Drucksache - DS/1666/III  

 
 
Betreff: Schneemassen auf Gebäuden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, Andy 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 04.03.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat das BA infolge der großen Schneemassen die temporäre Schließung von Gebäuden veranlasst?

 

  1. Wenn ja, welche Gebäude waren/sind betroffen?

 

  1. Wenn nein, in welcher Weise hat das BA überprüft, ob Gebäude durch zu hohe Schneelasten gefährdet sind? Wie ist das BA zu dem Ergebnis gekommen, dass keinerlei Gefahr besteht?

 

  1. Nachfrage:

In welcher Weise wurden/werden Gefahrensituationen durch möglicherweise herab fallende Schneemassen analysiert und behoben?

 

Frau Kalepky:

Zu 1:

Im Bereich der Schulgebäude und darauf zielt ja ihre Frage vor allen Dingen ab, angestoßen auch aufgrund der Situation in Mitte.

Unsere Schulsportanlagen sowie die Jugendfreizeiteinrichtungen fanden keine Schließungen statt.

Zu 2:

Das ergibt sich aus meiner ersten Beantwortung und ist damit ebenfalls beantwortet.

Zu 3:

Nachdem Vorfall in Bad Reichenhall hat das Bauamt vorausschauend alle Gebäude mit weit gespannten Dächern von einem Statiker prüfen lassen. Grundsätzlich liegen aber für alle Gebäude statische Berechnungen vor, die die anzunehmende Last/Schnee- und Eislast gemäß der DIN 1055 berücksichtigt. Die Verkehrssicherungspflicht für alle Objekte liegt beim Eigentümer. Dieser kann bei vermuteter Überlastung der Dächer als Erstmaßnahme das Gebäude sperren und das ist in Mitte erfolgt. Als Zweitmaßnahme liegt es in der Verantwortung auch der Eigentümer, zu überlegen, wie der Schnee entsorgt werden soll und werden kann. Diese Maßnahmen werden nicht vom Baumanagement in dem falle dann veranlasst, sondern eben vom jeweiligen Eigentümer.

Zur 1. Nachfrage:

Die Gefahrensituation bestand hauptsächlich in der Winterferienzeit, so wie wir ja auch gesagt haben. Mittlerweile ist die Situation ja etwas entspannter. Die Kontrolle und die Einleitung eventueller Maßnahmen in den Schulen erfolgte durch die Schulhausmeister.

 

Herr Hehmke:

Sie haben jetzt explizit die Schulen und Sporthallen erwähnt. Bezieht sich diese Aussage auch auf andere Gebäude im Eigentum des Bezirksamtes bzw. auch auf Gebäude im privaten Eigentum, bei der eine solche Gefahrensituation vermutet wurde und ggf. dort auch interveniert worden ist oder gibt es gar keine Handlungen.

 

Frau Kalepky:

Zur 2 Frage: Private Eigentümer sind wir ja nicht, insofern geht es tatsächlich immer nur um unsere Liegenschaften.

Zur 1. Nachfrage: Es geht im wesentlichen, es ist ja für dieses Beispiel in Reichenhall eben noch mal sehr deutlich geworden, dass sind große Spannweiten eines bestimmten Gebäudetyps mit einer bestimmten Dachkonstruktion. Wir haben ja einige Dachkonstruktionen in der Stahlbetonkonstruktion- da ist das keine kritische Masse mehr. Das sind vor allem bestimmte Konstruktionen, ich meine das sind die Trapezblechkonstruktionen, die vor allen Dingen auch mit dem ersten Schwerpunkt untersucht worden sind, nachdem die Katastrophe damals in Bad Reichenhall passiert ist.  

 

 

 
 

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