Drucksache - DS/0588/VI  

 
 
Betreff: Keine Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes für Lieferdienste!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Jokisch, Rene 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Vorberatung
18.04.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung (VerO)      
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beratung ff
03.05.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung (VerO)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.05.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Keine Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes für Lieferdienste  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, keine Sondernutzungen für die Lieferdienste dermobilen Plattformökonomie“ zu erteilen. Das betrifft insbesondere das Abstellen von Gebinden und Waren auf öffentlichen Gehwegen, wie auch das Parken der entsprechenden Lieferfahrzeuge. 

 

Begründung:

 

Das Liefern und Zustellen von Waren und Speisen ist ein wachsender Wirtschaftszweig, der einen relevanten Einfluss auf öffentliche Flächen und den Verkehr hat. Nahezu alle Bezahlmodelle der Lieferdienste basieren auf Arbeitsbedingungen, die dazu führen, dass die StVO nicht eingehalten wird. Das Abstellen von Waren und Fahrzeugen aller Art auf den öffentlichen Gehwegen und im Straßenland stellt eine zunehmende Gefahr insbesonderer Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen Beeinträchtigungen dar und ist auch mit Blick auf die Arbeitsbedingungen problematisch.

 

 

BVV 25.01.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Verkehr und Ordnung

 

 

VerkehrOrd 03.05.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, weiterhin keine Sondernutzungen für die Lieferdienste der „mobilen Plattformökonomie“ zu erteilen. Das betrifft insbesondere das Abstellen von Gebinden und Waren auf öffentlichen Gehwegen, wie auch das Parken der entsprechenden Lieferfahrzeuge.

 

 

BVV 24.05.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, weiterhin keine Sondernutzungen für die Lieferdienste der „mobilen Plattformökonomie“ zu erteilen. Das betrifft insbesondere das Abstellen von Gebinden und Waren auf öffentlichen Gehwegen, wie auch das Parken der entsprechenden Lieferfahrzeuge.

 

 
 

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