Drucksache - DS/1354-1/III  

 
 
Betreff: Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer Hier: Ergänzungen der VzK 1354/III bezüglich verkehrlicher Belange
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Assatzk, MirkoBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss SPREERAUM Vorberatung
13.01.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM gegenstandslos     
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 28.10.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die "Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer" insofern zu ergänzen, dass verkehrliche Belange ihre Berücksichtigung finden und der Standortvorteil des Kreuzberger Spreeraums bzgl. seines Anschlusses an den öffentlichen Personennahverkehr Berücksichtigung findet und der ruhende Verkehr auf den in der Vorlage zur Kenntnisnahme genannten sechs Grundstücken ausgeschlossen wird.

 

 

Begründung:             

 

Die DS 1354/III findet die Unterstützung der Antrag stellenden Fraktion. Sie sollte dringend ergänzt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss SPREERAUM

 

 

 

StadtBau 02.02.10

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die "Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer" insofern zu ergänzen, dass verkehrliche Belange ihre Berücksichtigung finden und der Standortvorteil des Kreuzberger Spreeraums bzgl. seines Anschlusses an den öffentlichen Personennahverkehr Berücksichtigung findet und der ruhende Verkehr auf den in der Vorlage zur Kenntnisnahme genannten sechs Grundstücken ausgeschlossen wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die "Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer" insofern zu ergänzen, dass verkehrliche Belange ihre Berücksichtigung finden und der Standortvorteil des Kreuzberger Spreeraums bzgl. seines Anschlusses an den öffentlichen Personennahverkehr Berücksichtigung findet und der ruhende Verkehr auf den in der Vorlage zur Kenntnisnahme genannten sechs Grundstücken ausgeschlossen wird.

 

 
 

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