Drucksache - DS/0968/III  

 
 
Betreff: B-Plan 2-10 / V-76
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:1. Hehmke, Andy
2. Dahl, John
Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.10.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss SPREERAUM Vorberatung
29.10.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM vertagt   
12.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss SPREERAUM Vorberatung
13.01.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM gegenstandslos     
Stadtplanung und Bauen Entscheidung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Änderung Bebauungsplan 2-10 und VzK DS_0968_III  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ziele der Bauleitplanung im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 2 – 10 dahingehend zu ändern, dass für die unbebauten Flächen zwischen dem Bauvorhaben „Labels II“ und der Elsenbrücke folgende Festsetzungen gelten:

 

  1. Die Bebauung einschließlich baulicher Nebenanlagen hält einen Abstand vom Spreeufer von mindestens 25 Metern. Entsprechende Baugrenzen oder Baulinien sind in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.

 

  1. Als Höhenbegrenzung gelten generell 24,00 Meter.

 

 

  1. Es wird eine offene Bauweise gem. § 22 Abs. 1 und 2 BauNVO festgesetzt.

 

4. Der BGF-Anteil von Wohnnutzflächen auf den noch unbebauten Flächen im gesamten Bereich des Osthafens beträgt mindestens 70 %. Hierzu sind die durch § 1 Abs. 9 BauNVO eröffneten Möglichkeiten, die Baugebiete südöstlich von Labels II“ sowie zwischen Hotel und

     MTV entsprechend zu gliedern, Gebrauch zu machen.

 

5.       Die Uferbereiche werden als zusammenhängende, öffentlich zugängliche Grünfläche ausgewiesen, die eine Tiefe von mindestens 20 Meter von der Uferkante hat.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dem Sonderausschuss zur Entwicklung des Spreeraums eine entsprechende Rahmenplanung in mehreren Entwurfsvarianten vorzulegen. Es sind auch Möglichkeiten zu prüfen, die Sicherung der Bauleitplanung nötigenfalls durch eine Veränderungssperre zu erreichen.

 

 

Begründung:

Mit diesen Festlegungen soll das Gelände in Annäherung zum Bürgerentscheid entwickelt werden. Auch war bereits vor dem Bürgerentscheid Konsens in der BVV erreicht, dass das Hochhaus gegenüber dem Allianzturm nicht gebaut werden soll.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss Spreeraum überwiesen.

 

12.11.2008

Ausschuss SPREERAUM

 

Änderungsantrag SPD

Im Ausschuss abgelehnt (JA-3, NEIN-6, ENTHALTUNG-2)

 

Änderungsantrag DIE LINKE / im Ausschuss geändert

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. Bis zur zweiten Sitzung des Sonderausschusses Spreeraum im Januar 2009 für nachstehende Bebauungspläne unter Zugrundelegung des bisherigen Diskussionsstandes und den vorliegenden Anträgen* der Initiative Mediaspree versenken im Sonderausschuss bezirkseigene rechtssicher mögliche Änderungsvarianten zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen:

 

A)    B-Plan 2-10 (Baufeld an der Elsenbrücke)

B)    B-Plan V-76 (Fläche südöstlich der Bahntrasse)

 

  1. Bei der Erarbeitung der Varianten sind die BEHALA und die BSR zu beteiligen.

 

  1. Dem Sonderausschuss unverzüglich das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung für die Errichtung eines Hochhauses an der Elsenbrücke nach § 34 BauGB vorzulegen.

    Wenn sich aus § 34,1 BauBG die Nicht-Zulässigkeit des Hochhauses und keine vertrauensschutzsetzenden Maßnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag ergeben, wird die Festsetzung des Hochhauses im B-Plan 2-10 durch ein Gebäude mit einer maximalen Höhe von 24 mtr. ersetzt.

 

Begründung:

 

Um den Sonderausschuss Spreeraum in die Lage zu versetzen Entscheidungen für die BVV vorzubereiten, ist es erforderlich, dass das Bezirksamt eigene Vorstellungen zur städtebaulichen Entwicklung der genannten Flächen entwickelt und dazu den rechtlichen Rahmen prüft.

 

*Anträge des Initiativkreis Mediaspree versenken

1.        Antrag auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplanentwurfes 2-10 (Osthafen) Fläche zwischen Labels II und Elsenbrücke

2.        Antrag auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplanentwurfes 2-10 (Osthafen) Fläche zwischen ‚Nippon-Hotel’ und ‚MTV-Neubau’

3.        Antrag auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplans V-76 (Holzmarktstraße)

 

 

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich (JA-11, ENTHALTUNG-1) der BVV, den Antrag in der geänderten Fassung anzunehmen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. Bis zur zweiten Sitzung des Sonderausschusses Spreeraum im Januar 2009 für nachstehende Bebauungspläne unter Zugrundelegung des bisherigen Diskussionsstandes und den vorliegenden Anträgen* der Initiative Mediaspree versenken im Sonderausschuss bezirkseigene rechtssicher mögliche Änderungsvarianten zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen:

 

    1. B-Plan 2-10 (Baufeld an der Elsenbrücke)
    2. B-Plan V-76 (Fläche südöstlich der Bahntrasse)

 

  1. Bei der Erarbeitung der Varianten sind die BEHALA und die BSR zu beteiligen.

 

  1. Dem Sonderausschuss unverzüglich das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung für die Errichtung eines Hochhauses an der Elsenbrücke nach § 34 BauGB vorzulegen.

    Wenn sich aus § 34,1 BauBG die Nicht-Zulässigkeit des Hochhauses und keine vertrauensschutzsetzenden Maßnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag ergeben, wird die Festsetzung des Hochhauses im B-Plan 2-10 durch ein Gebäude mit einer maximalen Höhe von 24 mtr. ersetzt.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss SPREERAUM überwiesen.

 

 

 

StadtBau 17.02.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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