Drucksache - DS/0619/VI  

 
 
Betreff: Hasenheide 47
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Haberer, MariaHaberer, Maria
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:


1. Mit welcher Begründung verweigern die Eigentümer*innen die Sanierung des Gebäudes in der Hasenheide 47, in dem seit mehr als zwei Jahren insgesamt über 30 Wohnungen leerstehen?


2. Welche Schritte unternimmt das Bezirksamt, um den Mieter*innen einen Wiedereinzug in das Wohnhaus zu ermöglichen und wann können die Mieter*innen damit rechnen?


3. Um welche Art Eigentümer*in handelt es sich und gibt es weitere Gebäude in deren Besitz, die von "spekulativem" Leerstand betroffen sind?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Mit welcher Begründung verweigern die Eigentümer*innen die Sanierung des Gebäudes in der Hasenheide 47, in dem seit mehr als zwei Jahren insgesamt über 30 Wohnungen leerstehen?

 

Nach Auskunft der Eigentümerin haben sich auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse während der bisherigen Sanierungsmaßnahmen das Sanierungskonzept erweitert bzw. geändert. Infolgedessen waren die vorliegende Baugenehmigung, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die bisherigen erhaltungsrechtlichen Abstimmungen anzupassen.

 

Weiterhin wird begründet, dass ohne eine Umwandlung in Eigentumswohnung und entsprechender Veräußerung eine Unwirtschaftlichkeit der Sanierung vorliegen würde. Für die Umwandlung in Wohneigentum ist eine erhaltungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Eine Vermietung der Wohnräume komme nach Aussage der Eigentümerin auf Grund der Miethöhe nicht in Betracht. Die erhaltungsrechtlichen Bestimmungen begrenzen den Standard der Wohnungsausstattung, sodass eine entsprechende Miethöhe nicht zu erzielen sei, um die Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich durchführen zu können.

 

  1. Welche Schritte unternimmt das Bezirksamt, um den Mieter*innen einen Wiedereinzug in das Wohnhaus zu ermöglichen und wann können die Mieter*innen damit rechnen?

 

Aktuell besteht eine Rückführungsaufforderung mit Zwangsgeldandrohung. Wann die Mieter*innen wieder in ihre Wohnungen einziehen können, ist derzeit noch unklar.

 

Das Wohnungsamt steht in engem Kontakt mit der Stadtplanung (Arbeitsgruppe Erhaltungsgebiete), um ein im Bezirksamt abgestimmtes Vorgehen zu gewährleisten.

 

  1. Um welche Art Eigentümer*in handelt es sich und gibt es weitere Gebäude in deren Besitz, die von "spekulativem" Leerstand betroffen sind?

 

Die Eigentümerin ist eine GmbH mit Sitz in Berlin. Weitere leerstehende Wohnungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, die im Besitz der Eigentümerin stehen, sind dem Wohnungsamt nicht bekannt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Oliver Nöll

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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