich noch die Daten des Planfeststellungsverfahrens genommen worden aus
dem Jahre 2005 und 2007, die im rahmen des Planfeststellungsverfahrens und der
Anhörung dann zur Verfügung gestellt sind. Zu 2: Es ist
völlig unüblich, dass ein Gutachter sein Gutachtenergebnis anschließend zurück
zieht verbunden mit der Bitte, dass Gutachten der Aktenvernichtung zu zu führen
und gleichzeitig die Auftragssumme zurück zahlen will. Die andere Frage, ob das
möglich ist, das verstehe ich jetzt im rechtlichen Sinne, dazu kann ich nur
eine vorläufige Einschätzung geben, weil wir das Rechtsamt gebeten haben, sich
den Sachverhalt anzuschauen. Grundsätzlich ist es so, dass es ein Vertrag
gegeben hat und bei dem Vertrag wurde die Summe bezahlt. Die ist auch bei dem
Beauftragtenbüro angekommen und im Gegenzug hat es eine Leistung gegeben,
nämlich das Gutachten. Auch das ist abgenommen und übernommen worden und damit
haben wir das Eigentum am Gutachten erworben einschl. natürlich den
Möglichkeiten, dass in der Öffentlichkeit zu verwenden und ähnliche Dinge. Man
muss ja auch noch hier hinzufügen, dass darüber hinaus das beauftragte Büro die
fertigen Ergebnisse her in dem Ausschuss für Umwelt/Verkehr selbst vorgestellt
hat und ich habe auch da noch mal nachgefragt und da wurde nicht irgendwie
angedeutet, man gedenke möglicherweise morgen oder übermorgen nach der Sitzung
das Gutachten wieder zurück zu ziehen. Zu 3: Das BA kann
sich natürlich nicht zu irgendwelchen Vorwürfen, die nicht wirklich zu beweisen
sind, äußern, aber es ist schon, wie soll ich das diplomatisch formulieren,
höchst verwunderlich, nachdem ein Gutachten erstellt worden ist von einem sehr
renommierten Büro, dass auch noch präsentiert wird und dann beinahe über Nacht
das Büro feststellt, dass war alles völlig falsch und die Ergebnisse können
nicht weiter vertreten werden. Die Ganze Arbeit muss eingestampft werden und
wir geben auch das ganze Geld zurück. Das hat natürlich so einen ....und es
wird sich zeigen, möglicherweise durch fleißige Journalistenrecherche, ob da
etwas an diesen Vorwürfen dran ist. Zur 1.
Nachfrage: Das ist
völlig klar, dass die Ergebnisse dieses Gutachtens einen gravierenden Einfluss
auf das Planfeststellungsverfahren bzw. des Planfeststellungsbeschlusses haben
können, wenn die aufrecht erhalten werden können die Ergebnisse. Dann wäre
eigentlich der Planfeststellungsbeschluss hinfällig. Von daher gibt es natürlich
ein großes Interesse von der Anhörungsbehörde, also der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, solche Daten nicht in der Landschaft zu haben. Das passt
nicht in die politische Richtung. Für uns wiederum ist das von großer Bedeutung für die Situation,
wenn wir in die Situation kämen, eine Klage gegen den Feststellungsbeschluss
machen zu müssen. dann werden wir natürlich auf solche objektivierenden
Aussagen eines Verkehrsgutachters angewiesen. Zur 2.
Nachfrage: Das kann
ich ihnen heute noch nicht, weil wir im Rahmen der rechtlichen Prüfung über das
Rechtsamt klären wollen, ob möglicherweise eine Rückgabe der Vergütung eine
Bestätigung des Wunsches des Büros darstellt, das ganze Gutachten sozusagen auf
Null zu bringen und aus der Welt zu schaffen. Das kann ich ihnen nicht
beantworten, das müssen mir dann die Fachleute aus dem Rechtsamt sagen. Herr
Dahl: Wenn ich
sie richtig jetzt richtig verstehe, auf die erste Frage, warum das nun zurück
gezogen wurde, scheint es ja auch diffuse inhaltliche Verwerfungen zu geben.
Taugt denn ein Gutachten, hinter dem der Gutachter aus welchen Gründen auch
immer nicht mehr steht als Beweismittel in einem Verfahren. Wäre es da nicht
vernünftiger, dass Angebot anzunehmen und ein neues Gutachten anfertigen zu
lassen. Dr. Schulz: Aus meinen,
etwas auch längeren Ausführungen zu der Situation, dass wir möglicherweise eine
Klage gegen den
Planfeststellungsbeschluss machen müssen. das machen wir ja nicht
freiwillig, sondern wenn ihre Stadtentwicklungssenatorin weiterhin entgegen des
Beschlusses des Landes handeln sollte, wenn diese Situation eintritt, haben wir
natürlich im Blick, ob wir dann mit diesem Rechtsgutachten noch rechtlich
binden können. Das ist eben genau Teil der Prüfung durch das Rechtsamt. Herr
Salonek: Würden sie
denn einem Gutachter, der vielleicht ein Gutachten an das BA geliefert hat im nachhinein aber feststellen muss,
er hat sich da in grober Weise geirrt. Würden sie dann solchen Gutachtern
empfehlen, diese Irrtümer besser für sich zu behalten, damit das BA lieber
nicht in Verwirrung gerät und einfach das, was es dann eben dann mit allen
Fehlern bekommen hat, anwenden kann. Dr.
Schulz: Das war
jetzt etwas der Versuch, hier eine dialektisch-orientierte Frage zu stellen. Es
st viel einfacher. Der Gutachter sagt nicht, er hat sich verrechnet. Lassen sie
mich es mal so flapsig sagen. Wenn man sagt, jetzt im Nachgang, ja aufgrund
dieser, zur Verfügung gestellten Datenlage konnte er eigentlich nicht zu einem
sachkundigen Urteil kommen. Das ist eine andere Situation, dann müsste er
nämlich auch sagen, ja die im Planfeststellungsverfahren zur Verfügung
gestellten Daten aus 2007 dürfen nicht im weiteren verfahren benutzt werden,
was auch nicht der Fall ist, sondern im Gegenteil. Dort wird basierend auf
diesen Daten das weitere Planfeststellungsverfahren ja voran getrieben und noch
ergänzt und erweitert, um den Beschluss herbei zu führen. |
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