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Drucksache - DS/0968/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Ziele der Bauleitplanung im
Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 2 – 10 dahingehend zu ändern, dass
für die unbebauten Flächen zwischen dem Bauvorhaben „Labels II“ und der
Elsenbrücke folgende Festsetzungen gelten:
4. Der BGF-Anteil von Wohnnutzflächen auf den noch unbebauten Flächen im gesamten Bereich des Osthafens beträgt mindestens 70 %. Hierzu sind die durch § 1 Abs. 9 BauNVO eröffneten Möglichkeiten, die Baugebiete südöstlich von Labels II“ sowie zwischen Hotel und MTV entsprechend zu
gliedern, Gebrauch zu machen. 5. Die Uferbereiche werden als zusammenhängende, öffentlich zugängliche Grünfläche ausgewiesen, die eine Tiefe von mindestens 20 Meter von der Uferkante hat. Das Bezirksamt wird beauftragt, dem Sonderausschuss zur Entwicklung des Spreeraums eine entsprechende Rahmenplanung in mehreren Entwurfsvarianten vorzulegen. Es sind auch Möglichkeiten zu prüfen, die Sicherung der Bauleitplanung nötigenfalls durch eine Veränderungssperre zu erreichen. Begründung: Mit diesen Festlegungen
soll das Gelände in Annäherung zum Bürgerentscheid entwickelt werden. Auch war
bereits vor dem Bürgerentscheid Konsens in der BVV erreicht, dass das Hochhaus
gegenüber dem Allianzturm nicht gebaut werden soll. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss Spreeraum überwiesen. Ausschuss
SPREERAUM Änderungsantrag
SPD Im
Ausschuss abgelehnt (JA-3, NEIN-6, ENTHALTUNG-2) Änderungsantrag
DIE LINKE / im Ausschuss geändert Das
Bezirksamt wird beauftragt:
A) B-Plan 2-10 (Baufeld an der
Elsenbrücke) B) B-Plan V-76 (Fläche südöstlich der
Bahntrasse)
Begründung: Um den
Sonderausschuss Spreeraum in die Lage zu versetzen Entscheidungen für die BVV
vorzubereiten, ist es erforderlich, dass das Bezirksamt eigene Vorstellungen
zur städtebaulichen Entwicklung der genannten Flächen entwickelt und dazu den
rechtlichen Rahmen prüft. *Anträge
des Initiativkreis Mediaspree versenken 1.
Antrag
auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplanentwurfes 2-10 (Osthafen) Fläche
zwischen Labels II und Elsenbrücke 2.
Antrag
auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplanentwurfes 2-10 (Osthafen) Fläche
zwischen ‚Nippon-Hotel’ und ‚MTV-Neubau’ 3.
Antrag
auf Prüfung zur Änderung des Bebauungsplans V-76 (Holzmarktstraße) Der
Ausschuss empfiehlt mehrheitlich (JA-11, ENTHALTUNG-1) der BVV, den Antrag in
der geänderten Fassung anzunehmen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage
wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss SPREERAUM überwiesen. StadtBau
17.02.2010 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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