anbei übersende ich die schriftliche
Beantwortung der mündlichen Anfrage.
1. Wie wird die Möglichkeit der Akteneinsicht in
den eigenen Leistungsakten und den eigenen Beratungsvermerken für die
BürgerInnen im Jobcenter Friedrichshain Kreuzberg organisiert?
Die Möglichkeit der Akteneinsicht in den eigenen Leistungsakten ist im
JC Friedrichshain-Kreuzberg so geregelt, dass diese auf Antrag auf Aktensicht
erfolgen kann.
Nach Vorliegen eines entsprechenden
Antrags wird die Akte im Hinblick aufschutzbedürftige Daten Dritter gesichtet und ggf. werden diese mit
Hinweis auf eine erfolgte Entfernung aus der Akte entfernt. Dies kann z.B.
durch Einbringen eines Fehlblattes mit dem Inhalt "Einkommensverhältnisse
des Partners" ohne inhaltliche Angaben geschehen.
Ist dies erfolgt, wird dem Kunden
Zeit und Ort der Möglichkeit der Einsichtnahme mitgeteilt
2. Welche Erfahrungen sind dem Bezirksamt bekannt,
dass eine Akteneinsicht in den eigenen Leistungsakten und den eigenen
Beratungsvermerken den BürgerInnen verwehrt oder nur erschwert zugänglich
gemacht werden?
Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass im JC Friedrichshain-Kreuzberg die
Akteneinsicht erschwert oder verhindert würde.
3. Wie schätzt das Bezirksamt die Beratungspflicht
der Jobcenter ein, die BürgerInnen auf ihr Recht der Akteneinsicht ausreichend
zu beraten?
Bei Antragstellung erhalten alle Hilfebedürftigenantragstellenden
Bürgerinnen und Bürger ein Merkblatt zum Leistungsbezug. Dieses Merkblatt
verweist auf den allgemeinen Auskunftsanspruch hinsichtlich aller zur Person
des Hilfebedürftigen gespeicherten Daten. Darüber hinaus erfolgt eine
Aufklärung über den Datenschutz.
Eine grundsätzliche allgemeine
Beratungspflicht obliegt dem JobCenter nicht. Diese erfolgt anlassbezogen. Alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des JC sind im Rahmen einer Schulung zum
Datenschutz auch über das Recht sowie die Art und Weise der Rechte des
Hilfebedürftigen betreffend den allgemeinen Auskunftsanspruch und die
Akteneinsicht (sowohl in die Akte in Papierform als auch in die elektronische
Akte) geschult worden. Unter dieser Voraussetzung sind alle Mitarbeiter
des Hauses in der Lage, im Falle eines Beratungsanlasses bürgernah auf das
Begehren auf Akteneinsicht oder Auskunft insoweit einzugehen, als dass sie die
für das jeweils erforderliche Verfahren notwendigen Maßnahmen einleiten.
Nachfragen:
1. In welcher Form kann das Bezirksamt auf das
Jobcenter einwirken, damit das Beratungsangebot für die BürgerInnen in der
Weise verbessert werden, dass BürgerInnen sich als Kunden für eine individuelle
Arbeitsvermittlung erfahren und nicht als Bittsteller für Ihre gesetzlich
garantierten Leistungen wahrnehmen?
Das Bezirksamt nimmtim Rahmen seiner Rolle als einer der
Träger des JC in der Trägervertretung der Arge Einfluss auf die Organisation
der Leistungen des SGB II im JC Friedrichshain-Kreuzberg.
Den grundsätzlichen Auftrag der
gesetzgebenden Mehrheit auf Bundesebene, mit dem SGB II mitwirkungspflichtig
die Grundsicherung arbeitsfähiger Hilfebedürftiger zu organisieren und dabei
den Schwerpunkt auf die Reduzierung bzw. den Wegfall der Hilfebedürftigkeit
durch Reintegration in den Arbeitsmarkt notfalls unter Anwendung von Sanktionen
zu betreiben, kann das BA auf kommunaler Ebene bestenfalls lindern.
Allerdings sind sich die Träger,
Bezirksamt und Agentur für Arbeit, auf kommunaler Ebene einig, dass alle
Maßnahmen zu ergreifen sind, die eine individuelle auf Langfristigkeit zielende
Reintegration in Arbeit fördern und unterstützen.
Seit der Einführung des
Neukundenmanagements werden im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg die Kundinnen
und Kunden schon früh in die Vermittlungs- und Aktivierungsbemühungen
einbezogen. Mit der Einführung des 4-Phasen-Modells wurde den Vermittlern ein
arbeitnehmerorientiertes rechtskreisübergreifendes Integrationskonzept als
Grundlage für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Mildner-Spindler
24.02.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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