Drucksache - DS/0469/VI  

 
 
Betreff: Bäderkarte darf kein Luxus für einige wenige bleiben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Gärtner, Taina 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.11.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Sport Vorberatung
07.12.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport (Sport) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.12.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Sport Vorberatung
08.02.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport (Sport) gemeinsam mit dem Ausschuss für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.03.2023 
Öffentliche Sondersitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Bäderkarte  
VzK_Bäderkarte  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den Bäderbetrieben und der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass es für alle Interessierten wieder eine Bäderkarte (Jahreskarte) käuflich zu erwerben gibt.

 

Begründung:
 

Lediglich Bestandskunden, welche keiner Ermäßigung unterliegen, bekommen zurzeit eine neue Bäderkarte ausgestellt. Alle anderen werden darauf hingewiesen, sie könnten sich doch Sammelkarten kaufen, wenn sie sparen müssten.
 

Das ist für viele Menschen keine Option, da die Ersparnis marginal und der Preis relativ hoch ist im Vergleich zum regelmäßigem Schwimmen mit der Bäderkarte.

Wer viel schwimmt, kann sich das nun gerade in diesen schweren Zeiten häufig nicht mehr leisten. Und nach den Pandemieeinschränkungen besteht ohnehin ein großer Nachholbedarf.

 

Auch wer sich im letzten Jahr eine Jubiläumskarte gekauft hat (ermäßigte Bäderkarte als Jubiläumsgeschenk) erhält nach Ablauf ebendieser ebenfalls keine neue Bäderkarte.

Das ist zynisch, da sich die Bäderbetriebe mit der Jubiläumskarte bei ihren Stammschwimmer*innen ausdrücklich bedanken wollten.

Ein vergiftetes Geschenk, wenn sich nun genau diese Käufer*innen häufiges Schwimmen nicht mehr leisten können!

 

Die Bäderbetriebe begründen dieses Gebaren mit der noch nicht ausgestandenen Coronapandemie und der Energiekrise.

Sollten sich diesbezüglich künftig wieder Einschränkungen und/oder Schliungen ergeben, wolle man die Bäderkarteninhaber*innen nicht frustrieren.

 

Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, in diesem Falle Gutschriften auszustellen bzw. monatlich gezahlte Beiträge für die Bäderkarte schlichtweg nicht einzuziehen, wie es während der Pandemieschließung 2020 auch bei den Bäderbetrieben üblich war.

 

Als landeseigener Betrieb sollte das Interesse der Bäderbetriebe darin liegen, möglichst vielen Menschen ein niedrigschwelliges, gesundes Sporterlebnis zu bieten, anstatt sie davon bis auf weiteres auszuschließen.

 

 

BVV 30.11.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Sport

 

 

Sport 07.12.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den Bäderbetrieben und der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass es für alle Interessierten wieder eine Bäderkarte (Jahreskarte) käuflich zu erwerben gibt, soweit es die Coronabedingungen und die Energiekrise zulassen.

 

 

BVV 14.12.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den Bäderbetrieben und der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass es für alle Interessierten wieder eine Bäderkarte (Jahreskarte) käuflich zu erwerben gibt, soweit es die Coronabedingungen und die Energiekrise zulassen.

 

 

BVV 25.01.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Sport

 

 

Sport 08.02.2023

BVV 29.03.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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