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Drucksache - DS/1668/III
Ich frage das Bezirksamt:
Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 24.02.2010 beantworte ich wie folgt:
1. Wie beurteilt das BA die Schulwegsituation für diejenigen SchülerInnen der o.g. Grundschule, die den Mehringdamm und die Großbeerenstraße überqueren müssen? Antwort: Da der Mehringdamm über zahlreiche ähnlich gestaltete Kreuzungen verfügt, wie die in der Bergmannstr./Kreuzbergstr. und auch die Kreuzung Kreuzbergstr./Großbeerenstr. kein für Berlin ungewöhnlicher Kreuzungspunkt ist, ist eine pauschale Beurteilung der Verkehrssituation nicht sinnvoll. Hier muss unter Einbeziehung der Unfallzahlen die Verkehrssituation mit den hierfür zuständigen Fachabteilungen ausgewertet und mögliche Änderungen abgestimmt werden.
2. Schließt sich das BA der Analyse der Situation von Seiten der Gesamtelternvertretung der Schule an (Schreiben vom 28.01.2010)? Antwort: Der Knotenpunkt Mehringdamm/Bergmannstr. wurde wegen steigender Unfallzahlen - ins- besondere beim Radverkehr - in der in Berlin hierfür zuständigen Unfallkommission besprochen. Um eine Einschätzung aus Sicht der Schulwegsicherheit zu bekommen, sollte eine Auswertung der Unfälle und der Verkehrssituation aus dieser Sicht erfolgen.
Entsprechend des Schulwegplanes befinden sich an den jeweiligen Kreuzungen zur Überquerung der Straßen Ampelanlagen, des Weiteren ist die Großbeerenstraße eine Tempo 30 Zone. Ob weiterhin Gefahrensituationen durch den abbiegenden KfZ-Verkehr und die zu kurze Ampelphase am Mehringdamm bestehen, kann von uns nicht beurteilt werden. Hier müsste von der Verkehrslenkung Berlin die Situation überprüft werden, um ggf. zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ( Verlängerung der Ampelphase am Mehringdamm, Fußgängerschutzblinker) einzurichten, damit der Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Charlotte-Salomon-Grundschule noch sicherer wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Schülerlotsen einzusetzen oder im Rahmen des Sachkundeunterrichts zum Thema Verkehrsunfallprävention die Beratungen durch die Polizeidirektion 5, Abschnitt 52 durchzuführen.
3. Wie beurteilt das BA die am Ende des Schreibens aufgeführten Forderungen? Welche davon wird es in eigener Verantwortung umsetzen? Mit welchen Forderungen wird das BA ggf. an die zuständige Behörde auf der Landesebene herantreten? Welche Forderungen lehnt das BA ab und warum? Antwort: Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht kostenneutral umzusetzen und führen zu Änderungen im gesamten Verkehrsablauf an den beiden Kreuzungen. Hinzu kommt noch, dass die Kreuzung Mehringdamm/Bergmannstr./Kreuzbergstr. in den Verkehrsfluss des gesamten Straßenzuges integriert ist, so dass das auch Auswirkungen auf andere Kreuzungen zur Folge hätte. Da die Zuständigkeit für die Prüfung von Veränderungen sowie baulichen Maßnahmen an den Ampeln ausschließlich bei der Verkehrslenkung Berlin liegt, sollte die Prüfung des Schreibens der Schule dort erfolgen. Über das Prüfergebnis soll die Schule und das Tiefbauamt informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Kalepky Dez BWI
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