Drucksache - DS/1317/III  

 
 
Betreff: Erbbaurechtsverträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPDVorsteherin
Verfasser:Jaath, KristineBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
03.02.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
09.02.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1317_VzK Erbbaurechtsverträge  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Aufstellung aller bezirkseigenen Immobilien zu fertigen, zu denen augenblicklich Prüfungen bzw. Vertragsverhandlungen zur Vergabe an Dritte im Erbbaurecht stattfinden. Die Aufstellung soll beinhalten

 

  • die laufenden Kosten (bw/buw) je Immobilie pro anno,
  • die laufenden Miet-/Pachteinnahmen pro anno,
  • den jeweils voraussichtlichen Zeitpunkt eines entsprechenden Vertragsabschlusses.

 

Desweiteren wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, ob sich die Beschleunigung der einzelnen Vertragsverhandlungen durch die Beauftragung einer externen, auf Erbbaurecht spezialisierten Kanzlei insgesamt kostenreduzierend für den Bezirkshaushalt auswirken würde.

 

Aufstellung und Prüfergebnis sind der BVV bis Juli 2009 vorzulegen.

 

Begründung:

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage sollten alle Wege geprüft werden Kosten zu reduzieren.

 



Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Aufstellung aller bezirkseigenen Immobilien zu fertigen, zu denen augenblicklich Prüfungen bzw. Vertragsverhandlungen zur Vergabe an Dritte im Erbbaurecht stattfinden. Die Aufstellung soll beinhalten

 

  • die laufenden Kosten (bw/buw) je Immobilie pro anno,
  • die laufenden Miet-/Pachteinnahmen pro anno,
  • den jeweils voraussichtlichen Zeitpunkt eines entsprechenden Vertragsabschlusses.

 

Des weiteren wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, ob sich die Beschleunigung der einzelnen Vertragsverhandlungen durch die Beauftragung einer externen, auf Erbbaurecht spezialisierten Kanzlei insgesamt kostenreduzierend für den Bezirkshaushalt auswirken würde.

 

Aufstellung und Prüfergebnis sind der BVV bis Juli 2009 vorzulegen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in die Ausschüsse Immobilien und Verwaltung und PHI ff. überwiesen.

 

ImmoVerwA   03.02.

 

Vorlage einstimmig z. K. genommen.

BA soll vierteljährlich berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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