Drucksache - DS/1000-1/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV auf ihrer Sitzung im Januar 2009 eine Vorlage zuzuleiten, in der erste Schlussfolgerungen aus dem Interessenbekundungsverfahren zur Übertragung der ehemaligen Rosegger-Grundschule dargestellt werden. Dabei sind besonders Aussagen bezüglich der Werteermittlung für zukünftige Liegenschaften, der Ablauf des Verfahrens und Kriterien der Vergabeentscheidung darzustellen. Gleichzeitig soll das Bezirksamt erläutern, wie zukünftig Vertreter/innen von betroffenen Sozialraum- AGs und aller Fraktionen hinreichend beteiligt und eine ausreichende Kommunikation getroffener Entscheidungen in der Öffentlichkeit stattfinden wird. Das Bezirksamt hat sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung der BVV über diese Vorlage hinsichtlich der Vergabe der Liegenschaft keinerlei Vorentscheidungen mit rechtlich verbindlichem Charakter (Stichwort: Vertrauensschutz) getroffen werden.
Begründung:
In der letzten Schulausschusssitzung am 10.12.08 sind eine Reihe von Fragen des Ursprungsantrages diskutiert und geklärt worden. Um für die Zukunft Transparenz gewährleisten zu können, sollten betroffene Akteure rechtzeitig einbezogen werden und ein mehrheitsfähiges Verfahren vorhanden sein, nach dem der Prozess gestaltet wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV auf ihrer Sitzung im Januar 2009 eine Vorlage zuzuleiten, in der erste Schlussfolgerungen aus dem Interessenbekundungsverfahren zur Übertragung der ehemaligen Rosegger-Grundschule dargestellt werden. Dabei sind besonders Aussagen bezüglich der Werteermittlung für zukünftige Liegenschaften, der Ablauf des Verfahrens und Kriterien der Vergabeentscheidung darzustellen. Gleichzeitig soll das Bezirksamt erläutern, wie zukünftig Vertreter/innen von betroffenen Sozialraum- AGs und aller Fraktionen hinreichend beteiligt und eine ausreichende Kommunikation getroffener Entscheidungen in der Öffentlichkeit stattfinden wird. Das Bezirksamt hat sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung der BVV über diese Vorlage hinsichtlich der Vergabe der Liegenschaften keinerlei Vorentscheidungen mit rechtlich verbindlichem Charakter (Stichwort: Vertrauensschutz) getroffen werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text, siehe Anlage!
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird in die Ausschüsse Immobilien und Verrwaltung, Schule, Kultur und Bildung, PHI ff. überwiesen.
KuBi 09.12.09
Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss PHI, die DS zur Kenntnis zu nehmen.
Immo Verw. 06.01.2010
Der Ausschuss empfiehlt dem ff. PHI, die DS z. K. zu nehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
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