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Drucksache - DS/1666/III
Ich
frage das Bezirksamt:
In welcher Weise wurden/werden Gefahrensituationen durch
möglicherweise herab fallende Schneemassen analysiert und behoben? Frau
Kalepky: Zu 1: Im
Bereich der Schulgebäude und darauf zielt ja ihre Frage vor allen Dingen ab,
angestoßen auch aufgrund der Situation in Mitte. Unsere
Schulsportanlagen sowie die Jugendfreizeiteinrichtungen fanden keine
Schließungen statt. Zu 2: Das
ergibt sich aus meiner ersten Beantwortung und ist damit ebenfalls beantwortet. Zu 3: Nachdem
Vorfall in Bad Reichenhall hat das Bauamt vorausschauend alle Gebäude mit weit
gespannten Dächern von einem Statiker prüfen lassen. Grundsätzlich liegen aber
für alle Gebäude statische Berechnungen vor, die die anzunehmende Last/Schnee-
und Eislast gemäß der DIN 1055 berücksichtigt. Die Verkehrssicherungspflicht
für alle Objekte liegt beim Eigentümer. Dieser kann bei vermuteter Überlastung
der Dächer als Erstmaßnahme das Gebäude sperren und das ist in Mitte erfolgt.
Als Zweitmaßnahme liegt es in der Verantwortung auch der Eigentümer, zu
überlegen, wie der Schnee entsorgt werden soll und werden kann. Diese Maßnahmen
werden nicht vom Baumanagement in dem falle dann veranlasst, sondern eben vom
jeweiligen Eigentümer. Zur 1.
Nachfrage: Die
Gefahrensituation bestand hauptsächlich in der Winterferienzeit, so wie wir ja
auch gesagt haben. Mittlerweile ist die Situation ja etwas entspannter. Die
Kontrolle und die Einleitung eventueller Maßnahmen in den Schulen erfolgte
durch die Schulhausmeister. Herr
Hehmke: Sie haben
jetzt explizit die Schulen und Sporthallen erwähnt. Bezieht sich diese Aussage
auch auf andere Gebäude im Eigentum des Bezirksamtes bzw. auch auf Gebäude im
privaten Eigentum, bei der eine solche Gefahrensituation vermutet wurde und
ggf. dort auch interveniert worden ist oder gibt es gar keine Handlungen. Frau
Kalepky: Zur 2
Frage: Private Eigentümer sind wir ja nicht, insofern geht es tatsächlich immer
nur um unsere Liegenschaften. Zur 1.
Nachfrage: Es geht im wesentlichen, es ist ja für dieses Beispiel in
Reichenhall eben noch mal sehr deutlich geworden, dass sind große Spannweiten
eines bestimmten Gebäudetyps mit einer bestimmten Dachkonstruktion. Wir haben
ja einige Dachkonstruktionen in der Stahlbetonkonstruktion- da ist das keine kritische
Masse mehr. Das sind vor allem bestimmte Konstruktionen, ich meine das sind die
Trapezblechkonstruktionen, die vor allen Dingen auch mit dem ersten Schwerpunkt
untersucht worden sind, nachdem die Katastrophe damals in Bad Reichenhall
passiert ist. |
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