Ich frage das Bezirksamt:
- Warum ist es in anderen Bezirken (z.B. in Mitte) eher möglich, behindernd abgestellte oder abgelegte E-Roller abzuschleppen und umzusetzen, in Friedrichshain-Kreuzberg jedoch nicht?
- Warum ist es scheinbar nicht möglich, mit den Bezirken, die ein ähnliches Problem mit E-Rollern haben, kooperativ zusammenzuarbeiten - auch vor dem Hintergrund einer angeblich nicht vorhandenen Verwahrstelle in Friedrichshain-Kreuzberg?
- No-Parking-Zones, die jetzt zunehmend eingerichtet werden sollen, lösen auch in Zukunft nicht das Problem des behindernden Wildparkens von E-Rollern auf Gehwegen. Warum verpflichtet das Bezirksamt die Verleihfirmen nicht, auf vom Bezirk bereitgestellten Flächen im Straßenland, Parking-Zones einzurichten, auf denen das Abstellen und die Mitnahme sowie ausschließlich das An- und Abmelden der E-Roller möglich ist?
Beantwortung: BezStR Frau Gerold
zu Frage 1: Ich habe auch dazu schon im Ausschuss berichtet, aber natürlich auch hier für die ganze BVV.
Auch das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg setzt falsch bzw. behindernd abgestellte E-Roller um. Die personellen Kapazitäten der beiden Ordnungsämter sind allerdings nicht vergleichbar. Das Ordnungsamt Mitte verfügt über mehr Personal.
Sowohl die Sharing-Anbieter als auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz haben Kontaktdaten für die Meldung und Abhilfe bei derartigen Störungen zur Verfügung gestellt.
Unser Ordnungsamt nutzt vermehrt diese Kontaktdaten und fordert die Anbieter jeweils zur sofortigen Beseitigung der Störung auf.
Darüber hinaus gibt es derzeit - und das ist tatsächlich der entscheidende Punkt - noch keine Tarifstelle in der Gebührenordnung, um den Aufwand für Umsetzung den Verursachern tatsächlich auch in Rechnung stellen zu können, im Gegensatz zur Umsetzung falsch geparkter Kraftfahrzeuge, die vom Verursacher/von der Verursacherin dann auch gezahlt werden und in Rechnung gestellt werden.
Insofern stellen eben die Umsetzungen der E-Scooter bislang wirtschaftlich Negativkosten für die Bezirksämter dar, weshalb ich mich auch gemeinsam mit meinen Ordnungsamtskollegen parteiübergreifend dafür einsetze, dass es die Tarifstelle in der Gebührenordnung bald gibt.
zu Frage 2: Eine Kooperation mit den anderen Bezirken, d.h. Meinungs- und Informationsaustausch sowie Absprachen für weitgehend einheitliche Verwaltungspraxis existiert auf vielen Ebenen und regelmäßig. Eine gemeinsame Verwahrstelle würde letztendlich dann Sinn ergeben, wenn die Entfernung bis zum nächsten entsprechenden Ort nicht allzu groß ist.
Die Ausführung in der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache DS/0104/VI zur in der hier vorliegenden Frage angesprochenen Verwahrstelle bezieht sich auf die Forderung des Antrages Drucksache DS/0104/VI, Kfz-Verwahrstellen für E-Scooter zu nutzen, allerdings existieren in den Bezirken keine Kfz-Verwahrstellen. Das heißt, es bezog sich auf das Thema „Kfz-Verwahrstelle“.
zu Frage 3: Dass No-Parking-Zones das Problem dauerhaft nicht lösen und dafür geeignet sind, ist zutreffend. Es handelt sich dabei auch nur um eine Brückenlösung auf den Weg hin zu sog. Parking-Zones, damit ausschließlich dort und nirgendwo anders E-Roller abgestellt werden können und die Anmietung nur dort abgemeldet werden kann.
Vorbereitungen dazu laufen bereits in Zusammenarbeit mit der SenUMVK und der BVG. So wird derzeit im Bezirksamt die Einrichtung von Jelbi-Punkten mit entsprechender Infrastruktur an geeigneten Orten mit Jelbi und BVG abgestimmt. Die Punkte sind dann deutlicher als E-Roller-Parkplätze gekennzeichnet und müssen auch straßenverkehrsrechtliche Vorgaben erfüllen.
Je mehr solcher Einrichtungen geschaffen werden,, und das ist mein Ziel, davon sehr viele zu schaffen gemeinsam mit Jelbi, desto eher werden die jetzigen No-Parking-Zones verzichtbar werden.
Friedrichshain-Kreuzberg und alle anderen Bezirke sind jedoch insoweit an eine Zeit- und Maßnahmenplanung der SenUMVK und der BVG gebunden und können nicht jeweils für sich eigene Vereinbarungen mit den Verleihfirmen treffen. Über das Projekt mit Jelbi hinaus, an dem wir gerade arbeiten, wir haben sowohl No-Parking-Zones gemeldet als auch wir Punkte gemeldet haben für Jelbi-Punkte, wo welche eingerichtet werden könnten, verfügen wir auch bisher über eigene Abstellflächen, die wir in eigener Zuständigkeit errichtet haben und auch das wollen wir in diesem Jahr weiter ausbauen.
Herr Shafaqyar: Vielen Dank, Frau Gerold. Es besteht die Möglichkeit für Nachfragen. Herr Giebel hat eine.
Herr Giebel: So, ich habe noch mal eine Nachfrage zum Genehmigungsverfahren: Wie sieht es eigentlich aus mit diesem Genehmigungsverfahren? Gibt es überhaupt ein Genehmigungsverfahren oder kann jede Firma, die jetzt sagt, ich habe jetzt irgendwie Bock, eine ganze Handvoll Roller in den Straßenverkehr zu werfen, kann ich das dann einfach so machen oder wie sieht das aus?
zu Nachfrage 1: Also die Frage der Sondernutzung, die Sie ansprechen, im öffentlichen Raum für E-Scooter und auch für Leih…, also Car-Sharing-Fahrzeuge sind ja gerade auch auf Landesebene neu geregelt worden in der Sondernutzungsgebührenordnung und da ist es auch die Sondernutzungsgebühr für E-Scooter enthalten. Also nein, es gibt diese neue Verordnung.