Drucksache - DS/0576/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der anstehenden Sanierung der Hausburg-Grundschule die hofseitige Außenwand des Quergebäudes vollständig einzubeziehen und die Einschusslöcher aus der Endphase des Zweiten Weltkrieges zu beseitigen.
Begründung:
Die Sanierung der Hausburg-GS gehört zu denjenigen Vorhaben der BSO, deren Finanzierung in den kommenden Jahren gesichert ist. Unklarheit besteht bis heute hinsichtlich der Einbeziehung der Einschusslöcher in ein Sanierungskonzept. Über mehrere Jahre wurde mit hohem Aufwand und mit großer Unterstützung des Amtes für Weiterbildung und Kultur (FB Bezirksgeschichte/ Museum) nach Quellen gesucht, die die Hintergründe der Entstehung dieser Einschusslöcher aufklären können, ohne Erfolg. Es steht seit Jahren die nicht belegte Behauptung im Raum, es könne sich ggf. um eine Erschießungswand handeln. Dagegen spricht jedoch die sehr breite und hohe Streuung der Einschusslöcher und das Nichtvorhandensein einer einzigen Quelle mit Hinweisen auf diese These. Der Denkmalschutz besteht bisher auf der Einbeziehung der Wand in ein Sanierungskonzept unter der Maßgabe des Erhalts der Einschusslöcher. Die Schulgemeinschaft der Hausburg-GS hat sich eindeutig gegen deren Erhalt ausgesprochen. Es ist nach vielen Jahren angesichts der anstehenden Sanierung und vor dem Hintergrund der nicht erbrachten Nachweise für die These der Erschießungswand an der Zeit, eine abschließende Entscheidung herbeizuführen.
BVV 25.01.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
StaWo 04.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der anstehenden Sanierung der Hausburg-Grundschule die hofseitige Außenwand des Quergebäudes vollständig einzubeziehen und die Einschusslöcher aus der Endphase des Zweiten Weltkrieges zu beseitigen.
BVV 24.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der anstehenden Sanierung der Hausburg-Grundschule die hofseitige Außenwand des Quergebäudes vollständig einzubeziehen und die Einschusslöcher aus der Endphase des Zweiten Weltkrieges zu beseitigen.
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