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Drucksache - DS/0616/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Nein.
zu Frage 2: Die Zuständigkeit für die in Frage stehende Förderung des Objektes liegt beim Senat. Die Förderakte wird bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen geführt. Mit Schreiben des dortigen Staatssekretärs Gäbler vom 15. Dezember 2022 an mich wurde seitens der Senatsverwaltung eine Akteneinsicht des Bezirksamtes in diese Förderakte abgelehnt. Dem Bezirksamt fehlen also die relevanten Informationen, um einen möglichen Verstoß vorzuprüfen. Die Senatsverwaltung hat angekündigt zu prüfen, ob eine Ahndung von möglichen Förderverstößen noch möglich ist - das begrüße ich ausdrücklich.
zu Frage 3: Die Abgeordnete Schmidberger war anwesend, weil sie sich im Vorfeld stark für das Haus und den Schutz der Mieter*innen engagiert hat. Sie wurde von den Mieter*innen gebeten, Akteneinsicht in die Dokumente auf Landesebene zu nehmen, Kontakt zu den Eigentümern aufzubauen und sich um alternative Käufer*innen zu bemühen.
Herr Shafaqyar: Vielen Dank Herr Schmidt und ich vermute, Herr Husein hat jetzt eine Nachfrage aus Ihrer Beantwortung heraus entwickelt.
Herr Husein: Dankeschön. Ja, da das Abkassieren öffentlicher Gelder für diese linken Journalisten fast einwandfrei und ohne Probleme funktionierte. Hat das Bezirksamt vielleicht geprüft, ob diese Journalisten bei anderen Immobilien im Bezirk Fördergelder beantragten bzw. erhielten? Vielen Dank.
zu Nachfrage 1: Nein.
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