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Drucksache - DS/0998/III
Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, ob eine Brücke für FußgängerInnen und Radverkehr zwischen der Lohmühleninsel und dem
Osthafen realisierbar wäre, z.B. im Programm Stadtumbau West und darüber zu
berichten. Unter dem Aspekt der Kombination aus
statischer Funktion (vorgelagerter Brückenpfeiler) und öffentlicher Nutzung sollte der
geplante Wasserrückhalte-Ponton (Spree 2011) an dieser Stelle in die Prüfvarianten mit
einbezogen werden. Zudem besteht die Möglichkeit für einen weiteren vorgelagerten
Brückenpfeiler im Bereich der Spundwand auf der Kreuzberger Seite. Dadurch verkürzt sich die Spannweite
der Brücke und die Herstellungskosten vermindern sich. Begründung: Der „Hafensteg“ würde eine ähnliche
Lücke schließen wie der Brommysteg – eine Entfernung von ca. 1,3 Kilometer zwischen den
bestehenden Brücken. Eine räumliche Definition des
betreffenden Bereiches sowie einen Vorschlag zur Anordnung finden Sie im Plananhang. Carsten Joost für die Bürgerdeputierten 26.11.2008 BVV Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, ob eine Brücke für FußgängerInnen und Radverkehr zwischen der Lohmühleninsel und dem
Osthafen realisierbar wäre, z.B. im Programm Stadtumbau West und darüber zu
berichten. Unter dem Aspekt der Kombination aus
statischer Funktion (vorgelagerter Brückenpfeiler) und öffentlicher Nutzung sollte der
geplante Wasserrückhalte-Ponton (Spree 2011) an dieser Stelle in die Prüfvarianten mit
einbezogen werden. Zudem besteht die Möglichkeit für einen weiteren vorgelagerten
Brückenpfeiler im Bereich der Spundwand auf der Kreuzberger Seite. Dadurch verkürzt sich die Spannweite
der Brücke und die Herstellungskosten vermindern sich. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis
genommen Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Spreeraum überwiesen. StadtBau 17.02.2010 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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