Drucksache - DS/0618/VI  

 
 
Betreff: Mittelverwendung Verfügungsfonds und bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Dabisch, VitoDabisch, Vito
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie wurden die Mittel "Kleine Instandhaltungsarbeiten zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds" (Kapitel 1012, Titel 51980, Maßnahmengruppe 3) in den Jahren 2019-2022 von den Schulen unseres Bezirks verwendet?

 

2. Wie wurden die Mittel für die "Bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen" (Kapitel 3306, Titel 51902) in den Jahren 2019-2022 verwendet?

 

3. Wie bewertet das Bezirksamt die Höhe des Mittelabflusses der Kleinen Instandhaltungsarbeiten im Rahmen des Verfügungsfonds?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abteilung Schule, Sport und Facility Management

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie wurden die Mittel "Kleine Instandhaltungsarbeiten zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds" (Kapitel 1012, Titel 51980, Maßnahmengruppe 3) in den Jahren 2019-2022 von den Schulen unseres Bezirks verwendet?

 

Grundsätzlich werden hieraus überwiegend Maler- und Bodenbelagsarbeiten in kleinerem Umfang bezahlt.

 

  1. Wie wurden die Mittel für die "Bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen" (Kapitel 3306, Titel 51902) in den Jahren 2019-2022 verwendet?

 

Aus dem Bauunterhalt werden überwiegend Instandhaltungsarbeiten, Fachraumausstattung, Maßnahmen zur Unfall- und Gefahrenabwehr, Sachverständigenprüfungen, Digitalpakt (Kofinanzierung), Reparaturen und Instandhaltung durch das SGA auf den Freiflächen, Neugestaltung der Freiflächen nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen, Akustikmaßnahmen, Wartungen, kleinere Umbauten getätigt. Auch investive Maßnahmen wie Dachsanierungen oder Sanierung von Sanitärsträngen werden im Einzelfall mit Hilfe der baulichen Unterhaltung finanziert. Die Mittel unterliegen einer Mindestveranschlagung und dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Angesichts fehlender Investitionsmittel und dem verbreiteten Sanierungsrückstau sind die Mittel der Bauunterhaltung nicht auskömmlich. Eine Auflistung der Einzelmaßnahmen ist angesichts der riesigen Anzahl nicht möglich.

 

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Höhe des Mittelabflusses der Kleinen Instandhaltungsarbeiten im Rahmen des Verfügungsfonds?

 

Das Bezirksamt hat keinen Einblick in den Mittelabfluss des Verfügungsfonds, da dieser bei der SenBJF abgerechnet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 

 
 

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