Drucksache - DS/0612/VI  

 
 
Betreff: Wienerstr. 51 – Bauanträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Bouali, KerimaBouali, Kerima
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)    Liegen für das Grundstück Wienerstraße 51 aktuell bereits genehmigte und / oder zu prüfende Bauanträge vor?

 

2.)    Wenn ja, welche Baumaßnahmen wurden nach Art und Umfang beantragt und / oder genehmigt?

 

3.)    Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Prüfung und ggf. Genehmigung der die Wienerstraße 51 betreffenden Bauanträge?
 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Liegen für das Grundstück Wienerstraße 51 aktuell bereits genehmigte und / oder zu prüfende Bauanträge vor?

Nein. Bauanträge liegen der Bauaufsicht bis dato nicht vor.

Ergänzung:

Für die Wienerstr. 50 und 51 wurde 2021 ein Vorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes und die Aufstockung von zwei Wohngebäuden um ein Geschoss beantragt. Der Bescheid wurde im März 2021 erteilt. Im selben Jahr wurde ein zweiter Antrag auf Vorbescheid mit ergänzenden Fragen zum ersten Vorbescheid eingereicht. Dieser wurde im August 2021 beschieden.

 

  1. Wenn ja, welche Baumaßnahmen wurden nach Art und Umfang beantragt und / oder genehmigt?

Vgl. Antwort 1.

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Prüfung und ggf. Genehmigung der die Wienerstraße 51 betreffenden Bauanträge?

 

Ein Bauantrag würde aller Voraussicht nach im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 BauO Bln (Bauordnung von Berlin) geprüft werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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