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Drucksache - DS/0635/VI
BVV 25.01.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beantragte Akteneinsichtnahmen von Mitgliedern der BVV Friedrichshain-Kreuzberg innerhalb einer Frist von vier Wochen zu gewährleisten. Hierfür sollen in der Geschäftsverteilung des Bezirksamts klare Regelungen getroffen werden, ob die jeweiligen Fachbereiche für die Bearbeitung der Anträge zuständig sind oder eine zentrale Stelle innerhalb des Bezirksamtes. Eine Fristverlängerung ist nur begründet und in Ausnahmefällen zulässig. Eine Zuweisung an eine Organisationseinheit, die absehbar die Fristwahrung nicht gewährleisten kann, ist zu unterlassen.
Begründung: Das Bezirksverwaltungsgesetz regelt in § 11 und § 17 die umfassenden Informations- und Kontrollrechte der Mitglieder der BVV gegenüber dem Bezirksamt. In der Praxis zeigt sich jedoch oftmals ein deutlich verzögertes Zurverfügungstellen der Akten und um zukünftig diesen „Ermüdungswettkampf“ zu unterbinden, obliegt es der BVV den grundsätzlichen Anspruch aus dem Bezirksverwaltungsgesetz mit einer zeitlichen Fristsetzung zu konkretisieren.
BVV 29.03.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung, Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)
PHIRW 15.06.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 28.06.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen. |
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