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Drucksache - DS/1651/III
Sehr
geehrter Herr Diener, Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Aus welchem Grund waren trotz der Veröffentlichung
der offiziellen Verkehrspegelzählung in den Medien, trotz einer offiziellen
Studie der TU Dresden und des Senats zur Verkehrssituation unserem Bezirksamt
laut Anfrage der FDP No. DS/1559/III keine offiziellen Zahlen und Statistiken
bekannt? Das
Ordnungsamt wertet statistische Daten von Verkehrspegelzählungen o.ä. nicht aus, sondern fokussiert
seine Aktivitäten auf Kernaufgaben. Eine dieser Aufgaben umfasst die Verfolgung
von Ordnungswidrigkeiten nach der StVO im ruhenden Verkehr und im Fließverkehr
auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Zur Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten
sind die vom Fragesteller genannten Statistiken entbehrlich. Die Verfolgung
erfolgt durch konkrete Feststellung während der täglichen Bestreifung. 2.
Wie erklärt sich das Bezirksamt das extreme
Missverhältnis zwischen einem Fahrradfahreraufkommen von ca. 21% und lediglich
3,78% zur Anzeige gebrachten Ordnungswidrigkeiten bei Fahrradfahrern in
unserem Bezirk? Unterstellt, dass in unserem Bezirk
ein Fahrradfahreraufkommen von 21 % besteht, ist es nicht Aufgabe des
Ordnungsamtes, statistisch gerecht verteilt Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
Festgestellte Ordnungswidrigkeiten von Fahrradfahrern werden soweit möglich
geahndet. Das mag "nur" 3,78 % aller Verkehrsordnungswidrigkeiten
ausmachen, wenn man unterstellt, dass aufgrund eines Aufkommens von 21 %
wesentlich mehr Radfahrer gegen die StVO verstoßen. 3.
Wie viele Ausnahmegenehmigungen mussten dem
Bezirksamt für noch nicht entsprechend der Euro 4−Norm umgerüsteten Fahrzeuge
erteilt werden? Davon
ausgehend, dass nicht danach gefragt ist, wie viele Ausnahmegenehmigungen dem
Bezirksamt, sondern vom Bezirksamt erteilt wurden, sind folgende Zahlen zu
nennen: Vom 01.
Oktober 2009 - 22.02.2010 wurden 664 Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der
2. Stufe für das Befahren der Umweltzone erteilt. Mit
freundlichen Grüßen Dr. Peter
Beckers |
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