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Drucksache - DS/0622/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung Schule, Sport und Facility Management
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Dass Schüler*innen die Schule ohne Abschluss verlassen, heißt nicht, dass sie die Schule vorzeitig verlassen, sondern i.d.R., dass sie am Ende der zehn Schulbesuchsjahre (Schulpflicht) nicht mindestens die Berufsbildungsreife erlangt haben. Das Schul- und Sportamt erfasst keine Schulabbrecher*innen, nur Schulversäumnisse. Laut Statistik der Sen BJF haben im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg am Ende des Schuljahres 2020/21 insgesamt 115 Schüler*innen die BBR beim Abgang nicht erlangt. Zum Vergleich: Am Ende des Schuljahres 2028/19 waren es insgesamt 174. Schüler*innen, die förderschulspezifische Abschlüsse erreicht haben, sind in dieser Statistik nicht enthalten.
Die Gründe können sehr vielfältig sein. Die Nichterlangung der BBR geht häufig mit längerer aktiver oder passiver Schuldistanz einher. Häufig verbunden sind damit eine mangelnde familiäre Unterstützung, eine prekäre soziale Lebenslage, eine sehr kurze Zeit des Schulbesuchs nach Zuzug aus dem Ausland, psychische Erkrankungen, familiäre Konflikte, aber es gibt viele weitere Ursachen.
Im Falle verfestigter Schuldistanz gibt es häufig bereits Maßnahmen der Jugendhilfe in der Familie (z.B. ambulante HzE) vor Beendigung der verpflichtenden Schulbesuchsjahre. Andere Formen der Unterstützung sind z.B. die Beschulung in Kleinklassen oder in Werkklassen. Es gibt aber auch andere Unterstützungsangebote im Rahmen der Leistungen des SGB VIII. Wichtig ist, dass die Betroffenen auch nach dem Erfüllen der Schulpflicht eng begleitet werden und Unterstützungsangebote greifen, z.B. berufs- bzw. ausbildungsvorbereitende Maßnahmen. Inwiefern und bis zu welchem Zeitpunkt Angebote der Jugendhilfe nach dem SGB VIII zum Tragen kommen, muss jeweils im Einzelfall geprüft und entschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke Bezirksstadtrat
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