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Drucksache - DS/1644/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass beim beabsichtigten Verkauf der Eisenbahnmarkthalle nicht nur die finanziellen Interessen des Landes bzw. der sich im alleinigen Eigentum des Landes befindlichen Berliner Großmarkt GmbH (BGM) Berücksichtigung finden, sondern zumindest gleichberechtigt auch wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Interessen des Bezirks sowie die Forderungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Die BVV fordert das Bezirksamt auf, gemeinsam mit dem Senat nach Wegen zu suchen, um diese Zielsetzung umzusetzen. Die BVV erwartet, dass vorab keine Entscheidung über den Verkauf der Halle getroffen wird, das bedingungsfreie Bieterverfahren aufgehoben wird und in ein neues Verfahren die angesprochenen Interessen des Bezirks und der Anwohnerinnen und Anwohner Eingang finden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass beim beabsichtigten Verkauf der Eisenbahnmarkthalle nicht nur die finanziellen Interessen des Landes bzw. der sich im alleinigen Eigentum des Landes befindlichen Berliner Großmarkt GmbH (BGM) Berücksichtigung finden, sondern zumindest gleichberechtigt auch wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Interessen des Bezirks sowie die Forderungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Die BVV fordert das Bezirksamt auf, gemeinsam mit dem Senat nach Wegen zu suchen, um diese Zielsetzung umzusetzen. Die BVV erwartet, dass vorab keine Entscheidung über den Verkauf der Halle getroffen wird, das bedingungsfreie Bieterverfahren aufgehoben wird und in ein neues Verfahren die angesprochenen Interessen des Bezirks und der Anwohnerinnen und Anwohner Eingang finden.
Zugleich auch DS/1636/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt, Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und Quartiersmanagement ff.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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