Drucksache - DS/1640/III  

 
 
Betreff: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Jugendfreizeiteinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:MdBVVVorsteherin
Verfasser:Seid, BarbaraBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Vorsteherin
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
02.03.2010    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
16.03.2010    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
01.06.2010    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS 1640 III Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Jugendfreizeiteinrichtungen  
1. Version vom 26.05.2010 PDF-Dokument
DS1466_VzK Tarifliche Entlohnung  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt der BVV bis zur Märzsitzung zu berichten, wie sich die Freizeitgestaltung der im Bezirk befindlichen Jugendlichen auf die Jugendfreizeitarbeit auswirkt, die Angebote sind mit entsprechenden verweisen auf die jeweilige Einrichtung auszuweisen.

 

Begründung

 

Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf eine funktionsfähige Freizeitgestaltung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den JHA überwiesen.

 

JHA 16.03.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt der BVV bis zur Märzsitzung zu berichten, wie sich die Freizeitgestaltung der im Bezirk befindlichen Jugendlichen auf die Jugendfreizeitarbeit auswirkt, die Angebote sind mit entsprechenden verweisen auf die jeweilige Einrichtung auszuweisen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt der BVV bis zur Märzsitzung zu berichten, wie sich die Freizeitgestaltung der im Bezirk befindlichen Jugendlichen auf die Jugendfreizeitarbeit auswirkt, die Angebote sind mit entsprechenden verweisen auf die jeweilige Einrichtung auszuweisen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Jugendhilfeausschuss.

 

01.06.2010 JHA

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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