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Drucksache - DS/1640/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt der BVV bis zur Märzsitzung zu berichten, wie sich die Freizeitgestaltung der im Bezirk befindlichen Jugendlichen auf die Jugendfreizeitarbeit auswirkt, die Angebote sind mit entsprechenden verweisen auf die jeweilige Einrichtung auszuweisen.
Begründung
Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf eine funktionsfähige Freizeitgestaltung.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in den JHA überwiesen.
JHA 16.03.2010
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt der BVV bis zur Märzsitzung zu berichten, wie sich die Freizeitgestaltung der im Bezirk befindlichen Jugendlichen auf die Jugendfreizeitarbeit auswirkt, die Angebote sind mit entsprechenden verweisen auf die jeweilige Einrichtung auszuweisen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt der BVV bis zur Märzsitzung zu berichten, wie sich die Freizeitgestaltung der im Bezirk befindlichen Jugendlichen auf die Jugendfreizeitarbeit auswirkt, die Angebote sind mit entsprechenden verweisen auf die jeweilige Einrichtung auszuweisen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Jugendhilfeausschuss.
01.06.2010 JHA
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
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