Drucksache - DS/1651/III  

 
 
Betreff: Ordnungswidrigkeiten Fahrradfahrer und Autofahrer II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Diener, Thomas 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 02.03.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.      Aus welchem Grund waren trotz der Veröffentlichung der offiziellen Verkehrspegelzählung in den Medien, trotz einer offiziellen Studie der TU Dresden und des Senats zur Verkehrssitua­tion unserem Bezirksamt laut Anfrage der FDP No. DS/1559/III keine offiziellen Zahlen und Statistiken bekannt?

 

Das Ordnungsamt wertet statistische Daten von Verkehrspegelzählungen  o.ä. nicht aus, sondern fokussiert seine Aktivitäten auf Kernaufgaben. Eine dieser Aufgaben umfasst die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach der StVO im ruhenden Verkehr und im Fließver­kehr auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Zur Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten sind die vom Fragesteller genannten Statistiken entbehrlich. Die Verfolgung erfolgt durch konkrete Feststellung während der täglichen Bestreifung.

 

2.      Wie erklärt sich das Bezirksamt das extreme Missverhältnis zwischen einem Fahrradfahrerauf­kommen von ca. 21% und lediglich 3,78% zur Anzeige gebrachten Ord­nungswidrigkeiten bei Fahrradfahrern in unserem Bezirk?

 

Unterstellt, dass in unserem Bezirk ein Fahrradfahreraufkommen von 21 % besteht, ist es nicht Aufgabe des Ordnungsamtes, statistisch gerecht verteilt Ordnungswidrigkeiten zu ahn­den. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten von Fahrradfahrern werden soweit möglich geahn­det. Das mag "nur" 3,78 % aller Verkehrsordnungswidrigkeiten ausmachen, wenn man un­terstellt, dass aufgrund eines Aufkommens von 21 % wesentlich mehr Radfahrer gegen die StVO verstoßen.

 

3.      Wie viele Ausnahmegenehmigungen mussten dem Bezirksamt für noch nicht entsprechend der Euro 4−Norm umgerüsteten Fahrzeuge erteilt werden?

 

Davon ausgehend, dass nicht danach gefragt ist, wie viele Ausnahme­genehmigungen dem Bezirksamt, sondern vom Bezirksamt erteilt wurden, sind folgende Zahlen zu nennen:

 

Vom 01. Oktober 2009 - 22.02.2010 wurden 664 Ausnahmegenehmigun­gen im Rahmen der 2. Stufe für das Befahren der Umweltzone erteilt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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