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Drucksache - DS/0619/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Nach Auskunft der Eigentümerin haben sich auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse während der bisherigen Sanierungsmaßnahmen das Sanierungskonzept erweitert bzw. geändert. Infolgedessen waren die vorliegende Baugenehmigung, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die bisherigen erhaltungsrechtlichen Abstimmungen anzupassen.
Weiterhin wird begründet, dass ohne eine Umwandlung in Eigentumswohnung und entsprechender Veräußerung eine Unwirtschaftlichkeit der Sanierung vorliegen würde. Für die Umwandlung in Wohneigentum ist eine erhaltungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Eine Vermietung der Wohnräume komme nach Aussage der Eigentümerin auf Grund der Miethöhe nicht in Betracht. Die erhaltungsrechtlichen Bestimmungen begrenzen den Standard der Wohnungsausstattung, sodass eine entsprechende Miethöhe nicht zu erzielen sei, um die Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich durchführen zu können.
Aktuell besteht eine Rückführungsaufforderung mit Zwangsgeldandrohung. Wann die Mieter*innen wieder in ihre Wohnungen einziehen können, ist derzeit noch unklar.
Das Wohnungsamt steht in engem Kontakt mit der Stadtplanung (Arbeitsgruppe Erhaltungsgebiete), um ein im Bezirksamt abgestimmtes Vorgehen zu gewährleisten.
Die Eigentümerin ist eine GmbH mit Sitz in Berlin. Weitere leerstehende Wohnungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, die im Besitz der Eigentümerin stehen, sind dem Wohnungsamt nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Nöll Bezirksstadtrat
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