Drucksache - DS/0627/VI  

 
 
Betreff: Denkmalsschutz ehemaliges Gemeindehaus in der Wrangelstraße 31A
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Rothmund, SilviaRothmund, Silvia
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.    Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im in der Denkmalliste eingetragenen und vom Architekten Ludolf von Walthausen entworfenen Gebäude des ehemaligen Gemeindehauses in der Wrangelstraße 31A (Um)Bauarbeiten (Entfernung von Zwischenwänden, energetische Sanierung) stattfinden sollen? 
 

2.    Inwieweit sind solche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, die sich auf das Innere des denkmalgeschützten Gebäudes beziehen, genehmigungspflichtig bzw. die untere Denkmalbehörde in Planung und Umsetzung einzubeziehen? 
 

3.    Was kann und wird das Bezirksamt unternehmen, sollte dies der Fall sein und eine entsprechende Einbeziehung der unteren Denkmalbehörde bzw. Genehmigung nicht erfolgt sein?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im in der Denkmalliste eingetragenen und vom Architekten Ludolf von Walthausen entworfenen Gebäude des ehemaligen Gemeindehauses in der Wrangelstraße 31A (Um)Bauarbeiten (Entfernung von Zwischenwänden, energetische Sanierung) stattfinden sollen?

Der Unteren Denkmalschutzbehörde sind keine konkreten Planungen bekannt. Entsprechende Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung liegen derzeit nicht vor.

 

  1. Inwieweit sind solche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, die sich auf das Innere des denkmalgeschützten Gebäudes beziehen, genehmigungspflichtig bzw. die untere Denkmalbehörde in Planung und Umsetzung einzubeziehen?

Aus denkmalrechtlicher Sicht ist für derartige Arbeiten ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung zu stellen.

 

  1. Was kann und wird das Bezirksamt unternehmen, sollte dies der Fall sein und eine entsprechende Einbeziehung der unteren Denkmalbehörde bzw. Genehmigung nicht erfolgt sein?

Ungenehmigte bauliche Maßnahmen an dem Denkmal können je nach Art und Umfang sowohl von der Bauaufsichtsbehörde als auch von der Denkmalbehörde als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Es ist zudem je nach Art und Umfang gegebenenfalls ungenehmigter Maßnahmen auch der Erlass einer Wiederherstellungsanordnung durch die Untere Denkmalschutzbehörde möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

Bezirksstadtrat

 

 
 

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