Drucksache - DS/0630/VI  

 
 
Betreff: Hygiene-Ampel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heyl, SaschaHeyl, Sascha
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie ist der Umsetzungstand des neuen Hygiene-Gesetzes?

 

2. Wie viele Personen (VZÄ) sind für die Kontrolle von gastronomischen Betrieben zuständig?

 

3. Wie lange würde es dauern, bis alle gastronomischen Betriebe im Bezirk einmal kontrolliert wurden?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie ist der Umsetzungstand des neuen Hygiene-Gesetzes?

 

Das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz – LMÜTranspG - ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Erst zum Jahresbeginn 2023 wurde darüber hinaus eine entsprechende Durchführungsverordnung mit Handreichungen für einen Vollzug des Gesetzes erlassen. Ein systematischer, angemessener Vollzug des Gesetzes ist derzeit in den meisten Berliner Ordnungsämtern, auch in Friedrichshain-Kreuzberg, nicht möglich. Insbesondere sind diesbezüglich personelle, formale und technische Gründe zu nennen.

Für eine effektive und regelmäßige Kontrolle in allen derzeit 8300 relevanten Betrieben in unserem Bezirk würden nach einer Berechnung der Fachbereichsleistung der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht aus dem Jahr2021 mindestens 27 Lebensmittelkontrolleur*innen benötigt. Friedrichshain-Kreuzberg verfügt demgegenüber über 9 entsprechende Stellen, von denen derzeit 6 besetzt sind. Die drei offenen Stellen konnten bisher nicht besetzt werden, da es bisher nicht gelungen ist, gegenüber den Senatsverwaltungen eine dringend notwendige Höhergruppierung zu erreichen. Lebensmittelkontrolleur*innen sind in Berlin nach Besoldungsgruppe A 8 vergütet, d.h. im mittleren Dienst, und das, obwohl als Einstellungsvoraussetzung ein Meisterabschluss (entspricht Bachelor) gefordert ist. Diese Situation ist aus meiner Sicht nicht zufriedenstellend. Ich bin mit den Senatsverwaltungen, auch gemeinsam mit anderen Bezirken, im Gespräch, eine höhere Eingruppierung für diese Stellen zu erlangen, um sie für potentielle Bewerber*innen attraktiver zu machen

 

  1. Wie viele Personen (VZÄ) sind für die Kontrolle von gastronomischen Betrieben zuständig?

 

Wie zu 1. ausgeführt, stehen uns derzeit 6 Lebensmittelkontrolleur*innen für knapp 9.000 Betriebe zur Verfügung.

 

  1. Wie lange würde es dauern, bis alle gastronomischen Betriebe im Bezirk einmal kontrolliert wurden?

 

Derzeit wird ein Erfüllungsgrades von ca. 6 % der risikobasierten, nach EU-Recht erforderlichen Routinekontrollen verzeichnet. Bezogen darauf sowie auf die Anzahl der laut § 2 LMÜTranspG betroffenen Betriebe kann die Zeitspanne lediglich grob abgeschätzt und mit ca. 16 Jahren beziffert werden. Unbeachtet bleibt dabei die risikobasierte Frequenz für Routinekontrollen (Betriebe ohne Mängel und spezielle Risiken werden weniger häufig kontrolliert, die anderen häufiger). Diese bewegt sich je nach Betrieb zwischen 1 Woche und 3 Jahren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es schon allein aufgrund der hohen Fluktuation der Betriebe nicht realisierbar sein wird, dass zu irgendeinem Zeitpunkt alle betreffenden Betriebe gleichzeitig ein Barometer nach LMÜTranspG im Aushang haben werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

 
 

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