Drucksache - DS/0573/VI  

 
 
Betreff: Alternative sozialpädagogisch betreute Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Koterewa, OljaKoterewa, Olja
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung können im Bezirk und Berlin aktuell nicht beschult werden?
  2. Inwiefern werden das Recht und die Pflicht auf Beschulung der schulpflichtigen geflüchteten Kinder und Jugendliche, denen kein Schulplatz zugeteilt werden kann, sichergestellt?
  3. Stehen geflüchtete Kinder und Jugendliche länger als einen Monat auf der Warteliste für einen Schulplatz?
  4. Welche alternativen sozialpädagogischen Angebote können diesen Kindern und Jugendlichen im Vormittagsbereich gemacht werden?
  5. Welche Möglichkeiten nutzt das Jugendamt, um z.B. an den Vormittagen freistehende Räume der Jugendfreizeiteinrichtungen an Träger oder zivilgesellschaftliche Akteure, die bereit sind Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche zu unterbreiten, zu vermitteln?
  6. Welche Programme für sozialpädagogisch betreute Angebote für geflüchtete Kinder gibt es landesseitig und inwiefern werden diese durch den Bezirk in Anspruch genommen?
  7. Welche Angebote werden bei ähnlichen Situationen in anderen Bezirken für geflüchtete Kinder und Jugendliche vorgehalten?
  8. Wurde das Thema der Nicht-Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch den Bezirk in der überbezirklichen Jugendstadträte-Runde thematisiert?
  9. Inwiefern hat das Jugendamt bei der Senatsverwaltung für Jugend um Unterstützung gebeten, um Angebote für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen, die aktuell nicht beschult werden können?
  10. Inwiefern kann §13a Schulsoziarbeit SGB VIII herangezogen werden, um geflüchteten Kindern und Jugendlichen Angebote zu unterbreiten?
  11. Auf welchem Weg erfahren die Familien geflüchteter Kinder von alternativen sozialpädagogisch betreuten Angeboten im Vormittagsbereich?
  12. Auf welchem Weg läuft die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulamt, um den Bedarf der Kinder nach Tagesstruktur und sozialpädagogisch betreutem Spiel und Austausch zu decken?
  13. Wie bewertet das Bezirksamt die Situation, dass aktuell schulpflichtige Kinder nicht aktiv an einer Schule beschult werden können?
  14. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht das Bezirksamt, um die aktuelle Situation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die nicht mit einem Schulplatz versorgt werden können, zu verbessern und ihnen pädagogische Alternativen im Vormittagsbereich anzubieten?
  15. Welche Auswirkungen kann die Nicht-Beschulung der Kinder und Jugendlichen auf den Bildungs- und Teilhabeerfolg haben?
  16. Inwiefern hat das Schulamt um Amtshilfe beim Jugendamt gebeten, um Angebote am Vormittag für Kinder und Jugendliche, die nicht beschult werden können zu ermöglichen?

 

 

Mündliche Beantwortung: Bezirksstadtrat Andy Hehmke

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung können im Bezirk und Berlin aktuell nicht beschult werden?

 

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg können aktuell 38 Kinder und Jugendliche auf Grund fehlender Schulplätze in den Willkommensklassen nicht beschult werden. Mitte Dezember waren noch 105 Kinder und Jugendliche auf der Warteliste.

Von den derzeit 38 haben 15 Kinder und Jugendliche einen Fluchthintergrund.

 

  1. Inwiefern werden das Recht und die Pflicht auf Beschulung der schulpflichtigen geflüchteten Kinder und Jugendliche, denen kein Schulplatz zugeteilt werden kann, sichergestellt?

 

Das Recht und die Pflicht auf Beschulung kann aufgrund von mangelnder Kapazität nur mit einer gewissen Wartezeit sichergestellt werden. Es wird eine Warteliste geführt, nicht mehrere. Die Aufnahme erfolgt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Es wird nicht unterschieden zwischen Kindern und Jugendlichen ohne oder mit Fluchthintergrund und auch nicht nach Herkunftsländern.

  1. Stehen geflüchtete Kinder und Jugendliche länger als einen Monat auf der Warteliste für einen Schulplatz?

 

Im Grundschulbereich stehen die Kinder in der Regel ca. einen Monat auf der Warteliste.

Im Oberschulbereich stehen die Jugendlichen 2-3 Monate auf der Warteliste bis zur Vermittlung eines Schulplatzes.

  1. Welche alternativen sozialpädagogischen Angebote können diesen Kindern und Jugendlichen im Vormittagsbereich gemacht werden?

 

Die regelhaften Angebote in den Jugendfreizeiteinrichtungen wie auch den Familienzentren können auch von den geflüchteten Kindern, Jugendlichen und deren Familien genutzt werden.

  • Die Deutsche Kinder und Jugendstiftung fördert das Lernprogramm Fit für die Schule. Ausführender Träger ist der Verein Kultur Pate e.V. Die Schulorganisation informiert die Eltern über das angebotene Programm, teilen ihnen die Kontaktdaten mit, so dass die Eltern sich mit dem Verein in Verbindung setzen können.
  • Ziel dieses Lernprogrammes ist die Weiterentwicklung der individuellen Sprachkompetenzen.
  • Das Programm Fit für die Schule wendet sich vorrangig an zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche, die erst kürzlich nach Berlin gekommen sind und auf eine Schulplatzzuweisung warten.
  1. Welche Möglichkeiten nutzt das Jugendamt, um z.B. an den Vormittagen freistehende Räume der Jugendfreizeiteinrichtungen an Träger oder zivilgesellschaftliche Akteure, die bereit sind Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche zu unterbreiten, zu vermitteln?

 

Der Jugendförderung sind aktuell keine zivilgesellschaftlichen Akteure oder Träger bekannt, die ein Interesse und die personelle Möglichkeit haben, Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche im Vormittagsbereich in Freizeiteinrichtungen zu unterbreiten. Sofern sich diese an das Jugendamt wenden oder an uns vermittelt werden, unterstützt die Jugendförderung bei der Kontaktaufnahme zu im Wohnumfeld der Geflüchteten liegenden Freizeiteinrichtungen für die Eruierung von evtl. verfügbaren Räumlichkeiten.

 

  1. Welche Programme für sozialpädagogisch betreute Angebote für geflüchtete Kinder gibt es landesseitig und inwiefern werden diese durch den Bezirk in Anspruch genommen?

 

Siehe Antwort zu 4.

 

  1. Welche Angebote werden bei ähnlichen Situationen in anderen Bezirken für geflüchtete Kinder und Jugendliche vorgehalten?

Dazu liegen dem BA keine Erkenntnisse vor. Bei der Anzahl der Kinder und Jugendlichen auf der Warteliste liegen wir im unteren Bereich im Bezirksvergleich.

  1. Wurde das Thema der Nicht-Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch den Bezirk in der überbezirklichen Jugendstadträte-Runde thematisiert?

 

In den derzeit stattfindenden bezirklichen wie auch berlinweiten Abstimmungsrunden zum Thema Unterstützung für geflüchtete Familien wird immer wieder auch auf die fehlenden schulischen Bildungsangebote hingewiesen, zuletzt beim Treffen der angrenzenden Bezirke zur Unterbringung Geflüchteter auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof.   

 

  1. Inwiefern hat das Jugendamt bei der Senatsverwaltung für Jugend um Unterstützung gebeten, um Angebote für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen, die aktuell nicht beschult werden können?

 

Der Senatsverwaltung Jugend, Familie und Bildung ist die Dringlichkeit bzgl. der fehlenden Schulplätze und der Schaffung unterstützender Angebote bekannt.   

 

  1. Inwiefern kann §13a Schulsoziarbeit SGB VIII herangezogen werden, um geflüchteten Kindern und Jugendlichen Angebote zu unterbreiten?

 

Grundsätzlich stehen den Trägern mit ihren regelhaften Angeboten nach §16 und 13, 1 SGBVIII (Familienzentren usw.; sozialräumliche Angebote nach §13,1 SGBVIII) auch für geflüchtete Familien und deren Kinder zur Verfügung.  Die Angebote können von allen in Anspruch genommen werden. Auch der Familienförderung sind aktuell keine zivilgesellschaftlichen Akteure oder Träger bekannt, die ein Interesse und die personelle Möglichkeit haben, Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche im Vormittagsbereich in den Familienzentren bzw. Trägern für Angebote nach §13.1 SGB VIII zu unterbreiten. Die derzeit eingeplanten finanziellen und personellen Ressourcen im Bereich schulbezogene Jugendsozialarbeit sind erschöpft und können für konkrete zusätzliche Angebote nicht genutzt werden. Inwiefern Angebote, die bereits bestehen, genutzt werden können ist weiterhin zu prüfen. Hier bedarf es einer konkreten Absprache zum konkreten Bedarf der einzelnen Familien. Sofern dies konkretisiert wird, kann gemeinsam mit dem Jugendamt überlegt werden, welche Art der Unterstützung sinnvoll ist. Aufsuchende Angebote und Beratungsangebote aus dem Bereich der Familienförderung können hier unterstützend bei der Kontaktaufnahme zu den geflüchteten Familien genutzt werden.

 

  1. Auf welchem Weg erfahren die Familien geflüchteter Kinder von alternativen sozialpädagogisch betreuten Angeboten im Vormittagsbereich?

 

Siehe Beantwortung Frage 4.

  1. Auf welchem Weg läuft die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulamt, um den Bedarf der Kinder nach Tagesstruktur und sozialpädagogisch betreutem Spiel und Austausch zu decken?

 

Jugendamt und Schul- und Sportamt sind in einem regelmäßigen Austausch in den jeweiligen Schulentwicklungsräumen gemeinsam mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht, arbeiten aber auch zu mehreren Themen im Rahmen der Strategischen Steuerungsgruppe Schule/ Jugendhilfe zusammen. In der SStG sind u. a. die beiden zuständigen BA-Mitglieder, die beiden AL und die Referatsleitung der Schulaufsicht vertreten.

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Situation, dass aktuell schulpflichtige Kinder nicht aktiv an einer Schule beschult werden können?

 

Diese Situation ist sehr unbefriedigend und fortlaufend tun wir in enger Abstimmung mit unseren Schulen und der Schulaufsicht (Bereitstellung des päd. Personals) alles, um die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten und Schulplätze schnellstmöglich zu vermitteln.

  1. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht das Bezirksamt, um die aktuelle Situation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die nicht mit einem Schulplatz versorgt werden können, zu verbessern und ihnen pädagogische Alternativen im Vormittagsbereich anzubieten?

 

Das Jugendamt verfügt über keine Möglichkeiten (Finanzierung und Personal), um pädagogische Alternativen im Vormittagsbereich anzubieten.

Siehe auch Antwort zur Frage 5.

 

  1. Welche Auswirkungen kann die Nicht-Beschulung der Kinder und Jugendlichen auf den Bildungs- und Teilhabeerfolg haben?

 

Je länger die Kinder auf der Warteliste verbleiben, desto schwerer wird in den meisten Fällen der Integrationsprozess in der Regelbeschulung verlaufen.

 

  1. Inwiefern hat das Schulamt um Amtshilfe beim Jugendamt gebeten, um Angebote am Vormittag für Kinder und Jugendliche, die nicht beschult werden können zu ermöglichen?

 

Amtshilfeersuchen dienen i.d.R. dazu, andere Verwaltungsbereiche um Unterstützung zu bitten, wenn mit den eigenen Möglichkeiten, vor allem mit dem eigenen Personal, wichtige Regelaufgaben nicht erfüllt werden können. Das Schul- und Sportamt erfüllt seine Aufgaben im Bereich der Schulorganisation vollumfänglich. Es fehlt an den räumlichen Kapazitäten in unseren Schulen und an sofort bereitstehenden qualifizierten pädagogischen Fachkräften. Bei beiden Problemen kann das Jugendamt nicht helfen. 

 

 

 
 

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