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Drucksache - DS/0573/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Mündliche Beantwortung: Bezirksstadtrat Andy Hehmke
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg können aktuell 38 Kinder und Jugendliche auf Grund fehlender Schulplätze in den Willkommensklassen nicht beschult werden. Mitte Dezember waren noch 105 Kinder und Jugendliche auf der Warteliste. Von den derzeit 38 haben 15 Kinder und Jugendliche einen Fluchthintergrund.
Das Recht und die Pflicht auf Beschulung kann aufgrund von mangelnder Kapazität nur mit einer gewissen Wartezeit sichergestellt werden. Es wird eine Warteliste geführt, nicht mehrere. Die Aufnahme erfolgt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Es wird nicht unterschieden zwischen Kindern und Jugendlichen ohne oder mit Fluchthintergrund und auch nicht nach Herkunftsländern.
Im Grundschulbereich stehen die Kinder in der Regel ca. einen Monat auf der Warteliste. Im Oberschulbereich stehen die Jugendlichen 2-3 Monate auf der Warteliste bis zur Vermittlung eines Schulplatzes.
Die regelhaften Angebote in den Jugendfreizeiteinrichtungen wie auch den Familienzentren können auch von den geflüchteten Kindern, Jugendlichen und deren Familien genutzt werden.
Der Jugendförderung sind aktuell keine zivilgesellschaftlichen Akteure oder Träger bekannt, die ein Interesse und die personelle Möglichkeit haben, Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche im Vormittagsbereich in Freizeiteinrichtungen zu unterbreiten. Sofern sich diese an das Jugendamt wenden oder an uns vermittelt werden, unterstützt die Jugendförderung bei der Kontaktaufnahme zu im Wohnumfeld der Geflüchteten liegenden Freizeiteinrichtungen für die Eruierung von evtl. verfügbaren Räumlichkeiten.
Siehe Antwort zu 4.
Dazu liegen dem BA keine Erkenntnisse vor. Bei der Anzahl der Kinder und Jugendlichen auf der Warteliste liegen wir im unteren Bereich im Bezirksvergleich.
In den derzeit stattfindenden bezirklichen wie auch berlinweiten Abstimmungsrunden zum Thema Unterstützung für geflüchtete Familien wird immer wieder auch auf die fehlenden schulischen Bildungsangebote hingewiesen, zuletzt beim Treffen der angrenzenden Bezirke zur Unterbringung Geflüchteter auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof.
Der Senatsverwaltung Jugend, Familie und Bildung ist die Dringlichkeit bzgl. der fehlenden Schulplätze und der Schaffung unterstützender Angebote bekannt.
Grundsätzlich stehen den Trägern mit ihren regelhaften Angeboten nach §16 und 13, 1 SGBVIII (Familienzentren usw.; sozialräumliche Angebote nach §13,1 SGBVIII) auch für geflüchtete Familien und deren Kinder zur Verfügung. Die Angebote können von allen in Anspruch genommen werden. Auch der Familienförderung sind aktuell keine zivilgesellschaftlichen Akteure oder Träger bekannt, die ein Interesse und die personelle Möglichkeit haben, Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche im Vormittagsbereich in den Familienzentren bzw. Trägern für Angebote nach §13.1 SGB VIII zu unterbreiten. Die derzeit eingeplanten finanziellen und personellen Ressourcen im Bereich schulbezogene Jugendsozialarbeit sind erschöpft und können für konkrete zusätzliche Angebote nicht genutzt werden. Inwiefern Angebote, die bereits bestehen, genutzt werden können ist weiterhin zu prüfen. Hier bedarf es einer konkreten Absprache zum konkreten Bedarf der einzelnen Familien. Sofern dies konkretisiert wird, kann gemeinsam mit dem Jugendamt überlegt werden, welche Art der Unterstützung sinnvoll ist. Aufsuchende Angebote und Beratungsangebote aus dem Bereich der Familienförderung können hier unterstützend bei der Kontaktaufnahme zu den geflüchteten Familien genutzt werden.
Siehe Beantwortung Frage 4.
Jugendamt und Schul- und Sportamt sind in einem regelmäßigen Austausch in den jeweiligen Schulentwicklungsräumen gemeinsam mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht, arbeiten aber auch zu mehreren Themen im Rahmen der Strategischen Steuerungsgruppe Schule/ Jugendhilfe zusammen. In der SStG sind u. a. die beiden zuständigen BA-Mitglieder, die beiden AL und die Referatsleitung der Schulaufsicht vertreten.
Diese Situation ist sehr unbefriedigend und fortlaufend tun wir in enger Abstimmung mit unseren Schulen und der Schulaufsicht (Bereitstellung des päd. Personals) alles, um die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten und Schulplätze schnellstmöglich zu vermitteln.
Das Jugendamt verfügt über keine Möglichkeiten (Finanzierung und Personal), um pädagogische Alternativen im Vormittagsbereich anzubieten. Siehe auch Antwort zur Frage 5.
Je länger die Kinder auf der Warteliste verbleiben, desto schwerer wird in den meisten Fällen der Integrationsprozess in der Regelbeschulung verlaufen.
Amtshilfeersuchen dienen i.d.R. dazu, andere Verwaltungsbereiche um Unterstützung zu bitten, wenn mit den eigenen Möglichkeiten, vor allem mit dem eigenen Personal, wichtige Regelaufgaben nicht erfüllt werden können. Das Schul- und Sportamt erfüllt seine Aufgaben im Bereich der Schulorganisation vollumfänglich. Es fehlt an den räumlichen Kapazitäten in unseren Schulen und an sofort bereitstehenden qualifizierten pädagogischen Fachkräften. Bei beiden Problemen kann das Jugendamt nicht helfen.
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