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Drucksache - DS/0430/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kultureinrichtung TanzZwiEt in der Landsberger Allee 62b bietet altersgerechten Tanzunterricht für Kinder und Jugendliche an. Die Einrichtung ist ein kultureller Begegnungsort und fördert den Austausch zwischen den Kindern und Jugendlichen, aber auch zwischen deren Eltern. Sie leistet somit auch einen wichtigen Beitrag in der Jugendarbeit. Bislang ist der TanzZwiEt der Samstagsunterricht aus nicht nachvollziehbaren baurechtlichen Gründen untersagt worden, wobei auf den Lärmschutz verwiesen wird. Hintergrund sind Beschwerden von einzelnen Parteien. Dabei stellt § 22 Abs. 1a BImSchG zweifelsfrei fest: "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung." Der Samstagsunterricht ist nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern aus sozialen Aspekten essenziell für die Einrichtung und deren Schülerinnen und Schüler. Dort wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, miteinander spielen und tanzen, kann Kinderlärm entstehen. Dieser ist allerdings nach dem Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetz als zumutbar zu betrachten. Deshalb wird das Bezirksamt beauftragt im Rahmen seines Ermessensspielraumes wohlwollend erneut zu prüfen, inwiefern der Samstagsunterricht in der Kultureinrichtung TanzZwiEt unter den Bedingungen des Lärmschutzes stattfinden kann und die Baugenehmigung entsprechend §34 anzupassen. Das Bezirksamt wird darüber hinaus den Tanzunterricht am Samstag bis zur (ggf. auch gerichtlichen) Klärung zulassen. Dies ist vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und sozialen Zumutungen der vergangenen und aktuellen Krisenjahre geboten. Die Jugendarbeit im Bezirk darf nicht sehenden Auges geopfert werden!
Begründung: Aufgrund der Beschwerden weniger Anwohnerinnen und Anwohner über Lärmbelästigung, befindet sich die Kultureinrichtung TanzZwiEt in einem jahrelangen (nun auch gerichtlichen) Verfahren zur Erlaubnis des Samstagsunterrichts. Sowohl die TanzZwiEt als auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg legten verschiedene Gutachten zur Kontrolle des Lärmschutzes vor. In allen Gutachten konnte keine Lärmbelästigung seitens der Einrichtung außerhalb des gesetzlichen Rahmens der TA Lärm bestätigt werden. Die Untersagung des Samstagsunterricht ist daher aus wirtschaftlichen und sozialen Aspekten nicht akzeptabel. Gerade samstags finden Kinder, Jugendliche und Eltern in der Einrichtung Zeit, sich gegenseitig kennenzulernen, sich auszutauschen und eine kulturelle, altersgerechte Tanzausbildung zu erhalten. Unter den Aspekten der Förderung der regionalen Wirtschaft und der kulturellen Einrichtungen im Bezirk, muss das Bezirksamt sich für den Erhalt dieser Einrichtung und dem dazu notwendigen Samstagsunterricht einsetzen. Die übergroße Mehrheit der ortsansässigen Mieterinnen und Mieter akzeptieren TanzZwiEt und ihre Schülerinnen und Schüler. Der Erhalt dieser kulturellen Einrichtung darf nicht von wenigen Einzelpersonen in der Umgebung gefährdet werden.
BVV 19.10.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
KuBi 01.12.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kultureinrichtung TanzZwiEt in der Landsberger Allee 62b bietet altersgerechten Tanzunterricht für Kinder und Jugendliche an. Die Einrichtung ist ein kultureller Begegnungsort und fördert den Austausch zwischen den Kindern und Jugendlichen, aber auch zwischen deren Eltern. Sie leistet somit auch einen wichtigen Beitrag in der Jugendarbeit. Bislang ist der TanzZwiEt der Samstagsunterricht aus nicht nachvollziehbaren baurechtlichen Gründen untersagt worden, wobei auf den Lärmschutz verwiesen wird. Hintergrund sind Beschwerden von einzelnen Parteien. Dabei stellt § 22 Abs. 1a BImSchG zweifelsfrei fest: "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung." Der Samstagsunterricht ist nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern aus sozialen Aspekten essenziell für die Einrichtung und deren Schülerinnen und Schüler. Dort wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, miteinander spielen und tanzen, kann Kinderlärm entstehen. Dieser ist allerdings nach dem Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetz als zumutbar zu betrachten. Deshalb wird das Bezirksamt beauftragt im Rahmen seines Ermessensspielraumes wohlwollend erneut zu prüfen, inwiefern der Samstagsunterricht in der Kultureinrichtung TanzZwiEt unter den Bedingungen des Lärmschutzes stattfinden kann und die Baugenehmigung entsprechend §34 anzupassen. Das Bezirksamt wird darüber hinaus den Tanzunterricht am Samstag bis zur (ggf. auch gerichtlichen) Klärung zulassen. Dies ist vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und sozialen Zumutungen der vergangenen und aktuellen Krisenjahre geboten. Die Jugendarbeit im Bezirk darf nicht sehenden Auges geopfert werden!
BVV 25.01.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Kultureinrichtung TanzZwiEt in der Landsberger Allee 62b bietet altersgerechten Tanzunterricht für Kinder und Jugendliche an. Die Einrichtung ist ein kultureller Begegnungsort und fördert den Austausch zwischen den Kindern und Jugendlichen, aber auch zwischen deren Eltern. Sie leistet somit auch einen wichtigen Beitrag in der Jugendarbeit. Bislang ist der TanzZwiEt der Samstagsunterricht aus nicht nachvollziehbaren baurechtlichen Gründen untersagt worden, wobei auf den Lärmschutz verwiesen wird. Hintergrund sind Beschwerden von einzelnen Parteien. Dabei stellt § 22 Abs. 1a BImSchG zweifelsfrei fest: "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung." Der Samstagsunterricht ist nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern aus sozialen Aspekten essenziell für die Einrichtung und deren Schülerinnen und Schüler. Dort wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, miteinander spielen und tanzen, kann Kinderlärm entstehen. Dieser ist allerdings nach dem Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetz als zumutbar zu betrachten. Deshalb wird das Bezirksamt beauftragt im Rahmen seines Ermessensspielraumes wohlwollend erneut zu prüfen, inwiefern der Samstagsunterricht in der Kultureinrichtung TanzZwiEt unter den Bedingungen des Lärmschutzes stattfinden kann und die Baugenehmigung entsprechend §34 anzupassen. Das Bezirksamt wird darüber hinaus den Tanzunterricht am Samstag bis zur (ggf. auch gerichtlichen) Klärung zulassen. Dies ist vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und sozialen Zumutungen der vergangenen und aktuellen Krisenjahre geboten. Die Jugendarbeit im Bezirk darf nicht sehenden Auges geopfert werden!
BVV 30.08.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
KuBi 11.10.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 18.10.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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