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Drucksache - DS/0612/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Liegen für das Grundstück Wienerstraße 51 aktuell bereits genehmigte und / oder zu prüfende Bauanträge vor?
2.) Wenn ja, welche Baumaßnahmen wurden nach Art und Umfang beantragt und / oder genehmigt?
3.) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Prüfung und ggf. Genehmigung der die Wienerstraße 51 betreffenden Bauanträge?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Nein. Bauanträge liegen der Bauaufsicht bis dato nicht vor. Ergänzung: Für die Wienerstr. 50 und 51 wurde 2021 ein Vorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes und die Aufstockung von zwei Wohngebäuden um ein Geschoss beantragt. Der Bescheid wurde im März 2021 erteilt. Im selben Jahr wurde ein zweiter Antrag auf Vorbescheid mit ergänzenden Fragen zum ersten Vorbescheid eingereicht. Dieser wurde im August 2021 beschieden.
Vgl. Antwort 1.
Ein Bauantrag würde aller Voraussicht nach im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 BauO Bln (Bauordnung von Berlin) geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt Bezirksstadtrat
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