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Drucksache - DS/1588/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Situation an der Musikschule bis zur Februar
BVV aufzuzeigen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind keinerlei
Entlassungen/Aufhebungsbescheide zu erteilen, weder gegenüber den
Lehrbeauftragten noch gegenüber den Schülerinnen und Schülern. Dabei
ist besonders darauf einzugehen: §
die
bauliche Situation in der Musikschule Zelterstraße §
die
Situation der Honorarkräfte §
die
Situation der Schülerinnen und Schüler. Begründung: Wegen des hohen Deckungsgrades der
Musikschule durch Einnahme aus den Schülerentgelten ergibt sich durch die
Kürzung von 220 000 € im Musikhaushalt nur eine tatsächliche Einsparung für den
Bezirk von ca. 22 000€ (10%). Dies rechtfertigt nicht den beträchtlichen
Schaden, den Kündigungen von Schülern und Lehrkräften an der seit Jahren
erfolgreichen Arbeit der Schule hinsichtlich Kultur, Jugendbildung und
Integration anrichten würden. 27.01.2010
ÄA B’90 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Situation an der Musikschule bis zur Februar
BVV aufzuzeigen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind keinerlei
Kündigungen/Aufhebungsbescheide zu erteilen, weder gegenüber den
Lehrbeauftragten noch gegenüber den Schülerinnen und Schülern. Dabei
ist besonders darauf einzugehen: ·
auf
den Zusammenhang zwischen den vorgegebenen Einnahmeerwartungen und den Ausgaben
der Musikschule ·
auf
die Verwendung der Sondermittel aus dem Bürgerhaushalt 2008/2009 in Höhe von
100.000 € und deren Auswirkung auf das Budgetierungsergebnis 2009 (wurden die
Ausgaben für Honorarmittel tatsächlich zu 90 % aus den Einnahmen durch
Unterrichtsentgelte gedeckt bzw. refinanziert?) ·
auf
die Einsparvorgaben des Bezirksamtes im LuV Weiterbildung und Kultur und seine
Auswirkungen auf die einzelnen Fachbereiche des LuV’s (FB Bibliotheken, FB
Volkshochschule, FB Kultur und Geschichte mit den Einrichtungen Bezirksmuseum,
Kunstraum Kreuzberg im Bethanien, Ballhaus Naunystraße, Galerie im Turm, Alte
Feuerwache, FB Musikschule) ·
die
bauliche Situation in der Musikschule Zellestraße ·
die
Situation der Honorarkräfte ·
die
Situation der Schülerinnen und Schüler. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Situation an der Musikschule bis zur Februar
BVV aufzuzeigen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind keinerlei
Kündigungen/Aufhebungsbescheide zu erteilen, weder gegenüber den
Lehrbeauftragten noch gegenüber den Schülerinnen und Schülern. Dabei
ist besonders darauf einzugehen: ·
auf
den Zusammenhang zwischen den vorgegebenen Einnahmeerwartungen und den Ausgaben
der Musikschule ·
auf
die Verwendung der Sondermittel aus dem Bürgerhaushalt 2008/2009 in Höhe von
100.000 € und deren Auswirkung auf das Budgetierungsergebnis 2009 (wurden die
Ausgaben für Honorarmittel tatsächlich zu 90 % aus den Einnahmen durch
Unterrichtsentgelte gedeckt bzw. refinanziert?) ·
auf
die Einsparvorgaben des Bezirksamtes im LuV Weiterbildung und Kultur und seine
Auswirkungen auf die einzelnen Fachbereiche des LuV’s (FB Bibliotheken, FB
Volkshochschule, FB Kultur und Geschichte mit den Einrichtungen Bezirksmuseum,
Kunstraum Kreuzberg im Bethanien, Ballhaus Naunystraße, Galerie im Turm, Alte
Feuerwache, FB Musikschule) ·
die
bauliche Situation in der Musikschule Zellestraße ·
die
Situation der Honorarkräfte ·
die
Situation der Schülerinnen und Schüler. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage
wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Kultur und Bildung überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage
wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird zur Kenntnis genommen. |
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